
ETIAS kommt: Wer betroffen ist – und warum Schweizer Reisende meist nichts tun müssen
Die europäische Reisegenehmigung soll Ende 2026 starten. Sie betrifft vor allem visumbefreite Gäste aus Drittstaaten – nicht Schweizer Staatsangehörige.
Wer demnächst nach Europa reist, begegnet zwei neuen Abkürzungen: EES und ETIAS. Sie werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Das Einreise-/Ausreisesystem EES erfasst seit dem 10. April 2026 bei vielen Drittstaatsangehörigen biometrische Daten an den Schengen-Aussengrenzen. ETIAS ist dagegen eine vorgängige elektronische Reisegenehmigung.
Am 9. September 2026 ist ETIAS noch nicht in Betrieb. Die Europäische Union plant den Start für das vierte Quartal 2026, hat aber noch keinen verbindlichen Tag genannt. Wer jetzt bereits kostenpflichtige «ETIAS-Anträge» angeboten bekommt, sollte besonders vorsichtig sein.
Schweizer Pass: kein Antrag nötig
ETIAS richtet sich an visumbefreite Staatsangehörige aus 59 Drittstaaten, die für einen Kurzaufenthalt in eines von 30 teilnehmenden europäischen Ländern reisen. Dazu zählen etwa Gäste aus den USA, Kanada, Australien, Japan oder dem Vereinigten Königreich. Auch die Schweiz gehört zum ETIAS-Reiseraum.
Schweizer Staatsangehörige brauchen keine ETIAS-Genehmigung, wenn sie in diese europäischen Länder reisen. Ebenfalls grundsätzlich ausgenommen sind Personen, die einen gültigen Aufenthaltstitel eines teilnehmenden Landes besitzen – etwa eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung. Entscheidend sind jedoch Staatsangehörigkeit, Dokument und Aufenthaltsstatus. Bei Sonderfällen sollte die offizielle Anspruchsprüfung der EU genutzt werden.
Für die Schweiz ist ETIAS dennoch relevant. Hotels, Reiseveranstalter und Privatpersonen, die Freunde oder Verwandte aus visumbefreiten Drittstaaten erwarten, müssen damit rechnen, dass ihre Gäste künftig eine Genehmigung benötigen. Die Airline oder ein anderes Transportunternehmen wird die Berechtigung vor der Beförderung prüfen.
Was Antragstellende erwartet
Der Antrag wird online gestellt und mit dem Reisepass verknüpft. Die Gebühr beträgt 20 Euro; für bestimmte Gruppen gelten Ausnahmen. Eine bewilligte Genehmigung ist grundsätzlich bis zu drei Jahre gültig oder bis der verwendete Pass abläuft – je nachdem, was zuerst eintritt.
Die meisten Anträge sollen nach Angaben der Behörden innert Minuten verarbeitet werden. Wenn zusätzliche Informationen oder eine vertiefte Prüfung nötig sind, kann es deutlich länger dauern. Deshalb empfiehlt sich der Antrag vor der Buchung oder zumindest mit genügend zeitlichem Abstand zur Abreise.
Eine ETIAS-Bewilligung garantiert die Einreise nicht. Sie bestätigt lediglich, dass vor Reiseantritt keine bekannten Gründe gegen die visumbefreite Reise festgestellt wurden. Die endgültige Entscheidung trifft weiterhin die Grenzbehörde. Reisende müssen die üblichen Voraussetzungen für Aufenthaltszweck, Dauer und finanzielle Mittel erfüllen.
Ein neuer Pass macht in der Regel einen neuen Antrag nötig, weil die Genehmigung elektronisch an das angegebene Dokument gebunden ist. Namen, Passnummer und Geburtsdaten sollten deshalb besonders sorgfältig erfasst werden.
Vorsicht vor inoffiziellen Webseiten
Rund um ETIAS ist bereits ein Markt von Vermittlungsseiten entstanden. Manche verlangen hohe Zusatzgebühren, andere wirken täuschend amtlich. Im schlimmsten Fall werden Pass- und Zahlungsdaten abgegriffen.
Der sicherste Weg führt über die offizielle Adresse der Europäischen Union: europa.eu/etias. Die EU weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung erst ab dem offiziellen Start möglich ist. Wer eine Drittseite nutzt, übermittelt besonders sensible Daten und zahlt oft für eine Leistung, die nicht nötig ist.
Auch EES verlangt keinen vorgängigen kostenpflichtigen Antrag. Die Erfassung erfolgt an der Grenze und betrifft andere Personengruppen und Abläufe. Aussagen wie «Für die Einreise in die Schweiz braucht jetzt jeder eine Online-Bewilligung» sind deshalb falsch.
Was Reisende jetzt tun sollten
Für Personen mit Schweizer Pass ändert sich bei Ferien- und Geschäftsreisen im ETIAS-Raum durch ETIAS nichts. Sie sollten wie bisher prüfen, ob das Reisedokument gültig ist und welche Einreisebestimmungen das Zielland vorsieht.
In der Schweiz wohnhafte Drittstaatsangehörige sollten vor der Reise kontrollieren, ob ihr Aufenthaltstitel gültig ist und zum Reiseweg passt. Wer Gäste aus einem visumbefreiten Drittstaat erwartet, kann sie frühzeitig auf ETIAS hinweisen – sollte aber erst dann einen Antrag empfehlen, wenn das System offiziell gestartet ist.
Der wichtigste Rat ist damit überraschend einfach: nicht von Countdown-Seiten unter Druck setzen lassen, den Rechtsstatus anhand offizieller Informationen prüfen und persönliche Daten nur auf dem EU-Portal eingeben.
Quellen
- Europäische Kommission: Unterschiede zwischen EES und ETIAS
- Europäische Union: Wer ETIAS beantragen muss
- Staatssekretariat für Migration: ETIAS
Stand: 9. September 2026.



