
Weniger Hochzeiten, spätere Scheidungen: Was Geld und Recht damit zu tun haben
2025 wurden in der Schweiz 35’900 Ehen geschlossen – 2,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Steuern und AHV setzen reale Anreize, erklären den Rückgang aber nicht allein.
In der Schweiz wird seltener geheiratet. 2025 registrierte das Bundesamt für Statistik (BFS) 35’900 Eheschliessungen, 2,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Zugleich wurden 15’800 Ehen geschieden, ebenfalls weniger als 2024. Die beiden Rückgänge beweisen jedoch weder eine allgemeine «Ehekrise» noch, dass finanzielle Risiken allein Menschen vom Heiraten abhalten.
Die stärkere Geschichte liegt in der Kombination mehrerer Entwicklungen: Paare heiraten später, leben häufiger unverheiratet zusammen und trennen Partnerschaft, Elternschaft und Trauschein stärker als frühere Generationen. Gleichzeitig schaffen Steuer- und Sozialversicherungsrecht finanzielle Unterschiede, die je nach Einkommen, Betreuung und Alter erheblich sein können.
Der Rückgang beginnt nicht bei den Steuern
BFS-Auswertungen zeigen, dass junge Erwachsene heute seltener und später heiraten. Seit 1970 nahm die Zahl der Erstheiraten trotz wachsender Bevölkerung ab. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Beziehungen mit getrennten Wohnungen sind gesellschaftlich verbreiteter geworden. Bei Paaren mit gemeinsamen Kindern bleibt die Ehe zwar dominant, doch unverheiratete Eltern sind in jüngeren Generationen häufiger.
Damit lässt sich der Langzeittrend nicht auf eine einzelne Ursache reduzieren. Die Statistik erfasst Entscheidungen, aber nicht deren Motive. Aussagen wie «Die Heiratsstrafe ist der Grund» oder «Männer heiraten aus Angst vor Scheidungen nicht mehr» gehen über das Belegte hinaus.

Die Steuerfolgen sind real – aber nicht für alle gleich
Heute werden Ehepaare gemeinsam, unverheiratete Partner getrennt besteuert. Bei der direkten Bundessteuer können verheiratete Doppelverdiener mit ähnlich hohen Einkommen mehr bezahlen als zwei unverheiratete Personen. Ein Ehepaar mit nur einem oder einem deutlich tieferen zweiten Einkommen kann dagegen günstiger fahren. Von einer einheitlichen steuerlichen Benachteiligung aller Ehen kann deshalb keine Rede sein.
Am 8. März 2026 nahm die Stimmbevölkerung die Individualbesteuerung mit 54,23 Prozent an. Sie tritt 2032 bei Bund, Kantonen und Gemeinden in Kraft. Dann reicht jede Person eine eigene Steuererklärung ein, unabhängig vom Zivilstand. Für Paare, die heute eine Heirat erwägen, ändert sich bis dahin noch nichts. Und die Reform beseitigt weder private Scheidungsfolgen noch die AHV-Plafonierung.
Scheidungsrecht bevorzugt kein Geschlecht
Das Schweizer Scheidungsrecht ist seit 2000 verschuldensunabhängig. Nachehelicher Unterhalt richtet sich nach Kriterien wie Aufgabenteilung während der Ehe, Dauer, Alter, Gesundheit, Einkommen, Vermögen und künftiger Erwerbsmöglichkeit. Das Gesetz knüpft diese Prüfung nicht an das Geschlecht. Kindesunterhalt ist zudem ein Anspruch des Kindes und vom Unterhalt zwischen früheren Ehepartnern zu unterscheiden.
Seit 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge der Regelfall. Seit 2017 müssen Behörden eine alternierende Betreuung prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt; entscheidend bleibt das Kindeswohl. Diese Reformen garantieren keine hälftliche Betreuung in jedem Fall, haben die rechtliche Ausgangslage aber verändert.
Pauschale Aussagen, Frauen würden bevorzugt oder Männer finanziell ausgebeutet, lassen sich daraus nicht ableiten. Ungleiche Ergebnisse entstehen häufig, weil Erwerbs- und Betreuungsarbeit schon während der Ehe ungleich verteilt waren. Wer den grösseren Erwerbsanteil trug, kann eher unterhaltspflichtig werden; wer Betreuung übernahm, hat oft tiefere Einkommen und Vorsorgeansprüche. Das kann Männer und Frauen unterschiedlich treffen, ist aber keine gesetzliche Geschlechterregel.
Scheidungen verlagern sich in höhere Lebensalter
2024 dauerte eine Ehe bis zur Scheidung im Durchschnitt 15,8 Jahre. Männer waren bei der Scheidung durchschnittlich 50,8, Frauen 46,2 Jahre alt; zugleich nahm die Bedeutung von Scheidungen nach mindestens 20 Ehejahren langfristig zu. Der Begriff «Altersscheidung» darf dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Betroffene noch im Erwerbsleben stehen.
Von einer aktuellen Scheidungsexplosion kann ebenfalls keine Rede sein: 2025 sank die Zahl der Scheidungen um 2,2 Prozent. Relevant ist vielmehr, dass eine späte Trennung weniger Zeit lässt, Vorsorgelücken zu schliessen, und aus einem Haushalt zwei werden.
Der AHV-Plafond ist eine echte Heiratsfolge
Bei der AHV werden die beiden Einzelrenten eines Ehepaars zusammen auf 150 Prozent der maximalen Einzelrente begrenzt. 2026 sind das höchstens 3’780 Franken im Monat. Zwei unverheiratete Personen können zusammen bis zu 5’040 Franken erhalten. Nach Angaben einer Parlamentskommission waren 2023 fast neun von zehn verheirateten Rentnerpaaren von der Begrenzung betroffen; ohne Plafond wären ihre Renten im Durchschnitt rund 300 Franken höher gewesen.
Die Ehe bringt in der AHV zugleich Vorteile, etwa beim Beitragsschutz eines nichterwerbstätigen Ehepartners und bei Hinterlassenenleistungen. Eine Volksinitiative zur Aufhebung des Plafonds ist noch in parlamentarischer Beratung; ein Inkrafttreten steht nicht fest. Die Individualbesteuerung ab 2032 ändert an dieser Rentenregel nichts.
Scheidung ist kein verlässlicher Weg aus Altersarmut
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erzielten AHV-Einkommen grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Auch die während der Ehe angesparte berufliche Vorsorge wird nach den gesetzlichen Regeln geteilt. Das schützt die wirtschaftlich schwächere Person, gleicht aber nicht jede Lücke aus. Bundesanalysen zeigen weiterhin deutlich tiefere Pensionskassenrenten von Frauen, besonders nach Teilzeitarbeit und familienbedingten Erwerbsunterbrüchen.
Zwei getrennte Haushalte kosten zudem meist mehr als ein gemeinsamer. Für das Armutsrisiko im Alter zählen deshalb nicht nur Zivilstand und AHV-Plafond, sondern auch Lebenseinkommen, Betreuungsarbeit, Pensionskassenanschluss, Vermögen, Wohnkosten und Ergänzungsleistungen.
Weniger Hochzeiten haben somit keinen einzelnen finanziellen Auslöser. Die Individualbesteuerung beseitigt ab 2032 einen wichtigen Unterschied, während die AHV-Frage offen bleibt. Für Paare ist die entscheidende Rechnung individuell: Einkommen, Kinderbetreuung, Vorsorge und rechtliche Absicherung wiegen stärker als pauschale Urteile darüber, wer von einer Ehe oder Scheidung «profitiert».
Quellen
BFS: Bevölkerungsbewegung 2025 – Heiraten und Scheidungen
BFS: Paarbeziehungen und Lebensformen in der Schweiz
ESTV: Ehepaar- und Familienbesteuerung
EFD: Abstimmung zur Individualbesteuerung
Bundesrat: Individualbesteuerung tritt 2032 in Kraft
BJ: Gemeinsame Sorge und alternierende Obhut
AHV/IV: Plafonierung der Renten von Ehepaaren



