Bilaterale III: Ständeratskommission sagt Ja – was jetzt auf die Schweiz zukommt
Die APK-S unterstützt das Schweiz-EU-Paket. Nun stehen Lohnschutz, Zuwanderung und das Referendum im Zentrum der Debatte.

Bern – Die Bilateralen III erreichen die nächste entscheidende Etappe. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) unterstützt das Vertragspaket Schweiz–EU. Sie sprach sich am 4. September 2026 mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Vorlage aus.
In ihrer Gesamtabwägung unterstütze eine deutliche Mehrheit der Kommission die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, teilten die Parlamentsdienste mit.
Damit ist die politische Debatte allerdings noch lange nicht abgeschlossen. Als Nächstes befasst sich der Ständerat mit dem Paket. Dabei dürften insbesondere der Lohnschutz, die Übernahme von EU-Recht, die Zuwanderung und die Frage eines möglichen Referendums für Diskussionen sorgen.
Was steckt in den Bilateralen III?
Das Vertragspaket soll die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU langfristig stabilisieren und weiterentwickeln. Es umfasst Anpassungen bestehender Binnenmarktabkommen sowie neue Vereinbarungen in verschiedenen Bereichen.
Dazu gehören unter anderem Regeln zu staatlichen Beihilfen, die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen und der Schweizer Kohäsionsbeitrag. Neu hinzu kommen Abkommen etwa in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.
Die Botschaft des Bundesrats umfasst insgesamt 94 relevante EU-Rechtsakte. Für deren Umsetzung müssten nach Angaben des Bundesrats 36 Bundesgesetze angepasst und drei neue Bundesgesetze geschaffen werden.
Damit handelt es sich nicht um einen einzelnen neuen Vertrag, sondern um ein umfangreiches Paket verschiedener Vereinbarungen und gesetzlicher Anpassungen.
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit betreffen den Alltag
Ein Teil der Abkommen könnte für die Bevölkerung unmittelbar spürbar werden. Beim Thema Lebensmittelsicherheit geht es um eine engere Zusammenarbeit mit der EU bei Kontrollen und Standards.
Das Gesundheitsabkommen soll unter anderem die Zusammenarbeit bei Arzneimitteln und grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren verbessern. Gerade bei Krisen oder Versorgungsproblemen soll der Austausch mit den europäischen Partnern erleichtert werden.
Anders sieht es beim Stromabkommen aus. Dieses ist im Parlament derzeit noch nicht behandlungsreif. Deshalb sind konkrete Auswirkungen auf den Schweizer Strommarkt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht Gegenstand der parlamentarischen Beratung.
Die dynamische Rechtsübernahme bleibt umstritten
Ein zentraler Streitpunkt ist die sogenannte dynamische Rechtsübernahme. In den vom Paket betroffenen Binnenmarktbereichen würde die Schweiz neue relevante EU-Regeln grundsätzlich übernehmen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Befürworter sehen darin eine notwendige Voraussetzung, damit der Zugang zum europäischen Binnenmarkt dauerhaft funktioniert. Kritiker befürchten dagegen, dass dadurch der politische Handlungsspielraum der Schweiz eingeschränkt wird.
Die Debatte dreht sich deshalb um eine grundsätzliche Frage: Wie eng soll sich die Schweiz an die Entwicklung des EU-Rechts binden, wenn sie gleichzeitig ausserhalb der Europäischen Union bleiben will?
Lohnschutz sorgt für Konfliktpotenzial
Neben der Rechtsübernahme gehört der Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen zu den heikelsten Punkten.
Die APK-S unterstützt das Gesamtpaket, doch innerhalb des Parlaments gibt es bei einzelnen Begleitmassnahmen unterschiedliche Positionen. Auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat sich in einzelnen Fragen anders positioniert.
Diskutiert werden unter anderem der Kündigungsschutz für Personalvertretungen, die Kaution sowie die Subunternehmerhaftung. Für die Gewerkschaften sind diese Punkte entscheidend.
Sie haben angekündigt, das Vertragspaket abzulehnen, falls die vereinbarten Begleitmassnahmen zum Lohnschutz aus ihrer Sicht nicht ausreichend abgesichert werden.
Zuwanderung bleibt ein politischer Knackpunkt
Auch die Frage der Zuwanderung dürfte die parlamentarische Debatte begleiten. Besonders umstritten ist die Forderung nach einer möglichen Schutzklausel, falls die Zuwanderung aus Sicht der Schweiz ein bestimmtes Ausmass erreicht.
Wie eine solche Klausel konkret ausgestaltet würde, ist derzeit nicht in allen Punkten abschliessend geklärt. Genau diese offenen Fragen machen die innenpolitische Bewertung des Vertragspakets schwierig.
Der Schweizer Bauernverband hat deshalb darauf hingewiesen, dass die Folgen der Vorlage nur schwer abzuschätzen seien, solange bei der Umsetzung im Inland noch verschiedene Punkte präzisiert werden müssen.
Wer entscheidet am Ende?
Eine der wichtigsten politischen Fragen betrifft das Referendum. Der Bundesrat will das Paket dem fakultativen Referendum unterstellen. Damit könnte das Volk darüber abstimmen, wenn die notwendigen Voraussetzungen für ein Referendum erfüllt werden.
Der Bundesrat begründet seine Position unter anderem mit der bisherigen Praxis bei den Bilateralen I und II. Er lehnt dagegen eine parlamentarische Initiative ab, welche für das Vertragspaket ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr verlangen würde.
Damit geht es nicht nur um die Frage, ob das Volk abstimmen kann, sondern auch darum, welche Hürde für eine Zustimmung gilt.
Bei einem obligatorischen Referendum müssten Volk und Stände zustimmen. Beim fakultativen Referendum entscheidet grundsätzlich das Volksmehr, sofern das Referendum zustande kommt.
Jetzt kommt der Ständerat
Nach dem Entscheid der APK-S liegt der Ball nun beim Ständerat. In der Herbstsession soll zunächst der Stabilisierungsteil beraten werden. Danach folgen die Abkommen zu Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.
Das Stromabkommen ist noch nicht behandlungsreif. Auch danach ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen: Der Nationalrat muss sich ebenfalls mit der Vorlage befassen. Je nach Verlauf können zudem Differenzen zwischen den beiden Räten entstehen.
Ein endgültiger parlamentarischer Entscheid ist deshalb frühestens im Jahr 2027 zu erwarten.
Warum die Entscheidung für die Schweiz wichtig ist
Die Bilateralen III gehen weit über einzelne technische Anpassungen hinaus. Sie betreffen die Frage, wie die Schweiz künftig mit ihrem wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partner umgehen will.
Für die Befürworter bietet das Paket mehr Rechtssicherheit, einen stabileren Zugang zum EU-Binnenmarkt und eine engere Zusammenarbeit in Bereichen wie Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Die Gegner warnen dagegen vor einem Verlust an politischem Handlungsspielraum, einer stärkeren Bindung an EU-Recht und möglichen Folgen für Löhne, Zuwanderung und die schweizerische Eigenständigkeit.
Die Zustimmung der APK-S ist deshalb ein wichtiger Schritt – aber noch keine Entscheidung über die Bilateralen III. Die entscheidenden politischen Auseinandersetzungen stehen erst bevor.
Fazit
Mit dem Ja der Ständeratskommission haben die Bilateralen III eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Das Paket wird nun im Ständerat beraten.
Ob es am Ende eine Mehrheit findet, hängt jedoch von mehreren umstrittenen Punkten ab. Lohnschutz, dynamische Rechtsübernahme, Zuwanderung und der Referendumsmodus dürften die Debatte prägen.
Fest steht bereits heute: Mit den Bilateralen III entscheidet die Schweiz nicht nur über einzelne Abkommen mit der EU, sondern auch über die langfristige Ausgestaltung ihres Verhältnisses zu Europa.
Quellen
- Parlamentsdienste – Aussenpolitische Kommission des Ständerats
- Parlament – Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats
- Bundesrat / EDA – Botschaft zum Paket Schweiz–EU (Bilaterale III)
- Bundesrat – Position zum Referendum über das Vertragspaket
- SRF – Bericht zur Zustimmung der Ständeratskommission



