DeinDeal in Nachlassstundung: Das gilt jetzt für Kunden
Nachlassstundung bei DeinDeal: Was Kunden jetzt wissen und beachten müssen.

Das Rabattportal DeinDeal steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Das Bezirksgericht Zürich hat dem Unternehmen eine provisorische Nachlassstundung bewilligt. Sie gilt vorerst für vier Monate bis zum 7. Dezember 2026. Bekannt wurde der Entscheid am 3. September.
Für Kunden stellt sich vor allem eine Frage: Was passiert mit bereits bezahlten Bestellungen und mit Coupons, die noch nicht eingelöst wurden?
Was bedeutet die provisorische Nachlassstundung?
Die provisorische Nachlassstundung ist ein Instrument des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie gibt einem finanziell angeschlagenen Unternehmen vorübergehend Schutz vor Betreibungen, damit Sanierungsmöglichkeiten geprüft und umgesetzt werden können.
Während dieser Phase kann der operative Betrieb grundsätzlich weitergeführt werden. Ein Sachwalter beziehungsweise eine Sachwalterin überwacht das Verfahren und prüft die finanzielle Situation sowie die Möglichkeiten für eine Sanierung. Ziel ist möglichst die Weiterführung des Unternehmens oder zumindest eines Teils davon.
Eine Nachlassstundung bedeutet deshalb nicht automatisch den Konkurs. Sollte sich allerdings zeigen, dass keine tragfähige Sanierung möglich ist, kann das Verfahren später in einen Nachlassvertrag, eine Liquidation oder einen Konkurs münden.
Im Fall von DeinDeal bewilligte das Bezirksgericht Zürich die provisorische Nachlassstundung am 7. August 2026. Als provisorische Sachwalterin wurde die Kanzlei Staiger Rechtsanwälte eingesetzt.
Warum geriet DeinDeal in Schwierigkeiten?
DeinDeal selbst nennt als Grund für die finanzielle Schieflage die schwierige Situation im Schweizer Onlinehandel. Der Wettbewerb habe sich unter anderem durch internationale Plattformen mit sehr tiefen Preisen und Direktversand aus dem Ausland verschärft.
Als Beispiele nennt das Unternehmen Plattformen wie Temu und Shein. Deren Geschäftsmodelle hätten das Preisgefüge im Onlinehandel verändert. Gleichzeitig seien die Kosten für digitale Reichweite gestiegen.
Diese Angaben stammen aus der Kommunikation von DeinDeal und sind als Darstellung des Unternehmens einzuordnen. Eine unabhängige Prüfung der genannten Ursachen liegt damit nicht vor.
Was passiert mit bereits bestellten Produkten?
Der Produktverkauf soll nach Angaben von DeinDeal vorerst weiterlaufen, allerdings eingeschränkt.
Für Käufe ab dem 7. August 2026 hat das Unternehmen eine wichtige Zusage gemacht: Sollte eine Bestellung aus technischen oder logistischen Gründen nicht ausgeliefert werden können, soll der Kaufpreis vollständig zurückerstattet werden.
Für ältere Bestellungen gibt es nach den bisher veröffentlichten Angaben keine vergleichbare allgemeine Zusicherung. Kunden mit offenen Bestellungen sollten deshalb sämtliche Unterlagen sichern – insbesondere Bestellbestätigung, Zahlungsnachweis, Lieferinformationen und den bisherigen Schriftverkehr mit DeinDeal.
Bei Coupons ist die Situation schwieriger
Anders sieht es bei den Coupons für Angebote von Partnerunternehmen aus. DeinDeal kann nach eigenen Angaben nicht garantieren, dass diese weiterhin beim jeweiligen Partner eingelöst werden können.
Für Kunden bedeutet das: Wer noch einen nicht eingelösten Coupon besitzt, sollte möglichst rasch beim betreffenden Partner nachfragen, ob dieser das Angebot weiterhin akzeptiert.
Wird die Einlösung verweigert, sollen betroffene Kunden den Coupon und die entsprechende Korrespondenz an die provisorische Sachwalterin senden. DeinDeal nennt dafür die E-Mail-Adresse schkg@staiger.law.
Der allgemeine Kundendienst von DeinDeal bleibt nach Angaben des Unternehmens ebenfalls erreichbar.
Was Kunden jetzt tun sollten
- Unterlagen sichern: Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, Coupon und sämtliche E-Mails aufbewahren.
- Bei Coupons den Partner kontaktieren: Schriftlich nachfragen, ob der Coupon noch eingelöst wird.
- Bei einer Ablehnung dokumentieren: Die Antwort des Partners und den betroffenen Coupon aufbewahren.
- Sachwalterin informieren: Bei verweigerter Coupon-Einlösung die Unterlagen an schkg@staiger.law senden.
- Weitere Informationen abwarten: Für mögliche Forderungen und das weitere Verfahren sind die offiziellen Publikationen des Nachlassverfahrens entscheidend.
Was bedeutet die Nachlassstundung für offene Forderungen?
Kunden, die noch Geld von DeinDeal erhalten oder auf eine Rückerstattung warten, sollten ihre Forderung dokumentieren. Welche Schritte dafür im weiteren Nachlassverfahren notwendig sind und welche Fristen gelten, hängt vom Fortgang des Verfahrens und den entsprechenden offiziellen Publikationen ab.
Stand 3. September 2026 war die Publikation des Verfahrens im Handelsamtsblatt noch nicht erfolgt. Nach Angaben von DeinDeal soll sie in den nächsten Tagen nachgeholt werden.
Für Betroffene ist deshalb wichtig, nicht nur auf den Kundendienst zu vertrauen, sondern die eigenen Ansprüche und Unterlagen sauber zu dokumentieren.
Vom Schweizer Rabattportal zum Sanierungsfall
DeinDeal wurde 2010 gegründet und entwickelte sich zu einem bekannten Schweizer Onlineportal für vergünstigte Produkte, Reisen und Dienstleistungen. Ringier war seit 2015 mehrheitlich am Unternehmen beteiligt.
Im Juli 2024 verkaufte Ringier DeinDeal an Liberta Partners, eine in München ansässige Multi-Family Holding. Ringier bezeichnete DeinDeal damals als führendes Schweizer E-Commerce-Unternehmen.
Nach Angaben von Ringier erzielte DeinDeal im Jahr 2023 einen Umsatz von mehr als 100 Millionen Franken und gehörte damit zu den zehn grössten E-Commerce-Portalen der Schweiz. Diese Zahl stammt aus der damaligen Mitteilung von Ringier.
Warum die Veröffentlichung zunächst ausblieb
Die Veröffentlichung des Nachlassverfahrens wurde nach Angaben von DeinDeal zunächst aufgeschoben. Damit sollte die Fortführung des Betriebs sichergestellt werden.
Das Vorgehen ist bei einer provisorischen Nachlassstundung grundsätzlich möglich. Die Zürcher Behörden weisen darauf hin, dass ein Nachlassverfahren Zeit für Sanierungsmassnahmen schaffen soll und der operative Betrieb während der provisorischen Stundung fortgesetzt werden kann.
Wie geht es jetzt weiter?
Die nächsten vier Monate sind für DeinDeal entscheidend. In dieser Zeit wird geprüft, ob eine Sanierung möglich ist und wie das Unternehmen weitergeführt werden kann.
Für die Kunden bedeutet das vor allem Unsicherheit bei bereits bestehenden Ansprüchen. Bei neuen Produktbestellungen besteht nach Angaben von DeinDeal für Käufe ab dem 7. August eine Rückerstattungszusage, falls die Lieferung aus technischen oder logistischen Gründen nicht möglich ist. Bei Coupons liegt das Risiko dagegen stärker bei den Kunden, weil die Einlösung durch die jeweiligen Partner nicht garantiert werden kann.
Ob DeinDeal die finanzielle Krise überwinden kann, ist derzeit offen. Die provisorische Nachlassstundung verschafft dem Unternehmen zunächst Zeit – sie ist aber noch keine Lösung der finanziellen Probleme.
Für Kunden gilt deshalb: Wer noch eine offene Bestellung, einen Coupon oder eine ausstehende Rückerstattung hat, sollte jetzt alle Belege sichern und die weitere Entwicklung des Nachlassverfahrens verfolgen.
Quellen
- DeinDeal: Kunden- und Lieferanteninformation zur provisorischen Nachlassstundung
- Kanton Zürich: Informationen zu Sanierung, Nachlassstundung und Konkurs
- Ringier: Übernahme der DeinDeal AG durch Liberta Partners, 2. Juli 2024
- Keystone-SDA / Nau.ch: Finanzielle Schwierigkeiten bei DeinDeal, 3. September 2026
- Inside Paradeplatz: Bericht zur Nachlassstundung, 3. September 2026



