
Elektro-Lieferwagen dürfen ab Oktober schneller fahren
Neue Regeln beseitigen Nachteile schwerer Batteriefahrzeuge bis 4,25 Tonnen
Eine Batterie spart Abgase, bringt aber Gewicht auf die Waage. Genau das hat elektrische Lieferwagen bisher rechtlich in eine ungünstige Kategorie gedrängt. Fahrzeuge, die wegen ihres alternativen Antriebs mehr als 3,5 Tonnen wiegen, mussten teilweise Vorschriften für Lastwagen einhalten – obwohl Nutzlast und Einsatz einem gewöhnlichen Lieferwagen entsprechen. Ab 1. Oktober 2026 ändert der Bund diese Regeln.
Elektrische Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen werden künftig weitgehend wie Lieferwagen mit Verbrennungsmotor behandelt. Auf Autobahnen dürfen sie bis zu 120 Kilometer pro Stunde fahren. Das Signal «Verbot für Lastwagen» gilt für diese Fahrzeuge nicht mehr. Zudem entfällt der Fahrtenschreiber, und Fahrerinnen und Fahrer im Binnenverkehr werden von besonderen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitregeln ausgenommen.

Ein Wettbewerbsnachteil verschwindet
Für Handwerksbetriebe, Detailhändler und Paketdienste ist die Änderung mehr als eine technische Fussnote. Bisher konnte das Mehrgewicht der Batterie die nutzbare Zuladung verkleinern oder zusätzliche Pflichten auslösen. Wer elektrische Antriebe wählte, musste unter Umständen Touren anders planen und Personal administrativ stärker belasten. Die neue Grenze gleicht diesen Nachteil aus.
Das könnte die Elektrifizierung auf der letzten Meile beschleunigen. Lieferwagen fahren oft planbare Strecken und kehren abends zum Depot zurück – gute Voraussetzungen für das Laden über Nacht. In Städten reduzieren Elektrofahrzeuge lokale Abgase und bei tiefen Geschwindigkeiten auch Motorenlärm. Für Betriebe bleiben allerdings Anschaffungspreis, Reichweite im Winter, Ladeleistung und verfügbare Infrastruktur entscheidend.
Die Rechnung entscheidet sich im Betrieb
Ein elektrischer Lieferwagen ist in der Anschaffung meist teurer, kann aber bei Energie und Wartung günstiger sein. Ob sich das rechnet, hängt stärker als beim Personenwagen vom Einsatzprofil ab. Viele kurze Stopps und hohe Jahresfahrleistungen sprechen eher für den Elektroantrieb; lange Autobahnetappen mit voller Beladung oder häufigem Anhängerbetrieb können anspruchsvoller sein. Unternehmen sollten deshalb nicht nur den Kaufpreis, sondern Kosten pro Kilometer, Restwert, Ladeverluste und mögliche Standzeiten vergleichen.
Auch der Netzanschluss des Depots kann zum Engpass werden. Zehn Fahrzeuge, die nach Feierabend gleichzeitig laden, benötigen ein intelligentes Lastmanagement. Damit lässt sich die verfügbare Leistung verteilen und teure Lastspitzen vermeiden. Wer eine Flotte erneuert, sollte Fahrzeugbeschaffung, Ladeinfrastruktur und Tourenplanung als ein gemeinsames Projekt behandeln.
Mehr Tempo verlangt mehr Aufmerksamkeit
Die Gleichstellung bedeutet nicht, dass ein 4,25-Tonnen-Fahrzeug physikalisch zu einem Personenwagen wird. Höheres Gewicht verlängert je nach Situation den Bremsweg und erhöht die Aufprallenergie. Ladungssicherung, Reifendruck und Achslasten bleiben deshalb zentral. Betriebe sollten Fahrerinnen und Fahrer gezielt schulen, selbst wenn das Gesetz weniger Sonderregeln verlangt.
Auch die Befreiung von Fahrtenschreiber und besonderen Ruhezeitvorschriften ist im Arbeitsalltag sorgfältig zu handhaben. Sie reduziert Bürokratie, darf aber nicht zu überlangen Touren und Zeitdruck führen. Das Arbeitsgesetz, die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Verantwortung des Unternehmens gelten weiterhin.
Kontrollen werden angepasst
Für die periodische Fahrzeugprüfung sind ebenfalls längere Intervalle vorgesehen. Die Kantone wenden die neuen Fristen ab dem 1. Februar 2028 an. Wer ein solches Fahrzeug anschafft, sollte vorab klären, ob Führerausweis, Versicherung und kantonale Zulassung zum konkreten Modell passen. Die 4,25-Tonnen-Grenze ist kein pauschaler Freipass für jede Fahrzeugkombination.
Was das für die Schweiz bedeutet
Der Güterverkehr auf der Strasse verschwindet nicht, nur weil Städte klimafreundlicher werden wollen. Pakete, Werkzeuge, Lebensmittel und Pflegehilfsmittel müssen weiterhin bis zur Haustür gelangen. Die Regeländerung setzt dort an, wo Regulierung den technischen Fortschritt unnötig bestraft hat. Sie macht elektrische Lieferwagen wirtschaftlich attraktiver, ohne Subventionen zu erhöhen.
Für Konsumentinnen und Konsumenten dürfte die Wirkung zunächst unsichtbar sein. Langfristig können effizientere Flotten Lieferkosten stabilisieren und die Luft in dicht besiedelten Gebieten verbessern. Gemeinden müssen zugleich Ladezonen, Depotanschlüsse und Stromnetze mitdenken. Die neue Regel löst also nicht alle Probleme der urbanen Logistik. Sie entfernt aber ein Hindernis, das ausgerechnet das Gewicht der Batterie zum Nachteil einer emissionsärmeren Technologie gemacht hatte.



