
Säule 3a: 2026 ist erstmals eine Nachzahlung möglich
Wer 2025 eine Vorsorgelücke hatte, kann sie unter Bedingungen schliessen
Wer in einem Jahr wenig oder nichts in die Säule 3a einzahlen konnte, verlor den Steuervorteil bisher endgültig. Seit 2026 ist das System flexibler: Beitragslücken dürfen unter bestimmten Bedingungen nachträglich geschlossen werden. Die erste mögliche Nachzahlung betrifft das Jahr 2025. Für viele Erwerbstätige ist das eine Chance – aber nur, wenn sie die Regeln und die Reihenfolge beachten.
Die gebundene Selbstvorsorge ergänzt AHV und Pensionskasse. Einzahlungen lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen, das Kapital bleibt im Gegenzug grundsätzlich bis zur Pensionierung oder einem gesetzlich vorgesehenen Vorbezug gebunden. Für 2026 beträgt der ordentliche Höchstbetrag für Angestellte mit Pensionskasse 7258 Franken. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens 36'288 Franken.

Erst das laufende Jahr, dann die Lücke
Eine Nachzahlung ist erst erlaubt, wenn der ordentliche Höchstbeitrag des laufenden Jahres vollständig ausgeschöpft wurde. Wer also 2025 nur 3000 Franken einzahlte und die damalige Lücke schliessen möchte, muss zunächst den regulären Beitrag für 2026 leisten. Erst danach kommt der Einkauf für 2025 infrage.
Die nachträgliche Einzahlung ist pro Jahr auf den sogenannten kleinen Beitrag begrenzt; 2026 sind das 7258 Franken. Rückwirkend können Lücken aus höchstens zehn Jahren geschlossen werden, allerdings nur für Jahre ab 2025. Eine versäumte Einzahlung aus 2024 lässt sich damit nicht mehr retten.
Voraussetzung ist zudem, dass im Jahr der Lücke und im Jahr der Nachzahlung AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt wurde. Wer damals gar nicht erwerbstätig war, kann für dieses Jahr nicht einfach nachzahlen. Vorsorgeanbieter müssen die Lücke prüfen und die Einzahlung bestätigen. Eine frühzeitige Anfrage ist deshalb sinnvoll; erst kurz vor Jahresende wird es schnell eng.
Steuern sind nicht der einzige Massstab
Die Nachzahlung ist steuerlich abzugsfähig. Wie gross die Entlastung ausfällt, hängt von Wohnort, Einkommen, Zivilstand und Konfession ab. Wer in einer hohen Progressionsstufe liegt, spart in Franken meist mehr als jemand mit tiefem steuerbarem Einkommen. Trotzdem sollte niemand nur wegen des Abzugs Geld binden, das kurzfristig für Steuern, Notfälle oder Schuldenrückzahlung benötigt wird.
Auch die Wahl des 3a-Produkts bleibt wichtig. Ein reines Sparkonto schwankt kaum, bringt langfristig aber oft weniger Rendite. Wertschriftenlösungen bieten höhere Ertragschancen, können jedoch deutlich an Wert verlieren. Je länger der Anlagehorizont und je höher die persönliche Risikotoleranz, desto eher kann ein Aktienanteil sinnvoll sein. Gebühren machen über Jahrzehnte einen beträchtlichen Unterschied.
Was das für Schweizer Haushalte bedeutet
Die neue Regel hilft besonders Personen mit unregelmässigen Einkommen: Selbständigerwerbenden, Berufseinsteigerinnen, Eltern nach einem Teilzeitjahr oder Beschäftigten, die 2025 ihre Liquidität schonen mussten. Sie können eine Lücke schliessen, wenn ihre finanzielle Situation später besser ist.
Für die konkrete Planung empfiehlt sich eine einfache Reihenfolge: Liquiditätsreserve sichern, teure Schulden prüfen, den regulären 3a-Beitrag festlegen und erst danach über die Nachzahlung entscheiden. Bei Ehepaaren wird jede Person separat beurteilt. Und kurz vor der Pensionierung ist zu beachten, dass mehrere 3a-Konten gestaffelt bezogen werden können, um die Kapitalbezugssteuer zu glätten.
Die Neuerung macht die Säule 3a gerechter für Menschen mit schwankender Erwerbsbiografie. Sie ändert aber nichts am Grundprinzip: Vorsorge ist langfristig gebundenes Kapital. Eine Nachzahlung ist dann stark, wenn Steuerersparnis, Anlagehorizont und Haushaltsbudget zusammenpassen – nicht, wenn sie die Reserve auf dem Privatkonto auf null drückt.



