SEM will mit Gesetzespaket gegen kriminelle Asylsuchende vorgehen
Vorgelagerte Verfahren geplant – Gesetzespaket noch 2026

Der Bund will im Rahmen der Asylstrategie 2027 gezielter gegen straffällige Asylsuchende vorgehen und gleichzeitig offensichtlich unbegründete Asylgesuche früher aus dem regulären Verfahren herausfiltern. Staatssekretär für Migration Vincenzo Mascioli kündigte gegenüber SRF ein Gesetzespaket im Sicherheitsbereich an, das dem Bundesrat noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll.
Bund und Kantone arbeiten derzeit gemeinsam an der Asylstrategie 2027. Dabei geht es unter anderem darum, bestehende Instrumente besser zu nutzen, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern und den Vollzug von Wegweisungen zu beschleunigen.
80,5 Prozent der nordafrikanischen Asylsuchenden beschuldigt
Für Aufmerksamkeit sorgen insbesondere Zahlen zu Asylsuchenden aus nordafrikanischen Staaten. Laut einer internen Auswertung des Staatssekretariats für Migration (SEM), die dem «Blick» vorliegt, wurden 2024 rund 80,5 Prozent der nordafrikanischen Asylsuchenden während ihres Verfahrens oder danach mindestens einmal als beschuldigte Personen in einem Strafverfahren erfasst.
Die Zahl bezieht sich auf strafrechtliche Beschuldigungen und nicht auf rechtskräftige Verurteilungen. Bei Asylsuchenden aus den übrigen Herkunftsstaaten lag der entsprechende Anteil laut der Auswertung bei 12,3 Prozent.
SEM-Staatssekretär Vincenzo Mascioli bezeichnete die Situation gegenüber SRF als reales Problem. Gleichzeitig betonte er, dass die grosse Mehrheit der Menschen im Asylbereich nicht straffällig werde. Laut den vom «Blick» veröffentlichten Angaben wurden 2025 rund 96 Prozent der Asylbevölkerung überhaupt keiner Straftat beschuldigt.
Bund will bestehende Mittel besser nutzen
Nach Einschätzung des SEM werden die bereits vorhandenen Möglichkeiten gegen straffällige Asylsuchende noch nicht vollständig ausgeschöpft. Bund und Kantone wollen deshalb die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden verbessern.
Ein weiterer Punkt betrifft die Ausschaffungshaft. Künftig soll nach Möglichkeit verhindert werden, dass Personen aus der Haft entlassen werden müssen, weil zum Zeitpunkt der geplanten Rückführung noch notwendige Ausreisepapiere fehlen.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen arbeitet im Rahmen der Asylstrategie 2027 an entsprechenden Lösungen. Welche gesetzlichen Änderungen konkret vorgeschlagen werden, ist noch offen.
Neue Verfahren vor dem eigentlichen Asylverfahren
Das SEM plant daneben ein vorgelagertes Verfahren für Personen, deren Asylgesuch offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie sollen künftig möglichst früh darüber informiert werden, dass kein Anspruch auf Schutz besteht, und gar nicht erst ein reguläres Asylverfahren durchlaufen.
Das geplante Verfahren soll sich laut Mascioli auf vier Gruppen konzentrieren: Personen aus Staaten mit sehr tiefer Schutzquote, Gesuche mit ausschliesslich medizinischen Gründen, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Personen, die bereits in einem anderen Staat einen Schutzstatus besitzen.
Potenzial von 4000 bis 5000 Fällen
Das SEM schätzt das Potenzial des neuen Verfahrens auf rund 20 Prozent der Asylgesuche. Mascioli sprach gegenüber SRF von ungefähr 4000 bis 5000 Personen pro Jahr.
Für die konkrete Umsetzung sind allerdings noch rechtliche Fragen zu klären. Zudem ist ein Pilotversuch vorgesehen. Bereits heute existiert für bestimmte Fälle mit geringer Aussicht auf Asyl das sogenannte 24-Stunden-Verfahren.
Gesetzespaket noch 2026 geplant
Das geplante Sicherheitspaket und das vorgelagerte Verfahren sind Teil der laufenden Arbeiten an der Asylstrategie 2027. Ziel ist es, das Asylsystem zu entlasten und gleichzeitig bei Straftaten konsequenter vorzugehen.
Welche Massnahmen der Bundesrat letztlich erhält und welche davon umgesetzt werden, ist derzeit noch offen. Mascioli kündigte jedoch an, dass das Gesetzespaket im Sicherheitsbereich noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll.



