Zwangsverhütung in Grönland: Was lernt die Schweiz?
Dänemarks Parlament entschädigt Grönländerinnen mit 40'000 Euro. Die Aufarbeitung wirft Fragen für den Umgang mit historischem Unrecht in der Schweiz auf.

Dänemark zahlt betroffenen Grönländerinnen eine Entschädigung von 300'000 dänischen Kronen. Das Parlament hat am 27. August 2026 eine entsprechende Regelung verabschiedet. Sie betrifft Frauen, die zwischen 1960 und 1991 ohne ihre Zustimmung Verhütungsmittel erhielten, während Dänemark für das Gesundheitswesen in Grönland verantwortlich war.
Die Zahlung entspricht umgerechnet rund 40'000 Euro. Die Regelung steht im Zusammenhang mit dem sogenannten Spiralenfall, bei dem insbesondere in den 1960er- und 1970er-Jahren Tausenden grönländischen Frauen und Mädchen Spiralen eingesetzt wurden. Die nun beschlossene Regelung geht jedoch über den eigentlichen Spiralenfall hinaus und umfasst auch andere Formen der Verhütung ohne Zustimmung.
300'000 Kronen für betroffene Frauen
Die neue Regelung richtet sich an grönländische Frauen, die zwischen 1960 und 1991 ohne ihre Zustimmung Verhütungsmittel erhielten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Betroffenen nach bestem Wissen erklären, eine solche Verhütung in Grönland oder Dänemark erhalten zu haben und der Vorgang glaubhaft gemacht werden kann.
Die Entschädigung beträgt pauschal 300'000 dänische Kronen pro berechtigte Frau. Sie ist damit keine individuell bemessene Schadenersatzzahlung, bei der jede einzelne gesundheitliche oder biografische Folge nachgewiesen werden muss. Vielmehr handelt es sich um eine politisch beschlossene Anerkennung des erlittenen Unrechts.
Die Regelung tritt am 1. September 2026 in Kraft. Anträge können grundsätzlich bis zum 1. September 2028 gestellt werden. Für die Bearbeitung ist die dänische Patienterstatningen zuständig.
Der Spiralenfall betrifft Tausende Frauen
Bekannt wurde der Fall vor allem durch die Praxis, grönländischen Frauen und Mädchen ohne ausreichende Information oder Zustimmung Spiralen einzusetzen. Die Massnahmen standen auch im Zusammenhang mit dem damaligen Bestreben, das Bevölkerungswachstum in Grönland zu begrenzen.
Nach früheren Angaben dänischer Behörden erhielten in den 1960er- und 1970er-Jahren mehr als 4'000 Frauen und Mädchen eine Spirale. Diese Zahl bezeichnet jedoch nicht automatisch die Zahl der Frauen, die nach der neuen Entschädigungsregelung tatsächlich anspruchsberechtigt sind.
Die heute beschlossene Regelung ist zudem weiter gefasst: Sie betrifft nicht nur Spiralen, sondern allgemein Verhütung ohne Zustimmung im Zeitraum von 1960 bis 1991. Auch Frauen, die sich zeitweise in Dänemark aufhielten, können unter bestimmten Voraussetzungen erfasst sein.
Unabhängige Untersuchung dokumentiert fehlende Zustimmung
Eine unabhängige Untersuchung zur Verhütungspraxis in Grönland und an dänischen Internatsschulen mit grönländischen Schülerinnen untersuchte den Zeitraum von 1960 bis 1991. Mehr als 350 Frauen und Mädchen schilderten den Forschenden ihre Erfahrungen. Dabei ging es nicht nur um Spiralen, sondern auch um andere Formen der Verhütung.
Die Untersuchung macht deutlich, weshalb der Begriff «Spiralenfall» nur einen Teil des Geschehens beschreibt. Im Mittelpunkt steht nicht allein eine bestimmte medizinische Methode, sondern die Frage, ob die betroffenen Frauen und Mädchen ausreichend informiert wurden und einer Verhütung tatsächlich zugestimmt hatten.
Die fehlende oder unzureichende Zustimmung ist dabei von zentraler Bedeutung. Eine medizinische Behandlung setzt grundsätzlich voraus, dass Betroffene über die Behandlung informiert werden und ihr wirksam zustimmen können.
Ein Fall mit kolonialem Hintergrund
Grönland gehört zum Königreich Dänemark und verfügt heute über weitgehende Selbstverwaltung. Bis 1992 lag die Verantwortung für das Gesundheitswesen in Grönland jedoch bei Dänemark. Die Verhütungspraxis fällt damit in eine Zeit, in der wichtige Entscheidungen über die indigene Bevölkerung Grönlands wesentlich von dänischen Behörden geprägt wurden.
Der Fall steht deshalb auch im Zusammenhang mit der kolonialen Geschichte Grönlands und dem Verhältnis zwischen Kopenhagen und Nuuk. Die Frage, wie weit staatliche Stellen in das Leben der grönländischen Bevölkerung eingriffen und welche Bedeutung dabei demografische Überlegungen hatten, ist bis heute Teil der politischen und historischen Aufarbeitung.
Dänemark hat sich entschuldigt
2025 entschuldigte sich Dänemark offiziell bei den betroffenen Frauen und Mädchen. Die Entschuldigung war ein weiterer Schritt in der Aufarbeitung der damaligen Verhütungspraxis.
Mit der nun beschlossenen Entschädigungsregelung übernimmt der dänische Staat auch finanzielle Verantwortung. Die neue Zahlung kann die damaligen Eingriffe jedoch nicht rückgängig machen. Ebenso beantwortet sie nicht automatisch alle Fragen nach individueller Verantwortung, gesundheitlichen Folgen oder weiteren rechtlichen Ansprüchen.
Warum der Begriff «Völkermord» juristisch heikel ist
In der politischen und öffentlichen Debatte wurde wiederholt die Frage aufgeworfen, ob die damalige Praxis möglicherweise als Völkermord einzustufen sein könnte. Damit ist jedoch noch keine juristische Feststellung verbunden.
Völkermord ist ein eng definierter Straftatbestand des Völkerrechts. Für seine rechtliche Einordnung kommt es unter anderem auf die konkreten Handlungen und die dahinterstehende Absicht an. Die jetzt beschlossene Entschädigungsregelung ist daher keine strafrechtliche oder völkerrechtliche Entscheidung darüber, ob der Tatbestand des Völkermords erfüllt wurde.
Die politische Anerkennung des erlittenen Unrechts und die juristische Bewertung eines möglichen Völkermords sind voneinander zu unterscheiden. Gerade bei einem historisch und politisch so sensiblen Fall ist diese Unterscheidung entscheidend.
Ein später Schritt der Aufarbeitung
Zwischen den damaligen Eingriffen und der heutigen Entschädigungsregelung liegen mehrere Jahrzehnte. Erst die Berichte betroffener Frauen, die unabhängige Untersuchung und der zunehmende politische Druck führten dazu, dass die Verhütungspraxis umfassend aufgearbeitet wurde.
Die nun beschlossene Zahlung von 300'000 Kronen ist damit ein wichtiger Schritt, beendet die Auseinandersetzung mit dem Fall aber nicht zwangsläufig. Offene Fragen zu individueller Verantwortung, gesundheitlichen Langzeitfolgen und möglichen weiteren rechtlichen Ansprüchen können unabhängig von der pauschalen Entschädigung bestehen bleiben.
Der Fall zeigt zugleich, welche Folgen staatliche Eingriffe in die persönliche Selbstbestimmung über Jahrzehnte haben können. Für die betroffenen Frauen bedeutet die Entschädigungsregelung vor allem eine späte staatliche Anerkennung dessen, was ihnen widerfahren ist.
Quellen
- Dänisches Ministerium für Gesundheit und Kirche: Verabschiedung des Entschädigungsgesetzes, 27. August 2026
- Dänisches Gesetzesprojekt zur Entschädigungsregelung
- Universität Grönland: Unabhängige Untersuchung zum Spiralenfall
- Associated Press: Bericht über die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung
- Deutsche Welle: Bericht zum Parlamentsentscheid



