
730 Millionen für Glasfaser – doch nicht jeder Kanton muss zahlen
Bund und Kantone sollen abgelegene Anschlüsse gemeinsam finanzieren. Weil die Beteiligung freiwillig bleibt, könnte der Wohnort über den Ausbau entscheiden.
Die teuersten Meter des Schweizer Glasfasernetzes liegen nicht in den Städten, sondern zwischen der letzten erschlossenen Strasse und einem abgelegenen Haus. Genau dort soll ein neues Förderprogramm ansetzen. Bund und Kantone planen zusammen 730 Millionen Franken, damit auch Anschlüsse gebaut werden, die sich für Telekomunternehmen allein nicht rechnen.
Nach Schätzung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) könnten ohne Unterstützung rund 19 Prozent der Gebäude oder etwa 10 Prozent der Haushalte und Unternehmen keinen modernen Festnetzanschluss erhalten. Der Unterschied entsteht, weil ein Mehrfamilienhaus als ein Gebäude zählt, aber viele Haushalte umfasst. Das Ziel sind feste Anschlüsse mit mindestens einem Gigabit pro Sekunde.

Ein Förderfranken des Bundes braucht einen Kantonsfranken
Der Bund will 365 Millionen Franken beitragen, vorgesehen für die Jahre 2030 bis 2037. Finanziert werden soll dieser Anteil aus künftigen Einnahmen der Mobilfunkkonzessionen. Die andere Hälfte der Subvention muss der jeweilige Kanton tragen. Erst wenn er mitmacht, kann ein Projekt Bundesgeld erhalten.
Damit entsteht eine politische Besonderheit: Die Kantonsbeteiligung ist freiwillig. Zwei ähnlich abgelegene Gemeinden könnten deshalb unterschiedlich behandelt werden, obwohl ihre Ausbaukosten vergleichbar sind. In einem Kanton mit Förderprogramm fliesst Geld, im Nachbarkanton möglicherweise nicht. Der Wohnort entscheidet dann nicht nur über die technische Distanz zum Netz, sondern auch über die Bereitschaft der Kantonsregierung und des Parlaments, Mittel bereitzustellen.
Gefördert wird nur dort, wo der Markt nicht baut
Das Programm soll private Investitionen nicht ersetzen. Unterstützung ist für Gebiete vorgesehen, in denen weder ein leistungsfähiger Anschluss vorhanden noch ein wirtschaftlicher Ausbau geplant ist. Das ist zentral: Würde der Staat profitable Projekte bezahlen, könnten Anbieter Investitionen aufschieben und auf Subventionen warten.
Die Abgrenzung dürfte dennoch anspruchsvoll werden. Telekomunternehmen planen über Jahre, Kosten ändern sich und alternative Techniken entwickeln sich weiter. Eine Gemeinde muss deshalb belegen, dass ein moderner Anschluss ohne Förderung nicht zustande kommt. Gleichzeitig darf das Verfahren nicht so lange dauern, dass Betriebe und Haushalte bis zum Entscheid mit ungenügender Leistung leben.
Ein Gigabit ist mehr als eine Komfortfrage
Für einen Privathaushalt wirkt die Debatte zunächst technisch. Doch die Qualität eines Festnetzes beeinflusst Homeoffice, Cloud-Dienste, Telemedizin, Bildung und den Wert eines Standorts. Für einen Gewerbebetrieb können stabile Uploads, Datensicherung oder digitale Produktionsprozesse entscheidend sein. Mobilfunk hilft vielerorts, ersetzt aber nicht in jedem Gebäude eine verlässliche Festnetzverbindung.
Das Problem wird dringlicher, weil die alten Kupfernetze in den 2030er-Jahren schrittweise verschwinden sollen. Eine bloss minimale Übergangslösung könnte dann erneut Investitionen auslösen. Der Gigabit-Zielwert versucht deshalb, nicht nur die heutige Unterversorgung zu reparieren, sondern eine Infrastruktur mit längerem Horizont zu schaffen.
730 Millionen sind Obergrenze, keine Ausbaugarantie
Die Summe klingt gross, verteilt sich aber auf acht Jahre, viele Kantone und kostspielige Einzelanschlüsse. Wie viele Projekte tatsächlich realisiert werden, hängt von Gesuchen, Ausbaukosten und kantonalen Beschlüssen ab. Aus dem Kredit lässt sich daher nicht ableiten, dass jeder heute langsame Anschluss automatisch Glasfaser erhält.
Auch technologisch bleibt eine Abstufung vorgesehen. Der überwiegende Teil soll über leitungsgebundene Netze erschlossen werden. Für besonders schwer erreichbare Fälle können terrestrische Funklösungen eine Rolle spielen. Entscheidend ist dabei nicht das Medium allein, sondern ob Leistung, Stabilität und Kapazität im Alltag dem Förderziel entsprechen.
Die eigentliche letzte Meile ist föderal
Der Entwurf löst einen klassischen Zielkonflikt: Regionen sollen nicht digital abgehängt werden, zugleich sollen Kosten vor Ort mitgetragen und private Investitionen geschützt werden. Die hälftige Finanzierung zwingt Kantone, Projekte zu priorisieren. Sie schafft aber auch das Risiko eines Flickenteppichs.
Für betroffene Gemeinden beginnt die Arbeit deshalb lange vor dem ersten Kabel. Sie müssen Versorgungslücken dokumentieren, Ausbaupläne der Anbieter kennen und ihren Kanton von der Mitfinanzierung überzeugen. Ob die letzte Meile gebaut wird, entscheidet sich am Ende nicht nur im Kabelgraben, sondern im kantonalen Budget.



