
100 Millionen für Berghotels: Rettung oder Mitnahmeeffekt?
Der Bund will energetische Sanierungen fördern – nun muss das Parlament die Regeln schärfen
Viele Schweizer Berghotels haben volle Gästebücher – und alte Heizungen, kleine Zimmer oder einen Sanierungsstau. Der Bundesrat schlägt deshalb ein befristetes Impulsprogramm vor. Von 2028 bis 2035 sollen insgesamt 100 Millionen Franken über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit in die Modernisierung von Beherbergungsbetrieben im Berggebiet fliessen.
Voraussetzung ist eine energetisch vorbildliche Sanierung. Der Staat will damit nicht bloss Fassaden verschönern, sondern zusätzliche Investitionen auslösen, Energieverbrauch senken und die Wettbewerbsfähigkeit alpiner Regionen stärken. Das Parlament muss die Zusatzbotschaft zur Revision des Beherbergungsförderungsgesetzes noch beraten.

Warum gerade Berghotels Unterstützung verlangen
Hotels in Bergregionen arbeiten häufig saisonal, tragen hohe fixe Kosten und liegen weit von grossen Arbeitsmärkten entfernt. Historische Gebäude sind touristisch attraktiv, aber energetisch anspruchsvoll. Eine umfassende Sanierung bindet viel Kapital, während sich neue Fenster, Dämmung oder Wärmeerzeugung erst über Jahre rechnen.
Gleichzeitig profitieren nicht nur Eigentümer. Ein modernisiertes Hotel vergibt Aufträge an lokale Handwerker, beschäftigt Personal und bringt Gäste in Restaurants, Bergbahnen und Geschäfte. Wo ein Betrieb schliesst, kann eine ganze touristische Kette an Attraktivität verlieren. Diese regionalen Effekte liefern ein Argument für staatliche Unterstützung.
Die Gefahr des Mitnahmeeffekts
Subventionen sind dann schwach, wenn der Staat eine Investition bezahlt, die ein Unternehmen ohnehin vorgenommen hätte. Erfolgreiche Häuser mit guter Finanzierung könnten besonders leicht Anträge stellen, während kleinere Betriebe an Planungskosten und Formularen scheitern. Das Programm würde dann gerade jene fördern, die am wenigsten darauf angewiesen sind.
Gute Regeln müssen deshalb die Zusätzlichkeit prüfen: Entsteht wegen der Förderung ein grösseres, früheres oder qualitativ besseres Projekt? Eigenmittel und Bankfinanzierung sollten Teil der Lösung bleiben. Zugleich braucht es einfache Verfahren, damit Familienbetriebe nicht allein wegen fehlender Verwaltungskapazität ausgeschlossen werden.
Energieeffizienz muss messbar sein
«Energetisch vorbildlich» darf kein Werbeslogan sein. Sinnvoll sind nachvollziehbare Ziele für Wärmebedarf, erneuerbare Energie und CO₂-Ausstoss, angepasst an Höhe, Baujahr und Denkmalschutz. Nach der Sanierung sollte gemessen werden, ob der Verbrauch tatsächlich sinkt. Sonst finanziert der Bund Absichtserklärungen statt Wirkung.
Auch Anpassung an den Klimawandel gehört in die Planung. Schneesicherheit nimmt nicht überall gleich ab, aber viele Regionen müssen ihr Angebot breiter aufstellen. Investitionen in Sommernutzung, Hitzeschutz, Wasserverbrauch und ganzjährige Arbeitsplätze können wirtschaftlich nachhaltiger sein als zusätzliche Betten allein.
Was das für Reisende und Steuerzahlende bedeutet
Für Gäste werden Übernachtungen wegen der Förderung nicht automatisch billiger. Moderne Zimmer, höhere Energieeffizienz und bessere Ganzjahresangebote können die Qualität steigern; Betriebe werden ihre Preise dennoch nach Nachfrage und Kosten festlegen. Steuerzahlende dürfen deshalb Transparenz verlangen: Welche Projekte erhalten Geld, wie viel privates Kapital wird ausgelöst und wie gross ist die gemessene Energieeinsparung?
Ein Betrag von 100 Millionen Franken über acht Jahre rettet nicht jedes Hotel und soll es auch nicht. Strukturwandel lässt sich nicht vollständig verhindern. Das Programm ist dann sinnvoll, wenn es zukunftsfähige Betriebe über eine Finanzierungshürde bringt, regionale Wertschöpfung stärkt und überprüfbar Energie spart. Ohne klare Kriterien droht es, aus gut gemeinter Standortpolitik eine teure Renovationsprämie zu machen.
Auch die Verteilung zwischen Regionen verdient Aufmerksamkeit. Ein Franken in einem bekannten Spitzenort erzielt womöglich schneller private Rendite als in einem abgelegenen Tal, löst dort aber weniger zusätzlichen Nutzen aus. Auswahlkriterien sollten deshalb Marktchancen, regionale Wirkung und finanzielle Tragbarkeit gemeinsam bewerten. Politische Streuung nach dem Giesskannenprinzip wäre ebenso falsch wie die Förderung nur der ohnehin stärksten Destinationen.



