KI für Bürgerbeteiligung: Was die Schweiz lernen kann
Internationale Studie analysiert 50 Anwendungsfälle aus 22 Ländern – mit Implikationen für die direkte Demokratie.

Wie KI die Demokratie verändern könnte – und was das für die Schweiz bedeutet
Künstliche Intelligenz könnte politische Beteiligung einfacher, schneller und breiter zugänglich machen. Eine neue Studie von OECD und Bertelsmann Stiftung untersucht 50 konkrete Anwendungsfälle in 22 Ländern. Für die Schweiz ist das besonders interessant: In einem politischen System, das stark auf direkte Demokratie und Beteiligung setzt, könnte KI neue Möglichkeiten schaffen – zugleich aber auch neue Risiken für Vertrauen, Datenschutz und freie Meinungsbildung.
Kann künstliche Intelligenz dabei helfen, mehr Menschen an politischen Prozessen zu beteiligen? Und kann sie Behörden dabei unterstützen, tausende Stellungnahmen oder Vorschläge auszuwerten? Eine gemeinsame Untersuchung der OECD und der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass solche Anwendungen längst keine reine Zukunftsmusik mehr sind.
Der im Juni 2026 veröffentlichte OECD-Bericht «Artificial Intelligence and the Future of Citizen Participation» untersucht 50 konkrete Anwendungen aus 22 OECD-Mitglieds- und Partnerstaaten. Die Bertelsmann Stiftung hat die Ergebnisse in einem Policy Brief zusammengefasst.
KI wird bereits für politische Beteiligung eingesetzt
Die Untersuchung zeigt: Regierungen und andere öffentliche Akteure setzen KI bereits in verschiedenen Phasen von Beteiligungsprozessen ein. Die Anwendungen reichen von der Analyse grosser Mengen an Bürgermeinungen bis zur Unterstützung einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die OECD unterscheidet dabei neun Anwendungsbereiche: Information Development, Sense-making, Translation, Transcription, Virtual Assistance, Moderation, Facilitation, Simulation und Participation Architecture. Sie reichen von der Aufbereitung politischer Informationen über Übersetzungen und Transkriptionen bis zur Unterstützung und Gestaltung ganzer Beteiligungsverfahren.
Besonders verbreitet sind derzeit KI-Systeme zur Analyse grosser Mengen von Rückmeldungen, virtuelle Assistenten und automatische Übersetzungen. Die Technologie kann damit Aufgaben übernehmen, die für Behörden bei grossen Beteiligungsverfahren zeitaufwendig wären.
Wenn Tausende Stimmen ausgewertet werden müssen
Ein Beispiel stammt aus Cambridge in Grossbritannien. Dort wurde ein KI-Werkzeug eingesetzt, um qualitative Beiträge aus einer öffentlichen Konsultation auszuwerten. Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung konnte der Zeitaufwand für die Auswertung dadurch um rund 50 Prozent reduziert werden.
Auch Finnland zeigt, welches Potenzial in solchen Systemen steckt. Die finnische Innovationsagentur Sitra setzte 2024 die KI-gestützte Plattform Polis bei der Konsultation «What do you think, Finland?» ein. Mehr als 18'000 Menschen beteiligten sich daran.
Solche Beispiele bedeuten allerdings nicht, dass KI politische Entscheidungen übernimmt. Vielmehr geht es darum, die Verarbeitung und Strukturierung von Bürgerbeiträgen zu unterstützen.
Die entscheidende Grenze: KI darf Demokratie nicht ersetzen
Genau hier setzt eine zentrale Warnung der Studie an. KI kann grosse Datenmengen verarbeiten, Muster erkennen oder Informationen verständlicher aufbereiten. Die demokratische Bewertung dieser Informationen bleibt jedoch eine menschliche Aufgabe.
Die OECD warnt unter anderem vor verzerrten Daten, mangelnder Transparenz, fehlerhaften Ergebnissen, Datenschutzproblemen und einer zu starken Abhängigkeit von automatisierten Systemen. Auch sogenannte Halluzinationen – also von KI erzeugte, aber falsche Informationen – können die Qualität politischer Beteiligungsprozesse beeinträchtigen.
Besonders problematisch wäre es, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nachvollziehen könnten, wie ihre Beiträge verarbeitet werden oder welchen Einfluss ein KI-System auf die Auswertung hat.
Die Studie nennt deshalb auch das Risiko einer digitalen Ausgrenzung. Wer keinen Zugang zu digitalen Angeboten hat oder mit KI-Systemen nicht umgehen kann, könnte gegenüber anderen Teilnehmern ins Hintertreffen geraten. Die OECD empfiehlt deshalb ausdrücklich, auch niedrigschwellige Alternativen für Menschen mit eingeschränktem digitalen Zugang anzubieten.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Für die Schweiz ist die Frage besonders relevant. Kaum ein anderes politisches System gibt den Bürgerinnen und Bürgern so viele direkte Möglichkeiten, politische Entscheidungen zu beeinflussen. Initiativen, Referenden, Abstimmungen und verschiedene Formen der Konsultation gehören zum politischen Alltag.
Die Studie untersucht die Schweiz jedoch nicht als eigenen Fall. Es wäre deshalb falsch, aus den internationalen Beispielen abzuleiten, dass Schweizer Behörden bereits in grossem Umfang KI für politische Beteiligungsverfahren einsetzen.
Interessant ist vielmehr, welche Möglichkeiten sich aus den internationalen Erfahrungen für die Schweiz ergeben könnten.
Mehrsprachigkeit als Schweizer Anwendungsfall
Ein naheliegendes Beispiel ist die Mehrsprachigkeit. Automatische Übersetzung gehört laut OECD zu den am weitesten verbreiteten KI-Anwendungen im Bereich der Bürgerbeteiligung. In einem Land mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch könnte eine solche Technologie grundsätzlich dazu beitragen, sprachliche Zugangshürden zu reduzieren.
Auch grosse Konsultationen könnten von KI profitieren. Wenn tausende Menschen ihre Meinung zu einem politischen Projekt abgeben, kann die manuelle Auswertung sehr aufwendig sein. KI könnte Beiträge nach Themen ordnen, wiederkehrende Argumente sichtbar machen oder Zusammenfassungen erstellen.
Entscheidend wäre dabei jedoch, dass nicht die Maschine darüber entscheidet, welche Meinung politisch «wichtig» ist. Die Auswahl der Kriterien, die Kontrolle der Ergebnisse und die politische Bewertung müssten nachvollziehbar und letztlich menschlich verantwortet bleiben.
Die Schweiz diskutiert bereits über KI und Demokratie
Die Frage ist in der Schweiz keineswegs neu. Das Bundesamt für Justiz führte bereits 2025 einen partizipativen Prozess zur künftigen Regulierung von künstlicher Intelligenz durch. Dabei wurden Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung einbezogen.
Auch die möglichen Auswirkungen von KI auf die Demokratie werden von Schweizer Behörden ausdrücklich thematisiert. In den Unterlagen des Bundesamts für Justiz werden unter anderem Desinformation, Deepfakes, politisches Targeting und mögliche Auswirkungen auf die freie Meinungsbildung als Risiken genannt.
Gleichzeitig arbeitet der Bund an einer allgemeinen KI-Regulierung. Das Bundesamt für Justiz soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Im Zentrum stehen unter anderem Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.
Ein möglicher Vorteil des Schweizer Föderalismus
Die föderale Struktur der Schweiz könnte bei der Erprobung solcher Technologien ein Vorteil sein. Gemeinden und Kantone könnten neue Formen der digitalen Beteiligung zunächst in begrenzten Projekten testen, Erfahrungen sammeln und daraus Regeln für einen späteren Einsatz entwickeln.
Auch bei anderen digitalen politischen Verfahren sammelt die Schweiz bereits Erfahrungen. Bund und Kantone testen beispielsweise seit 2004 elektronische Stimmabgaben. Mehr als 300 Versuche wurden bisher durchgeführt. Dabei gilt ausdrücklich das Prinzip «Sicherheit vor Tempo».
Dieser Grundsatz könnte auch für den Einsatz von KI in politischen Beteiligungsverfahren gelten: Nicht die Geschwindigkeit der Technologie wäre entscheidend, sondern die Frage, ob sie demokratische Prozesse tatsächlich verbessert und dabei Vertrauen und Nachvollziehbarkeit erhalten bleiben.
Drei Bedingungen für den Einsatz von KI
Die OECD fasst ihre Empfehlungen im Wesentlichen in drei Bereichen zusammen: Guardrails, Enablers und Public Engagement.
Erstens braucht es klare Leitplanken. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen können, wann und wie KI eingesetzt wird. Datenschutz, Transparenz und Nichtdiskriminierung müssen gewährleistet sein.
Zweitens müssen Behörden über das notwendige Wissen verfügen. Mitarbeitende müssen verstehen, welche Möglichkeiten und Grenzen KI-Systeme haben und wie deren Ergebnisse kontrolliert werden können.
Drittens sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst in die Entwicklung und Gestaltung solcher Systeme einbezogen werden. KI für die Demokratie sollte demnach nicht allein von Behörden oder Technologieunternehmen entwickelt werden. Diejenigen, die später damit interagieren, sollten bei der Gestaltung mitreden können.
Die eigentliche Frage lautet nicht Mensch oder Maschine
Die Studie von OECD und Bertelsmann Stiftung zeichnet weder ein Bild einer bevorstehenden KI-Demokratie noch fordert sie eine umfassende Automatisierung politischer Prozesse. Ihr Ansatz ist deutlich nüchterner.
KI kann dort hilfreich sein, wo Menschen heute an Grenzen stossen – etwa bei der Verarbeitung grosser Mengen an Informationen, bei Übersetzungen oder bei der Organisation komplexer Beteiligungsverfahren. Gleichzeitig entstehen neue Risiken, wenn die Technologie intransparent eingesetzt wird oder Menschen ihr zu viel Verantwortung übertragen.
Für die Schweiz könnte daraus eine interessante Perspektive entstehen: KI könnte möglicherweise dazu beitragen, politische Beteiligung zugänglicher und effizienter zu machen, ohne die Entscheidung selbst zu automatisieren.
Fazit
Künstliche Intelligenz wird die politische Beteiligung wahrscheinlich nicht ersetzen. Sie könnte aber verändern, wie Menschen gehört werden und wie Behörden mit grossen Mengen politischer Rückmeldungen umgehen.
Die internationalen Beispiele zeigen, dass die Technologie bereits eingesetzt wird. Die Erfahrungen aus Grossbritannien und Finnland machen deutlich, dass KI bei der Auswertung und Organisation von Beteiligungsprozessen erhebliche Unterstützung leisten kann. Gleichzeitig warnt die OECD vor Verzerrungen, mangelnder Transparenz, Datenschutzproblemen und digitaler Ausgrenzung.
Für die Schweiz bietet sich damit eine Chance, aber auch eine staatspolitische Herausforderung. In einer direkten Demokratie muss nicht nur die Beteiligung möglichst einfach sein. Auch muss nachvollziehbar bleiben, wie aus den Stimmen der Bürgerinnen und Bürger politische Erkenntnisse entstehen.
Die entscheidende Frage wird deshalb nicht sein, ob KI in der Demokratie eingesetzt werden soll. Entscheidend wird sein, unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden darf – und wer am Ende die Verantwortung trägt.
Quellen
- OECD: Artificial Intelligence and the Future of Citizen Participation: Typology of Applications, Opportunities and Challenges for Democratic Innovation, 30. Juni 2026.
- Bertelsmann Stiftung: Policy Brief 07/2026: Artificial Intelligence and the Future of Citizen Participation, 19. August 2026.
- Bertelsmann Stiftung: Medienmitteilung «Künstliche Intelligenz kann Bürgerbeteiligung stärken», 26. August 2026.
- Bundesamt für Justiz: Partizipativer Prozess zur KI-Regulierung in der Schweiz.
- Bundeskanzlei: Informationen zur Regulierung von künstlicher Intelligenz in der Schweiz.
- Bundeskanzlei: E-Voting – Erfahrungen mit elektronischen Verfahren bei politischen Rechten.



