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13. AHV-Rente kommt im Dezember – über die Finanzierung stimmt die Schweiz ab

13. AHV-Rente kommt im Dezember – doch die Finanzierung bleibt umstritten

13. AHV-Rente
Bild: open AI

Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Für Rentnerinnen und Rentner ist damit die wichtigste Frage geklärt: Die zusätzliche Altersrente kommt automatisch zusammen mit der Dezember-Rente. Offen ist dagegen die langfristige Finanzierung. Das Parlament setzt dafür auf eine höhere Mehrwertsteuer – doch diese Lösung muss noch von Volk und Ständen genehmigt werden.

Die erste 13. AHV-Rente kommt im Dezember

Die Einführung der 13. AHV-Rente geht auf die Volksabstimmung vom 3. März 2024 zurück. Damals nahm die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» an.

Die Umsetzung ist inzwischen gesetzlich geregelt. Die erste zusätzliche Altersrente wird im Dezember 2026 ausbezahlt. Danach erfolgt die Auszahlung jedes Jahr einmal im Dezember als Zuschlag zur normalen Dezember-Rente.

Anspruch haben grundsätzlich alle Personen, die im Dezember eine AHV-Altersrente beziehen. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Erste Auszahlung: Dezember 2026
  • Auszahlung: zusammen mit der Dezember-Rente
  • Anspruch: Personen mit Anspruch auf eine AHV-Altersrente im Dezember
  • Berechnung: ein Zwölftel der im betreffenden Jahr ausgerichteten Altersrenten
  • Antrag: nicht notwendig
  • Abstimmung über die Finanzierung: 29. November 2026

Wie viel Geld gibt es zusätzlich?

Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der Summe der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten. Entscheidend ist damit nicht einfach die zuletzt ausbezahlte Monatsrente.

Bei der Berechnung werden bestimmte Zusatzleistungen nicht berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Kinderrenten und Zusatzrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration nach AHV 21.

Die genaue Höhe der 13. Rente kann deshalb erst im Dezember definitiv berechnet werden. Die zuständige Ausgleichskasse berücksichtigt dabei die im Laufe des Jahres tatsächlich ausgerichteten Altersrenten.

Ein einfaches Beispiel

Wer während eines ganzen Jahres jeden Monat eine unveränderte Altersrente von 2'500 Franken erhält, kommt auf eine Jahressumme von 30'000 Franken.

Ein Zwölftel davon beträgt 2'500 Franken. In diesem vereinfachten Beispiel würde die 13. AHV-Rente somit ebenfalls 2'500 Franken betragen.

Das Beispiel dient nur der Veranschaulichung. Die tatsächliche Berechnung richtet sich nach den im jeweiligen Jahr ausgerichteten Altersrenten.

Wer erhält die zusätzliche Zahlung?

Die 13. Zahlung gilt für AHV-Altersrenten. Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen sowie Invalidenrenten werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausbezahlt.

Auch Kinderrenten werden nicht zu einer 13. Zahlung. Wer jedoch eine Invalidenrente bezieht und später das AHV-Referenzalter erreicht, erhält ab diesem Zeitpunkt eine Altersrente und damit grundsätzlich auch die 13. AHV-Rente.

Die zusätzliche Altersrente darf zudem nicht dazu führen, dass Ergänzungsleistungen gekürzt oder gestrichen werden. Sie wird bei der Berechnung der anrechenbaren Einnahmen für die Ergänzungsleistungen ausdrücklich nicht berücksichtigt.

13. AHV-Rente
Symbolbild · Bild: open AI

Die grosse offene Frage: Wer bezahlt die 13. Rente?

Die Einführung der 13. AHV-Rente verursacht erhebliche zusätzliche Ausgaben. Für das erste Jahr werden dafür rund 4,2 Milliarden Franken benötigt. Nach Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen dürften die Kosten bis 2030 auf rund 4,5 Milliarden Franken und bis 2040 auf rund 5,4 Milliarden Franken steigen.

Genau hier liegt der politische Konflikt. Die Volksinitiative selbst enthielt keine konkrete Finanzierungsquelle. Das Parlament musste deshalb entscheiden, wie die zusätzlichen Ausgaben der AHV gedeckt werden sollen.

Nach langen Beratungen haben National- und Ständerat im Juni 2026 eine Lösung beschlossen: Die Mehrwertsteuer soll ab 2028 erhöht werden.

Mehrwertsteuer soll auf 8,5 Prozent steigen

Nach dem Parlamentsbeschluss soll der Normalsatz der Mehrwertsteuer von heute 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll von 3,8 auf 4,0 Prozent angehoben werden.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs bleibt dagegen unverändert. Darunter fallen unter anderem Lebensmittel und bestimmte Medikamente.

Geplante Mehrwertsteuer-Erhöhung

  • Normalsatz: 8,1 % → 8,5 %
  • Beherbergung: 3,8 % → 4,0 %
  • Reduzierter Satz: 2,6 % → unverändert
  • Geplanter Beginn: 2028

Die Erhöhung reicht allerdings nicht aus, um die gesamten zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente zu decken. Nach den Berechnungen des Parlaments würden in den Jahren 2026 und 2027 noch keine zusätzlichen Einnahmen aus dieser Finanzierung fliessen. Ab 2028 würde die AHV zusätzliche Mittel aus der Mehrwertsteuer erhalten.

Das Volk hat das letzte Wort

Damit ist die Finanzierung noch nicht endgültig beschlossen. Weil die Mehrwertsteuer-Erhöhung eine Änderung der Bundesverfassung voraussetzt, braucht es die Zustimmung von Volk und Ständen.

Die Abstimmung ist für den 29. November 2026 vorgesehen. Erst danach steht fest, ob die vom Parlament beschlossene Mehrwertsteuer-Finanzierung tatsächlich umgesetzt werden kann.

Für die Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026 bedeutet das allerdings keinen offenen Ausgang. Die erste zusätzliche Altersrente ist unabhängig davon vorgesehen.

Der entscheidende Unterschied:

Die 13. AHV-Rente selbst kommt im Dezember 2026. Umstritten und noch nicht endgültig entschieden ist die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben ab 2028.

2026 und 2027 wird die Rente zunächst ohne neue Finanzierung ausbezahlt

Besonders relevant ist deshalb der Übergang. Die 13. AHV-Rente wird bereits 2026 und 2027 ausbezahlt, obwohl die geplante zusätzliche Finanzierung über die Mehrwertsteuer erst ab 2028 greifen soll.

Damit entsteht zunächst eine Finanzierungslücke. Gleichzeitig steht die AHV ohnehin vor einer langfristigen finanziellen Herausforderung. Das Bundesamt für Sozialversicherungen weist darauf hin, dass die Ausgaben ohne zusätzliche Mittel ab 2026 stärker steigen als die Einnahmen.

Die 13. AHV-Rente ist damit nicht das einzige Problem der Altersvorsorge. Sie erhöht den finanziellen Druck auf ein System, das bereits aufgrund der demografischen Entwicklung vor zusätzlichen Herausforderungen steht.

Warum die Finanzierung politisch umkämpft ist

Im Parlament standen unterschiedliche Finanzierungsmodelle zur Diskussion. Zeitweise ging es nicht nur um eine höhere Mehrwertsteuer, sondern auch um höhere AHV-Lohnbeiträge.

In der Schlussabstimmung setzte sich schliesslich eine reine Mehrwertsteuer-Lösung durch. Auf eine zusätzliche Erhöhung der Lohnbeiträge wurde verzichtet.

Befürworter sehen in der Mehrwertsteuer eine Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten breiter auf die Bevölkerung zu verteilen. Kritiker warnen unter anderem vor höheren Konsumkosten und bemängeln, dass damit die strukturellen Probleme der AHV nicht gelöst würden.

Genau deshalb ist die Finanzierung der 13. AHV-Rente eng mit der nächsten grossen AHV-Reform verbunden. Unter dem Titel «AHV 2030» werden weitere Massnahmen diskutiert, um die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge zu stabilisieren.

Was Pensionierte jetzt wissen müssen

  • Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausbezahlt.
  • Sie kommt automatisch zusammen mit der Dezember-Rente.
  • Ein Antrag ist nicht erforderlich.
  • Die Höhe entspricht grundsätzlich einem Zwölftel der im Jahr ausgerichteten Altersrenten.
  • Die genaue Höhe wird erst im Dezember definitiv berechnet.
  • Die 13. Rente wird bei den Ergänzungsleistungen nicht als anrechenbares Einkommen berücksichtigt.
  • Die Finanzierung über eine höhere Mehrwertsteuer ist noch nicht endgültig beschlossen.
  • Am 29. November 2026 entscheidet das Stimmvolk über die geplante Finanzierung.

Was bereits feststeht – und was noch offen ist

Thema Stand

Einführung der 13. AHV-Rente Beschlossen

Erste Auszahlung Dezember 2026

Automatische Auszahlung Ja

Höhe 1/12 der jährlichen Altersrente

Finanzierung 2026/2027 Keine neue spezifische Zusatzfinanzierung

Geplante Finanzierung ab 2028 Mehrwertsteuer +0,4 Prozentpunkte

Endgültige Zustimmung zur Mehrwertsteuer-Erhöhung Noch offen

Volksabstimmung 29. November 2026

Fazit: Die Auszahlung ist geklärt – die Rechnung noch nicht vollständig

Die Diskussion um die 13. AHV-Rente hat sich im Sommer 2026 verändert. Es geht nicht mehr darum, ob und wie die zusätzliche Altersrente grundsätzlich umgesetzt wird. Diese Fragen sind weitgehend geklärt.

Im Dezember 2026 erhalten die Anspruchsberechtigten erstmals eine 13. Altersrente. Die Auszahlung erfolgt automatisch und nach einer klar definierten Berechnung.

Die entscheidende politische Frage lautet inzwischen anders: Wie soll die zusätzliche Belastung der AHV dauerhaft finanziert werden?

Das Parlament hat dafür eine Mehrwertsteuer-Erhöhung beschlossen. Doch bevor sie in Kraft treten kann, müssen Volk und Stände zustimmen. Gleichzeitig wird mit der Reform «AHV 2030» bereits über weitere Massnahmen zur langfristigen Stabilisierung der Altersvorsorge beraten.

Die 13. AHV-Rente ist damit zwar Realität – ihre langfristige Finanzierung bleibt aber Teil einer grösseren politischen Auseinandersetzung über die Zukunft der Schweizer Altersvorsorge.

Quellen

  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Umsetzung der 13. AHV-Rente
  • Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK): Informationen zur 13. AHV-Rente
  • Schweizer Parlament: Beschluss zur Finanzierung der 13. AHV-Rente
  • Schweizer Parlament: Fragen und Antworten zur Finanzierung

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