Lobbying im Bundeshaus: Wie transparent ist die Schweizer Politik?
Interessenvertretung gehört zur Demokratie. Doch bezahlte Mandate und politische Netzwerke werfen Fragen nach Einfluss und Transparenz auf.

Im Bundeshaus wird nicht nur debattiert. Während der Sessionen finden auch Gespräche, Veranstaltungen, Mittagessen und Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Interessengruppen statt. Lobbyistinnen und Lobbyisten gehören zum politischen Alltag in Bern.
Das muss nicht grundsätzlich problematisch sein. Ein Parlament kann nicht über jedes Detail der Wirtschaft, des Gesundheitswesens, der Landwirtschaft oder der Energiepolitik selbst Bescheid wissen. Verbände, Unternehmen, Gewerkschaften und Organisationen bringen Fachwissen und unterschiedliche Perspektiven in die politische Diskussion ein.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob Lobbying erlaubt sein soll. Sie lautet: Wie transparent muss der Einfluss sein, damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, welche Interessen hinter politischen Positionen stehen?
Lobbywatch will die Verbindungen sichtbar machen
Eine der bekanntesten Plattformen, die diesen Fragen nachgeht, ist Lobbywatch. Der Verein sammelt und recherchiert nach eigenen Angaben Informationen über Interessenbindungen, Mandate und Organisationen. Seine Datenbank umfasst mittlerweile mehr als 50'000 Datensätze.
Lobbywatch bezeichnet sich als gemeinnützige und unabhängige Organisation. Finanziert wird der Verein nach eigenen Angaben über Mitglieder und Spenden. Sein erklärtes Ziel ist ein obligatorisches Lobbyregister, mehr Transparenz bei Mandatseinkommen und wirksame Kontrollen.
Die Datenbank kann für Journalistinnen und Journalisten, Forschende und interessierte Bürgerinnen und Bürger ein nützliches Recherchewerkzeug sein. Sie macht sichtbar, welche Parlamentarierinnen und Parlamentarier neben ihrem politischen Mandat beispielsweise Verwaltungsrats-, Beratungs- oder Verbandsmandate ausüben.
Gleichzeitig gilt es, die Zahlen einzuordnen: Lobbywatch ist selbst ein Akteur in der politischen Debatte und verfolgt mit mehr Transparenz ein konkretes Ziel. Seine Recherchen sind deshalb eine wichtige Quelle, sollten aber – gerade bei weitreichenden Behauptungen – mit offiziellen Angaben und weiteren unabhängigen Quellen abgeglichen werden.
Was Parlamentarier offenlegen müssen
Die Schweiz verfügt bereits über Transparenzregeln. Ratsmitglieder müssen ihre Interessenbindungen offenlegen. Dazu gehören unter anderem berufliche Tätigkeiten, Funktionen in Führungs- und Aufsichtsgremien, Beratungs- und Expertentätigkeiten für Bundesstellen sowie dauernde Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für Interessengruppen.
Seit 2019 muss zudem angegeben werden, ob bestimmte Mandate bezahlt oder ehrenamtlich ausgeübt werden. Die Angaben werden in einem öffentlich zugänglichen Register der Parlamentsdienste veröffentlicht.
Die Regeln gehen allerdings nicht so weit, dass die konkrete Höhe der Entschädigung eines Mandats angegeben werden muss. Genau diese Lücke kritisiert Lobbywatch. Der Verein erhebt deshalb regelmässig selbst, welche Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Einkünfte aus bezahlten Mandaten offenlegen.
Nur ein Viertel legt alle Mandatseinkünfte offen
Die aktuellste Erhebung von Lobbywatch stammt aus dem Jahr 2025. Danach legen 27 Prozent der Ratsmitglieder sämtliche Einkünfte aus bezahlten Mandaten vollständig offen. Weitere 29 Prozent geben zumindest einen Teil ihrer Einkünfte an. 44 Prozent legen laut der Erhebung keine solchen Einkünfte offen.
Lobbywatch fasst die vollständig und teilweise transparenten Ratsmitglieder zu einer Quote von 56 Prozent zusammen. Diese Zahl ist jedoch nicht mit einer allgemeinen «Transparenzquote» des Parlaments gleichzusetzen. Sie beschreibt konkret die Offenlegung von Einkünften aus bezahlten Mandaten gegenüber Lobbywatch.
Auch bei der Entwicklung über die Jahre ist Vorsicht angebracht. Lobbywatch führt den Anstieg der von ihm gemessenen Offenlegung unter anderem auf die eigene Arbeit zurück. Dass diese Entwicklung ausschliesslich durch den Verein verursacht wurde, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Das Milizsystem schafft ein Spannungsfeld
Ein Teil des Problems hängt mit dem Schweizer politischen System selbst zusammen. Das Parlament ist kein klassisches Berufsparlament. Viele Ratsmitglieder üben weiterhin einen Beruf aus oder haben Mandate in Unternehmen, Verbänden und Organisationen.
Das hat einen Vorteil: Politikerinnen und Politiker bringen Erfahrungen aus der Arbeitswelt, der Wirtschaft und der Gesellschaft nach Bern. Dieses Wissen kann bei der Gesetzgebung wertvoll sein.
Doch derselbe Mechanismus schafft auch ein Spannungsfeld. Wer beispielsweise für einen Verband arbeitet und gleichzeitig über Gesetze abstimmt, die dessen Branche betreffen, hat möglicherweise mehrere Interessen gleichzeitig.
Das Parlament selbst hält fest, dass solche Interessenbindungen nicht automatisch unzulässig sind. Sie sollen vielmehr transparent gemacht werden. Ein Ratsmitglied darf neben dem Parlamentsmandat grundsätzlich weitere berufliche und nebenberufliche Tätigkeiten ausüben. Bei einer unmittelbaren persönlichen Betroffenheit durch ein politisches Geschäft muss die entsprechende Interessenbindung zusätzlich erwähnt werden.
Damit setzt die Schweiz wesentlich stärker auf Offenlegung statt auf ein generelles Verbot von Nebenmandaten.
Darf ein Politiker für ein Unternehmen lobbyieren?
Grundsätzlich ja. Ein bezahltes Mandat bei einem Unternehmen oder Verband macht ein Parlamentsmitglied nicht automatisch ungeeignet für sein politisches Amt.
Genau deshalb wird seit Jahren darüber diskutiert, ob die heutigen Regeln ausreichen. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangten bereits eine stärkere Offenlegung von Nebeneinkünften oder sogar Einschränkungen für bezahlte Lobbytätigkeiten.
Der Ständerat lehnte 2024 beispielsweise eine parlamentarische Initiative ab, die eine Offenlegung der Nebeneinkünfte in Einkommensspannen verlangt hätte. Befürworter sahen darin einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz. Gegner verwiesen unter anderem darauf, dass zusätzliche berufliche Tätigkeiten zum Schweizer Milizsystem gehören und dass bereits offengelegt werden muss, ob ein Mandat bezahlt oder ehrenamtlich ist.
Die grundsätzliche Frage bleibt damit offen: Reicht es, dass die Öffentlichkeit weiss, für wen ein Parlamentarier arbeitet – oder sollte sie auch wissen, wie viel er dafür erhält?
Parlamentarische Gruppen als Schnittstelle
Besonders sichtbar wird die Nähe zwischen Politik und Interessenverbänden bei den parlamentarischen Gruppen. Ratsmitglieder können sich zu bestimmten Themen zusammenschliessen. Solche Gruppen sind nicht Teil der offiziellen parlamentarischen Organisation, können aber politische Debatten und Kontakte fördern.
Lobbywatch hat für die Sommersession 2026 die parlamentarischen Gruppen und ihre Trägerorganisationen untersucht. Nach der Recherche werden 125 von 136 Gruppen von Verbänden oder Lobbyagenturen geführt. Darunter befinden sich auch Wirtschafts- und Berufsverbände.
Diese Zahl stammt von Lobbywatch und ist entsprechend als dessen Recherche zu verstehen. Sie beweist nicht, dass die betreffenden Gruppen politische Entscheidungen im Interesse ihrer Träger beeinflussen. Sie zeigt aber, wie eng parlamentarische Arbeit und organisierte Interessen in Bern miteinander verbunden sein können.
Gerade bei Lobbyagenturen stellt sich zudem die Frage, wessen Interessen tatsächlich vertreten werden. Wenn ein Verband eine parlamentarische Gruppe führt, ist der Absender meist erkennbar. Bei einer externen Agentur kann für die Öffentlichkeit schwieriger nachvollziehbar sein, wer letztlich hinter einem politischen Anliegen steht.
Lobbying ist nicht automatisch ein Problem
Eine politische Debatte über Lobbying darf deshalb nicht in die einfache Gleichung «Lobbying gleich Korruption» abrutschen.
Interessenvertretung gehört zu einer pluralistischen Demokratie. Ein Landwirtschaftsverband soll seine Anliegen vertreten dürfen. Gewerkschaften müssen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sprechen können. Umweltorganisationen bringen ökologische Argumente ein. Unternehmen können auf wirtschaftliche Folgen eines Gesetzes aufmerksam machen.
Problematisch wird Lobbying dort, wo der Zugang zur Politik stark von finanziellen Möglichkeiten abhängt oder wenn nicht mehr erkennbar ist, wer hinter einer Intervention steht.
Damit geht es letztlich um eine Frage der politischen Chancengleichheit: Kann jeder relevante gesellschaftliche Akteur seine Argumente gleichermassen einbringen – oder haben finanzstarke Organisationen einen strukturellen Vorteil?
Die Schweiz kennt kein umfassendes Lobbyregister
Hier liegt eine der grössten offenen Flanken des Schweizer Systems. Die Schweiz verfügt über ein öffentliches Register der Interessenbindungen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Ein umfassendes, obligatorisches Lobbyregister, in dem systematisch Auftraggeber, Lobbyisten, Interessen und finanzielle Aufwendungen erfasst werden, gibt es jedoch nicht.
Auch die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption, GRECO, hat bei der Schweiz weiteren Handlungsbedarf im Bereich Integrität und Lobbying festgestellt. Die Diskussion über verbindlichere Regeln ist deshalb nicht auf Lobbywatch beschränkt.
Ein umfassenderes Register könnte beispielsweise sichtbar machen, wer im Auftrag eines Unternehmens oder Verbandes politische Kontakte pflegt, welche Themen bearbeitet werden und welche Organisation hinter einer Interessenvertretung steht.
Mehr Transparenz oder mehr Bürokratie?
Strengere Regeln hätten allerdings ebenfalls einen Preis. Ein umfangreiches Lobbyregister müsste gepflegt, kontrolliert und durchgesetzt werden. Zudem müsste geklärt werden, ab wann ein Gespräch als Lobbying gilt. Ist ein zufälliges Gespräch auf dem Gang des Bundeshauses bereits meldepflichtig? Was ist mit einer Einladung zu einem Fachanlass? Und wie wird mit Journalisten, Wissenschaftlern oder Bürgerinitiativen umgegangen?
Die Regulierung darf deshalb nicht dazu führen, dass normale politische Kontakte unnötig erschwert werden. Transparenz soll den demokratischen Prozess verständlicher machen – nicht ihn mit Bürokratie blockieren.
Die entscheidende Frage ist nicht das Lobbying selbst
Lobbying wird aus der Schweizer Politik nicht verschwinden. Und das muss es auch nicht. Eine Demokratie lebt davon, dass unterschiedliche Interessen gehört werden.
Entscheidend ist vielmehr, ob die Öffentlichkeit erkennen kann, wer Einfluss nimmt, wessen Interessen vertreten werden und welche finanziellen Beziehungen dahinterstehen.
Das Schweizer System hat in den vergangenen Jahren mehr Transparenz geschaffen. Gleichzeitig zeigen die Debatten über bezahlte Mandate, parlamentarische Gruppen und fehlende Angaben zu Entschädigungen, dass noch Fragen offen sind.
Die eigentliche Herausforderung besteht deshalb nicht darin, Interessenvertretung zu verbieten. Sie besteht darin, die Grenzen zwischen politischem Amt und wirtschaftlichem Interesse so sichtbar zu machen, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst beurteilen können, wem ein Politiker verpflichtet ist.
Denn Lobbying wird erst dann zum demokratischen Problem, wenn Einfluss nicht mehr nachvollziehbar ist. Die entscheidende Frage für die Schweiz lautet deshalb: Wie viel Transparenz braucht eine Demokratie?
Quellen
- Lobbywatch – Gut zu wissen, wer Politik macht
- Lobbywatch – Rechercheprojekte und Transparenzbericht 2025
- Lobbywatch – Transparenz im Schweizer Parlament: Nur jedes vierte Ratsmitglied legt alle Einkünfte offen
- Lobbywatch – Parlamentarische Gruppen in Lobbyhand
- Schweizer Parlament – Offenlegungspflicht der Ratsmitglieder
- Schweizer Parlament – Ständerat lehnt mehr Transparenz über Nebeneinkünfte ab
- GRECO – Evaluation der Schweiz zu Integrität und Korruptionsprävention



