Uefa bereitet Strafanzeige gegen Infantino vor
Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung nach Artikel 158 StGB

Der Machtkampf zwischen der Uefa und der Fifa eskaliert weiter. Die Uefa bereitet eine Strafanzeige gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino in der Schweiz vor. Im Zentrum steht der gescheiterte Plan «Fifa Forward Enterprise» (FFE), mit dem private Investoren an künftigen kommerziellen Einnahmen aus Fifa-Wettbewerben beteiligt werden sollten.
Die Uefa wirft Infantino und möglicherweise weiteren Fifa-Funktionären und Beratern eine mögliche «ungetreue Geschäftsbesorgung» vor. Gemeint ist der Tatbestand nach Artikel 158 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs. Eine Strafanzeige ist bislang jedoch noch nicht eingereicht. Die Uefa versucht zunächst, in den USA Unterlagen und weitere Beweismittel zu sichern, die für ein mögliches Verfahren in der Schweiz relevant sein könnten. (Reuters)
Umstrittener Milliardenplan
Im Mittelpunkt steht das Ende Juli bekannt gewordene Projekt «Fifa Forward Enterprise». Geplant war eine neue Fifa-Tochtergesellschaft, die kommerzielle Rechte an grossen Fifa-Veranstaltungen verwalten sollte. Dazu gehörten insbesondere die Weltmeisterschaften sowie weitere Wettbewerbe.
Als wichtiger Investor war Thrive Capital des US-Finanziers Joshua Kushner vorgesehen. Nach den vorliegenden Unterlagen sollte Thrive 4,2 Milliarden US-Dollar für einen Anteil an der neuen Gesellschaft investieren. Die Angaben zur genauen Beteiligung unterscheiden sich je nach Quelle: Associated Press spricht von 20 Prozent an der Tochtergesellschaft, während der Guardian von 21 Prozent an künftigen Fifa-Einnahmen berichtet. (AP) (The Guardian)
Die Uefa hält die zugrunde gelegte Bewertung für deutlich zu niedrig. In einem 56-seitigen Dokument ihrer Anwälte ist von einem «absurdly low enterprise value of only approximately $20bn» die Rede. Die Uefa kritisiert insbesondere, dass die Bewertung offenbar weder durch eine unabhängige Bewertung noch durch ein offenes Wettbewerbsverfahren abgesichert worden sei. (The Guardian)
Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung
Aus Sicht der Uefa könnte die geplante Transaktion strafrechtlich relevant sein. In den US-Gerichtsunterlagen erklären die Anwälte des europäischen Fussballverbands, dass sie ein Strafverfahren in der Schweiz gegen Infantino und möglicherweise weitere Fifa-Funktionäre und Berater wegen «criminal mismanagement» nach Artikel 158 des Schweizer Strafgesetzbuchs vorbereiten.
Artikel 158 StGB betrifft die ungetreue Geschäftsbesorgung. Strafbar macht sich grundsätzlich, wer mit der Verwaltung fremden Vermögens betraut ist, seine Pflichten verletzt und dadurch einen Vermögensschaden verursacht. Bei einer unrechtmässigen Bereicherungsabsicht sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. (Fedlex)
Die Vorwürfe der Uefa sind bislang nicht gerichtlich festgestellt. Insbesondere ist offen, ob ein Schweizer Strafverfahren überhaupt eröffnet wird und wie die Schweizer Strafverfolgungsbehörden die Vorwürfe beurteilen würden.
Uefa beschafft Beweismittel in den USA
Bevor die Uefa eine mögliche Strafanzeige in der Schweiz einreicht, versucht sie, relevante Unterlagen in den Vereinigten Staaten zu sichern. Dazu hat der Verband Anträge bei US-Gerichten gestellt. Gesucht werden unter anderem Dokumente und Aussagen im Zusammenhang mit der Entstehung, Strukturierung, Bewertung und geplanten Umsetzung der Fifa Forward Enterprise.
Betroffen sind unter anderem Fifa-Gesellschaften in Florida sowie der Investmentfonds Thrive Capital. Die Uefa beruft sich dabei auf ein US-Verfahren, das es ermöglicht, Beweismittel für ein ausländisches Gerichts- oder Ermittlungsverfahren anzufordern. (Reuters)
Die Uefa hat damit mehrere rechtliche Schritte eingeleitet, ohne dass in der Schweiz bereits ein Strafverfahren gegen Infantino öffentlich bekannt wäre.
Fifa zog Projekt nach Kritik zurück
Die Fifa hatte die Pläne für die Fifa Forward Enterprise Ende Juli vorgestellt. Vorgesehen war eine Beteiligung privater Investoren an künftigen Einnahmen aus den kommerziellen Rechten des Weltfussballverbands.
Das Vorhaben stiess insbesondere bei der Uefa auf heftigen Widerstand. Die europäischen Verbände befürchteten, dass zentrale kommerzielle Vermögenswerte der Fifa dauerhaft an private Investoren abgegeben werden könnten. Am 1. August zog Infantino den Plan angesichts der internationalen Kritik zurück. (AP)
Die Uefa hält die Angelegenheit dennoch nicht für erledigt. Sie fordert eine unabhängige externe Untersuchung des Projekts und will die Entscheidungsprozesse rund um dessen Entwicklung und Bewertung weiter untersuchen. (Reuters)
Boykott-Drohung vorerst ausgesetzt
Die rechtliche Offensive kommt nur kurz nach einer vorläufigen Entspannung im Streit zwischen den beiden Verbänden. Die Uefa hatte zuvor damit gedroht, europäische Teams von Fifa-Wettbewerben zurückzuziehen.
Diese Boykott-Drohung wurde inzwischen vorläufig ausgesetzt. Hintergrund sind Zusicherungen der Fifa, dass die Fifa Forward Enterprise endgültig aufgegeben worden sei. Damit können europäische Mannschaften unter anderem an der U20-Frauen-Weltmeisterschaft in Polen teilnehmen. (Reuters)
Gleichzeitig macht die Uefa deutlich, dass der Konflikt über die Führung und die Machtverteilung innerhalb der Fifa damit nicht beendet ist. Der Verband will weitere politische, rechtliche und institutionelle Schritte prüfen.
Infantino gerät weiter unter Druck
Der Streit geht damit über das gescheiterte Milliardenprojekt hinaus. Die Uefa stellt zunehmend die Führungsstruktur der Fifa und die Machtfülle ihres Präsidenten infrage. Infantino strebt eine weitere Amtszeit an; die nächste Fifa-Präsidentschaftswahl ist für 2027 vorgesehen.
Die Uefa versucht deshalb nicht nur, die Vorgänge rund um die Fifa Forward Enterprise juristisch aufzuarbeiten. Sie will zugleich innerhalb der Fifa-Mitgliedschaft Unterstützung für Veränderungen an der Verbandsführung gewinnen.
Ob aus den nun gesicherten Unterlagen tatsächlich eine Strafanzeige in der Schweiz und anschliessend ein Strafverfahren entsteht, ist offen. Ebenso ist derzeit nicht entschieden, ob Schweizer Strafverfolgungsbehörden gegen Infantino oder andere Verantwortliche ermitteln werden.
Ein Schweizer Verfahren ist noch nicht absehbar
Für die Schweiz ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil die Uefa ein mögliches Strafverfahren hier anstrebt. Infantino hat seinen Wohn- und Arbeitsschwerpunkt als Fifa-Präsident in der Schweiz, während wesentliche Teile der geplanten Transaktion und der nun angestrebten Beweissicherung einen Bezug zu den USA haben.
Der nächste konkrete Schritt liegt deshalb zunächst in den Vereinigten Staaten: Die Uefa will Zugang zu Unterlagen erhalten, die nach ihrer Auffassung Aufschluss über die Entstehung und Bewertung der Fifa Forward Enterprise geben können. Erst danach könnte sich die Frage stellen, ob und in welcher Form die Uefa in der Schweiz Strafanzeige einreicht.
Bis dahin gilt: Die Uefa erhebt schwere Vorwürfe gegen Infantino und weitere mögliche Verantwortliche. Eine strafrechtliche Schuld ist damit nicht festgestellt.
Quellen
- The Guardian: Uefa raises stakes with criminal complaint in battle to unseat Infantino, 27. August 2026
- Associated Press: UEFA prepares criminal complaint in Swiss courts against FIFA's Infantino, 27. August 2026
- Reuters: UEFA asks US court for FIFA documents in planned Swiss case against Infantino, 27. August 2026
- Reuters: UEFA suspends FIFA boycott threat but steps up pressure on world body, 27. August 2026
- Fedlex: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 158 – Ungetreue Geschäftsbesorgung



