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Dentalware von Temu: Wie sicher ist der Direktimport für Schweizer Zahnärzte?

Temu im Zahnarztstuhl: Was beim Direktimport von Dentalprodukten gilt.

Dentalware von TEMU
Bild: open AI

Dentalprodukte aus China sind auch in der Schweiz ein Thema. Wie der Branchendienst Inside Paradeplatz berichtet, bestellen einzelne Zahnarztpraxen Verbrauchsmaterial und Instrumente direkt über Plattformen wie Temu und AliExpress. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO bestätigt demnach, dass solche Vertriebskanäle «vereinzelt» genutzt werden.

Wie verbreitet der Direktbezug tatsächlich ist, lässt sich allerdings nicht beziffern. Belastbare Zahlen zum Anteil der Schweizer Zahnarztpraxen, die regelmässig über solche Plattformen einkaufen, liegen nicht vor.

Warum Temu und AliExpress interessant sind

Der Grund liegt auf der Hand: Auf internationalen Onlineplattformen sind zahlreiche Dentalinstrumente und andere Produkte teilweise deutlich günstiger erhältlich als bei etablierten Dentalhändlern.

Laut Inside Paradeplatz berichten Dentalhändler von rückläufigen Verkäufen. Besonders kleinere Praxen würden teilweise direkt in China einkaufen. Diese Angaben beruhen allerdings auf Aussagen einzelner Branchenvertreter und sind nicht durch eine umfassende Statistik belegt.

Offen ist auch, wie gross der tatsächliche Preisvorteil bei professionellen Medizinprodukten ausfällt. Ein günstiger Einkaufspreis bedeutet zudem nicht automatisch, dass eine Behandlung entsprechend günstiger werden müsste: Material ist nur ein Teil der Kosten einer zahnmedizinischen Behandlung.

Für Medizinprodukte gelten klare Regeln

Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Produkt bei Temu, AliExpress oder bei einem Schweizer Dentalhändler gekauft wurde. Für Medizinprodukte gelten die gesetzlichen Anforderungen unabhängig vom Vertriebskanal.

Swissmedic weist darauf hin, dass Medizinprodukte erst in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden dürfen, wenn das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Schweiz kennt bei Medizinprodukten grundsätzlich kein behördliches Zulassungsverfahren wie bei Arzneimitteln.

Ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Entscheidend ist deshalb, ob das konkrete Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise vorhanden sind.

Wer trägt die Verantwortung beim Direktkauf?

Hier wird die Rechtslage etwas komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Eine Zahnarztpraxis, die ein Medizinprodukt aus dem Ausland bezieht, ist nicht automatisch in jedem Fall rechtlich ein Importeur.

Swissmedic unterscheidet zwischen dem Inverkehrbringen eines Produkts und der direkten Anwendung durch eine Gesundheitseinrichtung. Führt eine Praxis ein CE-konformes Medizinprodukt aus dem Ausland ein und wendet es direkt selbst an, ohne es auf dem Schweizer Markt bereitzustellen, gilt sie nach Angaben von Swissmedic nicht als Importeur im Sinne der Medizinprodukteverordnung.

Das bedeutet allerdings nicht, dass für die Praxis keinerlei Pflichten bestehen. Gesundheitseinrichtungen müssen sicherstellen, dass Medizinprodukte korrekt eingesetzt und vorschriftsgemäss instand gehalten werden. Je nach Produkt und konkretem Fall können zusätzliche Anforderungen gelten.

Seit Juli 2026 gibt es ein neues Register

Besonders aktuell ist die Einführung von swissdamed. Seit dem 1. Juli 2026 müssen bestimmte Medizinprodukte in der Schweiz registriert werden. Für die Produktregistrierung gilt bis Ende 2026 eine Übergangsfrist.

Die von Swissmedic betriebene Datenbank soll mehr Transparenz schaffen. Registrierte Produktdaten sind öffentlich einsehbar. Auch die verantwortlichen Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Bevollmächtigte und – soweit vorgesehen – Importeure lassen sich nachvollziehen.

Für importierte Produkte gelten dabei besondere Regeln. Importeur ist nach der Definition von Swissmedic eine in der Schweiz niedergelassene Person oder Firma, die ein Produkt aus dem Ausland auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringt. Importierte Produkte müssen unter den entsprechenden Voraussetzungen mit dem verantwortlichen Akteur verknüpft werden.

Wer kontrolliert Zahnarztpraxen?

Auch bei der Kontrolle muss zwischen verschiedenen Aufgaben unterschieden werden. Swissmedic ist für die Marktüberwachung von Medizinprodukten zuständig. Die Kantone haben daneben eigene Aufgaben, unter anderem bei der Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten durch anwendende Fachpersonen.

Dass Zahnarztpraxen tatsächlich kontrolliert werden, zeigt beispielsweise der Kanton Zürich. Die kantonale Heilmittelkontrolle führte 2025 insgesamt 491 Inspektionen in Betrieben durch, die mit Arzneimitteln und Medizinprodukten umgehen. Darunter waren ausdrücklich auch Arzt- und Zahnarztpraxen.

Von einer völlig fehlenden Kontrolle kann deshalb nicht gesprochen werden. Offen bleibt vielmehr, wie systematisch die Herkunft und Beschaffung einzelner Dentalprodukte bei solchen Kontrollen überprüft werden.

Wie gross ist das Risiko für Patienten?

Aus den bisher bekannten Informationen lässt sich nicht ableiten, dass Dentalprodukte von Temu oder AliExpress generell unsicher sind. Ebenso gibt es keine belastbaren Zahlen, die ein grösseres Sicherheitsproblem in Schweizer Zahnarztpraxen belegen würden.

Das eigentliche Problem liegt deshalb weniger beim Namen der Plattform als bei der Frage, ob ein konkretes Medizinprodukt die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt und seine Herkunft sowie Konformität nachvollziehbar sind.

Für Patienten ist das allerdings schwer zu beurteilen. In der Regel wissen sie nicht, von welchem Händler oder Hersteller ein bestimmtes Instrument oder Material stammt.

Was bedeutet das für Patienten?

Patienten müssen deshalb nicht davon ausgehen, dass eine Behandlung mit einem günstig eingekauften Produkt automatisch problematisch ist. Entscheidend ist, dass die Zahnarztpraxis die geltenden Vorschriften einhält und geeignete Medizinprodukte verwendet.

Der Trend zum Direktkauf über internationale Plattformen wirft dennoch eine berechtigte Frage auf: Wie transparent ist die Lieferkette von Medizinprodukten, die direkt in Schweizer Praxen eingesetzt werden?

Nach den derzeit verfügbaren Informationen nutzen einzelne Praxen solche Plattformen. Wie verbreitet der Trend ist und ob daraus tatsächlich ein relevantes Sicherheitsproblem entsteht, lässt sich derzeit jedoch nicht abschliessend beurteilen.

Quellen

  • Inside Paradeplatz: «Temu-Ware im Mund: Swiss Zahnärzte shoppen in China», 3. September 2026
  • Swissmedic: Marktzugang für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
  • Swissmedic: Beschaffung von Medizinprodukten in Gesundheitseinrichtungen
  • Swissmedic: swissdamed – Registrierung und Datenbank für Medizinprodukte
  • Swissmedic: Pflichten von Importeuren und anderen Wirtschaftsakteuren
  • Kanton Zürich: Medizinprodukte und Marktüberwachung
  • Kanton Zürich: Jahresbericht 2025 der Kantonalen Heilmittelkontrolle

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