Ärzte fordern erneut Abbau der Krankenkassen-Reserven
Hohe Reserven könnten die Prämien kurzfristig dämpfen. Doch wie viel Spielraum haben die Krankenkassen tatsächlich?

Die Debatte über die Reserven der Krankenkassen kehrt regelmässig zurück. Sobald neue Prämienerhöhungen anstehen, stellt sich die gleiche Frage: Warum sollen Versicherte mehr bezahlen, wenn die Krankenversicherer gleichzeitig über Milliardenreserven verfügen?
Anfang 2026 verfügten die Schweizer Krankenversicherer über rund 8,6 Milliarden Franken an Reserven. Das geht aus den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichten Jahresabschlüssen für 2025 hervor. Im vergangenen Jahr erzielten die Versicherer insgesamt einen Ertragsüberschuss von knapp 569 Millionen Franken, der vollständig in die Reserven floss. Ein grosser Teil davon stammte aus den Kapitalanlagen.
Für die Ärzteschaft ist das ein Argument, die Reserven stärker zur Dämpfung der Prämien einzusetzen. Die Versicherer wiederum warnen davor, den finanziellen Puffer zu stark zu reduzieren. Beide Positionen haben einen berechtigten Kern.
Wozu braucht eine Krankenkasse überhaupt Reserven?
Reserven sind nicht einfach Geld, das eine Krankenkasse frei verteilen kann. Sie dienen dazu, die Solvenz des Versicherers sicherzustellen. Steigen die Gesundheitskosten unerwartet stark, fallen die Kapitalmärkte ein oder treten andere finanzielle Belastungen auf, sollen die Reserven verhindern, dass eine Kasse ihre Leistungen nicht mehr finanzieren kann.
Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet die Versicherer deshalb, ausreichende Reserven zu halten. Die gesetzlichen Anforderungen sollen die finanzielle Sicherheit der Krankenversicherer und damit letztlich auch die Interessen der Versicherten schützen.
Gleichzeitig gibt es eine wichtige Grenze: Reserven sollen nicht übermässig hoch sein. Auch die Prämien dürfen nach den gesetzlichen Regeln nicht dazu führen, dass unnötig hohe Reserven aufgebaut werden.
8,6 Milliarden Franken – aber nicht frei verfügbar
Die Zahl von 8,6 Milliarden Franken klingt zunächst gewaltig. Sie muss jedoch ins Verhältnis zum gesamten Versicherungsgeschäft gesetzt werden. Die Reserven sollen nicht nur kurzfristige Schwankungen auffangen, sondern die finanzielle Stabilität der Krankenversicherer gewährleisten.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die absolute Summe. Wichtig ist, wie hoch die Reserven im Verhältnis zum gesetzlichen Mindestbedarf und zum Risiko des jeweiligen Versicherers sind.
Der KVG-Solvenztest des BAG misst genau diese finanzielle Sicherheit. Für den Gesamtmarkt lag die Solvenzquote 2025 bei 147 Prozent. Die Kennzahl bedeutet vereinfacht, dass die vorhandenen Reserven über dem aufsichtsrechtlich erforderlichen Mindestniveau lagen. Das sagt allerdings nicht, dass 47 Prozent der Reserven automatisch für Prämienrabatte zur Verfügung stehen.
Die Ärzte wollen den Puffer stärker nutzen
Die Forderung nach einem Reserveabbau kommt derzeit erneut aus der Ärzteschaft. Die Société médicale de la Suisse romande argumentiert, die Reserven sollten ihre Funktion als „Amortisseur“ – also als Puffer – stärker erfüllen und nicht jede Kostenentwicklung unmittelbar auf die Prämienzahlenden überwälzt werden.
Die Ärztegesellschaft verweist dabei auf die Entwicklung der vergangenen Jahre. Zwischen 2019 und 2022 bauten die Versicherer ihre Reserven teilweise deutlich ab. In den Jahren 2023 bis 2025 fand dagegen kein freiwilliger Reserveabbau mehr statt.
Nach Ansicht der Westschweizer Ärzteschaft spricht die heutige finanzielle Situation deshalb dafür, wieder stärker auf diesen Puffer zurückzugreifen. Sie rechnet für 2027 mit einem eher moderaten Prämienanstieg von rund 2 bis 2,5 Prozent und hält höhere Erhöhungen aufgrund der aktuellen Kostendaten für nicht gerechtfertigt.
Das BAG erlaubt einen Reserveabbau bereits heute
Ein wichtiger Punkt geht in der öffentlichen Debatte häufig unter: Die Versicherer dürfen ihre Reserven bereits heute gezielt abbauen.
Das BAG hat dafür verschiedene Instrumente vorgesehen. Versicherer können beispielsweise ihre Prämien knapp kalkulieren oder Kapitalerträge bei der Prämienberechnung berücksichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein freiwilliger Abbau von Reserven möglich.
Bei einem freiwilligen Reserveabbau kann ein Versicherer einen Teil der Reserven direkt zugunsten der Versicherten einsetzen. Das Instrument ist allerdings an Bedingungen geknüpft und darf nicht dazu führen, dass die finanzielle Sicherheit der Kasse gefährdet wird.
Die Entwicklung zeigt, dass diese Möglichkeit nicht einfach theoretisch ist: 2021 kündigten 14 Versicherer einen freiwilligen Reserveabbau an. 2024 und 2025 legte dagegen kein Versicherer einen entsprechenden Abbauplan vor.
Warum die Reserven nicht einfach ausgeschüttet werden können
Genau hier liegt der Kern des Konflikts. Würden Versicherer ihre Reserven stark reduzieren, könnten sie die Prämien kurzfristig stärker senken. Gleichzeitig hätten sie dann einen kleineren finanziellen Puffer für unerwartete Entwicklungen.
Das BAG weist deshalb darauf hin, dass ausreichende Reserven für die Zahlungsfähigkeit wichtig sind. Sinkt die finanzielle Sicherheit zu stark, müssen die Versicherer ihre Reserven später wieder aufbauen. In der Regel geschieht dies über die Prämieneinnahmen.
Ein Reserveabbau ist deshalb keine dauerhafte Lösung für steigende Gesundheitskosten. Er kann die Belastung der Versicherten in einem bestimmten Zeitraum reduzieren, löst aber nicht die Ursache der Kostenentwicklung.
Was würde ein Reserveabbau für die Prämien bringen?
Die Antwort lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Wie stark ein Reserveabbau die Prämien beeinflusst, hängt unter anderem von der finanziellen Situation des jeweiligen Versicherers und der Entwicklung seiner Kosten ab.
Auch die einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich erheblich. Ein Versicherer mit hohen Reserven und stabiler Solvenz hat grundsätzlich mehr Spielraum als eine Kasse, die näher am aufsichtsrechtlichen Mindestniveau liegt.
Deshalb würde ein allgemeiner Zugriff auf die Reserven nicht automatisch zu einer gleich hohen Prämienentlastung für alle Versicherten führen.
Das Problem liegt nicht nur bei den Reserven
Die Prämienentwicklung hängt letztlich von den Gesundheitskosten ab. Wenn mehr medizinische Leistungen beansprucht werden, Behandlungen teurer werden oder sich die Tarifstrukturen verändern, steigen die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Genau deshalb setzt die Gesundheitspolitik zunehmend auf Massnahmen zur Kostendämpfung. Der Bund arbeitet unter anderem mit Kostenzielen, Tarifreformen und weiteren Instrumenten daran, das Wachstum der Gesundheitsausgaben zu bremsen.
Der Bundesrat hat zudem einen indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Ende 2026 sollen erstmals Ziele für das maximale Kostenwachstum in den Jahren 2028 bis 2031 festgelegt werden.
Das zeigt: Die langfristige Prämienfrage lässt sich nicht über die Reserven allein lösen. Entscheidend bleibt, wie sich die Gesundheitskosten entwickeln und welche Leistungen zu welchen Preisen finanziert werden.
Warum die Diskussion trotzdem wichtig ist
Der Streit über die Reserven ist deshalb mehr als eine Auseinandersetzung über Milliardenbeträge. Er berührt eine grundsätzliche Frage des Schweizer Gesundheitssystems: Wie gross muss der finanzielle Sicherheitsgurt der Krankenkassen sein?
Ist der Puffer zu klein, steigt das Risiko, dass eine Kasse bei unerwartet hohen Kosten finanziell unter Druck gerät. Ist er dauerhaft sehr gross, stellt sich umgekehrt die Frage, ob Versicherte unnötig hohe Prämien bezahlen.
Das heutige System versucht, zwischen diesen beiden Risiken zu vermitteln. Die Aufsicht schreibt Mindestreserven vor, erlaubt bei ausreichender Solvenz aber auch Instrumente zum Abbau übermässiger Reserven.
Der eigentliche Streit: Wie viel Reserve ist genug?
Genau hier treffen die Interessen aufeinander. Die Ärzteschaft möchte den finanziellen Puffer stärker zur Entlastung der Prämienzahlenden nutzen. Die Versicherer müssen gleichzeitig sicherstellen, dass sie auch bei unerwarteten Kostensteigerungen zahlungsfähig bleiben.
Die aktuellen Zahlen zeigen dabei weder, dass die Krankenkassen ihre Reserven beliebig ausschütten könnten, noch dass ein Reserveabbau grundsätzlich unmöglich wäre. Beides ist Teil des bestehenden Systems.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Reserven abgebaut werden dürfen. Das ist bereits möglich. Entscheidend ist vielmehr, wie viel finanzieller Puffer tatsächlich notwendig ist und welcher Teil darüber hinaus zur Prämienentlastung eingesetzt werden kann.
Für die Versicherten wäre ein Reserveabbau kurzfristig attraktiv. Nachhaltig sinken die Prämien dadurch aber nicht automatisch. Dafür müsste vor allem das Wachstum der Gesundheitskosten gebremst werden.
Die Milliarden in den Reserven sind damit weder ein unantastbarer Schatz der Krankenkassen noch ein frei verfügbares Guthaben der Versicherten. Sie sind zunächst ein Sicherheitsmechanismus – und genau darüber, wie gross dieser Sicherheitsmechanismus sein muss, dürfte die politische Debatte weitergehen.
Quellen
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Jahresabschlüsse 2025 der Krankenversicherer
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Instrumente zum Abbau der Reserven
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): KVG-Solvenztest
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG)
- Société médicale de la Suisse romande: «Les réserves des caisses maladie devraient jouer leur rôle d’amortisseur», September 2026



