Ambulant vor stationär – aber die Spitäler brauchen weiterhin beides
Die Spitalplanung ändert sich – ambulante Eingriffe ergänzen die stationäre Versorgung.

Bern – Ein Eingriff am Morgen, am Abend wieder zu Hause: Was vor wenigen Jahren noch nach Ausnahme klang, wird in der Schweizer Medizin zunehmend zum Normalfall. Operationstechniken sind schonender geworden, Narkosen sicherer und Nachkontrollen lassen sich teilweise ausserhalb des Spitals organisieren.
Die Politik hat diese Entwicklung zusätzlich beschleunigt. Seit 2019 gilt auf Bundesebene für bestimmte Eingriffe das Prinzip «ambulant vor stationär»: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet diese Behandlungen grundsätzlich nur noch ambulant, sofern keine medizinischen Gründe für einen stationären Aufenthalt sprechen.
Doch aktuelle Zahlen zeigen ein überraschendes Bild: Die ambulante Medizin wächst – gleichzeitig wächst auch der stationäre Bereich.
Eine aktuelle KPMG-Auswertung der Geschäftsberichte von 50 wichtigen Schweizer Spitälern und Klinikgruppen zeigt, dass der Anteil der ambulanten Erträge innerhalb von fünf Jahren von 30 auf 33 Prozent gestiegen ist. Gleichzeitig erhöhte sich der Anteil der stationären Erträge von 55 auf 57 Prozent. Von einer Verdrängung des stationären Geschäfts könne deshalb kaum gesprochen werden.
Das Schweizer Spital der Zukunft ist deshalb offenbar nicht einfach ein Spital ohne Betten. Es ist ein Spital, das beides können muss: ambulant behandeln und stationär versorgen.
Ambulant wächst – aber stationär bleibt
Das klingt zunächst widersprüchlich. Wenn immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden, müssten doch eigentlich weniger Menschen im Spital bleiben.
Bei bestimmten Eingriffen passiert genau das. Der aktuelle Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan zeigt beispielsweise, dass die Zahl der stationären Fälle bei den Eingriffen, die von der «ambulant vor stationär»-Regelung betroffen sind, von rund 74'000 auf etwa 50'500 Fälle zurückging. Das entspricht einem Rückgang von 31,8 Prozent.
Doch gleichzeitig bleiben diejenigen Patienten stationär, bei denen die Behandlung komplizierter ist.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer und der Case-Mix-Index der verbleibenden stationären Fälle sind seit 2019 gestiegen. Vereinfacht gesagt: Es bleiben häufiger die schwierigeren Fälle im Spital.
Das erklärt auch, weshalb die stationären Einnahmen der Spitäler nicht einfach zusammenbrechen, obwohl ambulant mehr behandelt wird.
Die Ambulantisierung ersetzt das Spital also nicht. Sie verändert vielmehr dessen Aufgabe.
Was bedeutet das für Herr und Frau Schweizer?
Für Patientinnen und Patienten kann die Entwicklung zunächst Vorteile bringen.
Wer für einen geeigneten Eingriff nicht über Nacht im Spital bleiben muss, kann schneller in die gewohnte Umgebung zurückkehren. Für viele Menschen bedeutet das weniger Unterbrechung des Alltags und unter Umständen auch weniger Belastung durch einen Spitalaufenthalt.
Aber ambulant bedeutet nicht automatisch einfacher.
Wer am selben Tag nach Hause geht, braucht dort eine Umgebung, in der die Genesung funktioniert. Je nach Eingriff können Angehörige, Hausarzt, Spitex oder andere Fachpersonen stärker in die Nachbetreuung eingebunden sein.
Für einen gesunden Menschen, der nach einer kleinen Operation schnell wieder mobil ist, kann das sehr gut funktionieren.
Für eine hochbetagte Person, jemanden mit mehreren Erkrankungen oder einen Patienten, der zu Hause kaum Unterstützung hat, kann die Situation völlig anders aussehen.
Deshalb kann es nicht nur darum gehen, möglichst viele Behandlungen ambulant durchzuführen.
Die entscheidende Frage lautet: Für wen ist ambulant medizinisch sinnvoll – und für wen ist stationär die bessere Lösung?
Genau hier liegt eine der Grenzen der Ambulantisierung.
Und dann kommt die Kostenfrage
Politisch wurde «ambulant vor stationär» auch mit der Hoffnung verbunden, das Gesundheitswesen günstiger zu machen.
Das klingt logisch: Eine Operation ohne Übernachtung benötigt in vielen Fällen weniger Spitalinfrastruktur und verursacht geringere Kosten als ein stationärer Aufenthalt.
Doch die Schweizer Erfahrung zeigt: Die Rechnung ist komplizierter.
Bei den von der «ambulant vor stationär»-Regelung betroffenen Eingriffen sanken zwischen 2018 und 2024 die stationären Kosten um rund 149 Millionen Franken. Gleichzeitig stiegen die ambulanten Kosten um rund 202 Millionen Franken. Insgesamt erhöhten sich die Kosten für diese Eingriffe damit sogar leicht.
Das bedeutet nicht, dass ambulante Medizin grundsätzlich teurer wäre.
Es bedeutet aber, dass eine Verlagerung allein noch keine Garantie für sinkende Gesamtkosten ist.
Wenn mehr ambulant behandelt wird, können beispielsweise zusätzliche Leistungen entstehen. Auch Mengen- und Preiseffekte können die Einsparungen teilweise oder ganz auffressen. Genau darauf weist das Obsan hin.
Für die Prämienzahler ist das besonders wichtig
Hier steckt ein entscheidender Punkt im Schweizer Gesundheitssystem.
Heute werden ambulante Leistungen vollständig über die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert. Bei stationären Spitalleistungen übernehmen dagegen die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten; höchstens 45 Prozent werden über die Krankenversicherung und damit über die Prämien finanziert.
Eine Behandlung kann also medizinisch sinnvoll vom Spital nach ambulant verlagert werden – und gleichzeitig verändert sich dadurch, wer die Rechnung bezahlt.
Das kann erklären, weshalb eine ambulante Verlagerung nicht automatisch zu tieferen Krankenkassenprämien führt.
Im Gegenteil: Wenn eine Behandlung vom stationären in den ambulanten Bereich verschoben wird, fällt heute ein grösserer Teil der Kosten direkt bei den Krankenversicherern an.
Damit entsteht ein Problem, das über die einzelne Operation hinausgeht: Das Schweizer Finanzierungssystem hat lange unterschiedliche Anreize für ambulante und stationäre Medizin gesetzt.
2028 wird deshalb ein entscheidendes Jahr
Genau hier kommt die nächste grosse Gesundheitsreform ins Spiel: die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen, EFAS.
Die Schweizer Bevölkerung hat der Reform 2024 zugestimmt. Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach einem einheitlichen Schlüssel finanziert werden. Die Kantone übernehmen mindestens 26,9 Prozent der Nettokosten, die Versicherer höchstens 73,1 Prozent.
Damit verändert sich ein zentraler Anreiz.
Wenn ein Patient ambulant statt stationär behandelt wird, bedeutet das künftig nicht mehr automatisch, dass die Krankenkasse praktisch die gesamte Rechnung übernimmt, während der Kanton bei einer stationären Behandlung einen grossen Teil bezahlt.
Ambulant und stationär sollen finanziell näher zusammenrücken.
Das könnte die Voraussetzungen dafür verbessern, dass medizinisch sinnvolle ambulante Behandlungen tatsächlich gefördert werden – und nicht einfach deshalb, weil das Finanzierungssystem eine bestimmte Behandlungsform bevorzugt.
Das BAG erwartet von EFAS langfristig auch eine Entlastung der Prämienzahlenden. Die Grössenordnung ist allerdings eine Prognose und keine Garantie. Das BAG verweist selbst auf die Unsicherheit künftiger Kostenentwicklungen.
Auch das neue Tarifsystem spielt eine Rolle
Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem ein neues Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen. TARDOC und ambulante Pauschalen haben TARMED abgelöst.
Das Ziel ist unter anderem, die ambulante Medizin zeitgemässer und sachgerechter zu vergüten und Fehlanreize des alten Systems zu korrigieren.
Dabei ist eine wichtige Vorgabe: Der Wechsel des Tarifmodells selbst soll kostenneutral erfolgen. Das BAG verlangt deshalb Monitoring- und Anpassungsmechanismen.
Doch auch hier gilt: Kostenneutralität beim Tarifwechsel bedeutet nicht, dass die gesamten Gesundheitskosten automatisch sinken. Wenn mehr Leistungen erbracht werden, mehr Menschen behandelt werden oder sich die medizinischen Möglichkeiten erweitern, können die Gesamtausgaben trotzdem steigen.
Die Spitäler stehen damit vor einem schwierigen Spagat
Für die Spitalplanung bedeutet die Entwicklung eine Herausforderung.
Ein Spital kann seine stationären Betten nicht einfach drastisch reduzieren, nur weil immer mehr Eingriffe ambulant möglich sind. Es muss weiterhin in der Lage sein, schwere Erkrankungen, Notfälle und komplizierte Operationen zu behandeln.
Gleichzeitig braucht es moderne ambulante Strukturen – Operationszentren, Tageskliniken, entsprechende Personalplanung und effiziente Nachbetreuung.
Das führt zu einem bemerkenswerten Ergebnis:
Die Spitäler brauchen nicht weniger Medizin, sondern unterschiedliche Formen von Medizin.
Ambulante Zentren für standardisierbare Eingriffe. Stationäre Strukturen für komplexe Fälle. Und dazwischen eine funktionierende Verbindung zwischen Spital, Hausarzt, Pflege und weiterer Versorgung.
Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht «ambulant oder stationär»
Die Schweizer Gesundheitspolitik steht vor einem grundlegenden Umbau.
Die aktuelle Entwicklung zeigt: Das Schlagwort «ambulant vor stationär» greift zu kurz. Bei bestimmten Eingriffen hat die Verlagerung eindeutig funktioniert. Gleichzeitig wächst das stationäre Geschäft insgesamt weiter.
Die Zukunft dürfte deshalb eher «ambulant plus stationär» heissen.
Für Patientinnen und Patienten kann das mehr Wahlmöglichkeiten und kürzere Spitalaufenthalte bedeuten. Für die Spitäler bedeutet es neue Anforderungen. Für das BAG und die Gesundheitspolitik stellt sich dagegen die schwierigste Frage: Wie lässt sich die medizinisch richtige Behandlung fördern, ohne dass dabei die Kosten einfach von einem Bereich in den anderen verschoben werden?
Und für die Prämienzahler ist genau das entscheidend.
Denn am Ende zählt nicht, ob eine Behandlung auf der Rechnung als «ambulant» oder «stationär» bezeichnet wird.
Entscheidend ist, was das gesamte Gesundheitssystem dafür bezahlt – und welcher Teil davon über die nächste Krankenkassenprämie bei uns allen landet.



