Zahnarzt-Radiologie: Betrugsverdacht in der Westschweiz
Staatsanwaltschaft untersucht Abrechnungsbetrug

Abrechnungsbetrug durch Zahnärzte, bei dem Röntgenleistungen ohne nötige Kostengutsprachen abgerechnet werden, kann zu Strafuntersuchungen durch die Staatsanwaltschaft führen. Das Ausmass des mutmasslichen Betrugs ist noch nicht bekannt.
Röntgenaufnahmen gehören in der Zahnmedizin zu den Standarduntersuchungen. Sie dienen der Erkennung von Karies, Zahnbetterkrankungen oder Kieferanomalien. Bei Behandlungen, die über die Grundversicherung abgerechnet werden, ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich. Diese bewilligt die Aufnahme nur, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Zahnarzt muss die Bewilligung vor der Behandlung einholen. Rechnet er ohne diese Bewilligung ab, ist das eine Verletzung der Tariftreue und kann als Betrug gewertet werden.
Die Vorwürfe gegen den Zahnarzt
Der genaue Umfang der Unregelmässigkeiten ist Gegenstand der Ermittlungen. Es geht um Röntgenbilder, die ohne die vorgeschriebenen Genehmigungen verrechnet wurden. Ob es sich um Einzelfälle oder eine systematische Praxis handelt, muss die Staatsanwaltschaft klären. Dazu wertet sie die Praxisunterlagen aus und befragt betroffene Patienten und Versicherer.
Die Krankenkassen, die die Rechnungen bezahlt haben, haben ihre Zahlungen gestoppt. Sie prüfen nun, ob sie ihrerseits zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Der mutmassliche Betrug ist ein Vermögensdelikt. Abrechnungsbetrug wird in der Schweiz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Zudem drohen berufsrechtliche Konsequenzen.
Kontrollmechanismen im Gesundheitssystem
Die Abrechnungen der Zahnärzte werden von den Krankenkassen regelmässig kontrolliert. Die Versicherer haben eigene Abteilungen, die jede Rechnung prüfen. Auffallende Positionen werden reklamiert oder zurückgewiesen. Die Kantone überwachen die Berufsausübung und können bei Verstössen die Praxisbewilligung entziehen.
Dennoch zeigen Fälle wie dieser, dass die Kontrollen an ihre Grenzen stossen. Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz vertraut auf die Integrität der Leistungserbringer. Wenn einzelne Personen dieses Vertrauen missbrauchen, wird das ganze System in Frage gestellt. Fachleute fordern deshalb eine robustere Prüfstruktur.
Folgen und offene Fragen
Der Fall dürfte die Diskussion über die Digitalisierung im Gesundheitswesen befeuern. Eine elektronische Übermittlung der Kostengutsprachen zwischen Arzt, Patient und Versicherung könnte Missbrauch erschweren. Das von Bundesrat und Parlament vorangetriebene elektronische Patientendossier ist ein erster Schritt. Auch die Abrechnungen sollen vollständig digital erfolgen.
Wie sich der Fall entwickelt, wird mit Spannung beobachtet. Die Staatsanwaltschaft muss die Vorwürfe objektiv abklären. Ein Schuldspruch würde ein Signal senden: Abrechnungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil.
Für die betroffene Praxis sind die Folgen bereits spürbar. Die Staatsanwaltschaft hat Unterlagen beschlagnahmt. Es ist offen, ob der Zahnarzt seine Tätigkeit weiterführen kann. Auch die Haftpflichtversicherung dürfte sich für Schadenersatzforderungen der Kassen interessieren.
