
Armee-Fonds: Die Schulden sind geplant, die Einnahmen noch nicht
Die Ständeratskommission kürzt die geplante Mehrwertsteuer, verdoppelt aber den Kreditrahmen. Damit ist der Armee-Fonds politisch konkreter – finanziell jedoch noch nicht verlässlich gedeckt.
Der politische Konsens reicht derzeit genau bis zur Ausgabenseite: Die Schweiz soll ihre Verteidigungsfähigkeit schneller stärken. Wie die dafür vorgesehenen 24 Milliarden Franken verlässlich bezahlt werden, ist dagegen offen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat zwar ein Modell vorgelegt. Es beruht jedoch teilweise auf Einnahmen, deren Höhe niemand garantieren kann.
Eine kleinere Mehrwertsteuer – und mehrere variable Quellen
Der Bundesrat wollte den normalen Mehrwertsteuersatz ab 2028 während zwölf Jahren um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Die Einnahmen sollten vollständig in einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds fliessen. Der reduzierte Satz für Lebensmittel und Medikamente bliebe unverändert, der Sondersatz für Beherbergungen würde um 0,3 Prozentpunkte steigen.
Die Ständeratskommission lehnt diesen Vorschlag ab – aber nicht jede Mehrwertsteuerfinanzierung. Sie beantragt eine Erhöhung des Normalsatzes um 0,2 Prozentpunkte und des Beherbergungssatzes um 0,1 Punkte. Zusätzlich soll die Hälfte der ordentlichen Finanzierungsüberschüsse des Bundes in den Fonds fliessen. Weitere Einlagen sollen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt kommen. Die Laufzeit würde von zwölf auf 18 Jahre verlängert.
Das ist ein Finanzierungsplan, aber noch keine gesicherte Rechnung. Überschüsse schwanken mit Konjunktur, Steuereinnahmen und politischen Entscheiden. 2025 schloss der Bund zwar mit 300 Millionen Franken im Plus ab. Entscheidend war jedoch eine temporäre Mehreinnahme von 1,5 Milliarden Franken aus dem Kanton Genf. Ohne das Entlastungspaket und zusätzliche Einnahmen rechnet der Bund ab 2027 mit strukturellen Defiziten von zwei bis vier Milliarden Franken.
Der Kreditrahmen wird verdoppelt
Die auffälligste Änderung betrifft nicht die Steuer, sondern die Verschuldungskapazität. Der Bundesrat wollte dem Fonds Tresoreriedarlehen bis sechs Milliarden Franken erlauben. Die Kommission beantragt einstimmig zwölf Milliarden. Damit könnte der Bund grössere Anzahlungen leisten und Liefertermine sichern, bevor sämtliche Einnahmen eingegangen sind.
Der Mechanismus soll die Schuldenbremse einhalten: Ab dem achten Jahr würde der zulässige Kreditrahmen jährlich um 1,2 Milliarden Franken sinken. Bis zum Ende des Fonds müsste er zurückbezahlt sein. Dennoch verlagert das Modell ein Risiko in die Zukunft. Bleiben Überschüsse aus oder reichen die kleineren Mehrwertsteuereinnahmen nicht, muss der ordentliche Haushalt mehr beitragen – oder Beschaffungen müssen angepasst werden.

Welche Alternativen verworfen wurden
Die Kommission prüfte mehrere Modelle ohne Mehrwertsteuer. Jährliche Einsparungen von mindestens 1,5 Milliarden Franken im Bundeshaushalt scheiterten mit sieben zu vier Stimmen. Substanzdividenden der Nationalbank wurden mit drei zu zwei Stimmen bei sechs Enthaltungen abgelehnt. Auch eine neue Vermögenssteuer auf besonders grosse Vermögen fand keine Mehrheit.
Diese Abstimmungen zeigen das eigentliche Dilemma: Jede Finanzierungsquelle verteilt die Kosten anders. Eine Mehrwertsteuer belastet den Konsum breit, Einsparungen verdrängen andere Bundesaufgaben, SNB-Gelder sind volatil und politisch umstritten, eine Vermögenssteuer träfe eine schmale Gruppe und verlangte neue verfassungsrechtliche Grundlagen. Die Kommission hat keine kostenfreie Lösung gefunden – sie hat die Last auf mehrere Töpfe verteilt.
Was das für Haushalte und Demokratie bedeutet
Für Konsumentinnen und Konsumenten wäre die unmittelbare Belastung unter dem Kommissionsmodell kleiner als beim Bundesrat. Auf einem Einkauf von 1000 Franken zum Normalsatz entspräche eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte rechnerisch rund zwei Franken zusätzlich, sofern sie vollständig überwälzt wird. Über 18 Jahre summiert sich jedoch auch eine kleine Satzänderung. Und der reduzierte Satz ist von der aktuellen Vorlage zwar ausgenommen, nicht aber andere mögliche Spar- oder Steuerentscheide des Bundes.
Politisch ist nichts beschlossen. Der Ständerat berät das Geschäft in der Herbstsession, die am 14. September beginnt. Danach folgt der Nationalrat. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erfordert zwingend eine Volksabstimmung; die Kommission will diese 2028 durchführen. Sie möchte zudem eine allfällige Referendumsabstimmung über das Fondsgesetz davon entkoppeln.
Der offene Punkt bleibt die Priorität
Der Fonds soll Rüstungsbeschaffungen beschleunigen, weil lange Lieferzeiten und hohe Anzahlungen den heutigen Markt prägen. Der Bundesrat beziffert den zusätzlichen Bedarf auf 24 Milliarden Franken: 15 Milliarden für neue Fähigkeiten und neun Milliarden für Preissteigerungen. Ob jede Position in diesem Umfang nötig und zeitlich dringlich ist, bleibt Aufgabe der parlamentarischen Einzelberatung.
Die entscheidende Frage der Herbstsession lautet deshalb nicht, ob Sicherheit Geld kostet. Sie lautet, ob das Parlament der Bevölkerung gleichzeitig Umfang, Zahlungsweg und Verdrängungseffekte offenlegt. Ein Fonds kann Zahlungsspitzen glätten. Den politischen Preis kann er nicht verschwinden lassen.



