Ein F-35-Kampfjet auf einem Schweizer Militärflugplatz mit Aktenmappe im Vordergrund.
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Politik13:05 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

F-35-Festpreis: Der Kontrollbericht legt schwere Führungsmängel offen

Die Geschäftsprüfungskommission findet keine belastbare Grundlage für den jahrelang versprochenen Festpreis. Im Zentrum stehen mangelhafte Verhandlungsführung, unklare Verantwortung und fehlende Kontrolle.

Die Schweiz hat den F-35A der Bevölkerung als ein Geschäft mit festem Preis präsentiert. Genau diese Gewissheit hält einer parlamentarischen Kontrolle nicht stand. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates kommt in ihrem Bericht vom 8. September 2026 zum Schluss, dass keine belastbare Grundlage für einen garantierten Pauschalpreis bestand.

Die Kritik trifft nicht nur eine Zahl. Sie betrifft die Art, wie das Verteidigungsdepartement ein milliardenschweres Geschäft führte, Risiken kommunizierte und politische Verantwortung organisierte.

Kein Festpreis im schweizerischen Sinn

Beim Kauf des F-35A verhandelt die Schweiz nicht direkt alle Kosten mit Hersteller Lockheed Martin. Zentral ist das amerikanische Foreign-Military-Sales-Verfahren: Die US-Regierung beschafft und verrechnet Flugzeuge für Partnerstaaten. Die Preise einzelner Produktionslose werden zwischen den USA und dem Hersteller festgelegt.

Die Schweizer Seite vertrat dennoch über Jahre die Position, der Vertrag garantiere einen Festpreis. Spätestens 2025 wurde deutlich, dass die USA diese Interpretation nicht teilten. Preisentwicklungen bei Produktionslosen, Inflation und weitere Kostenbestandteile blieben ein Risiko für die Schweiz.

Die GPK-N schreibt sinngemäss, sie könne die kategorischen öffentlichen Aussagen des VBS nicht nachvollziehen. Das ist politisch schwerwiegend: Bei einer Beschaffung dieser Grössenordnung darf eine Hoffnung nicht als gesicherte Vertragsrealität verkauft werden.

Was bei der Führung schieflief

Der Bericht beschreibt eine ungenügende Verhandlungsorganisation. Es habe zeitweise kein ausreichend klares Verhandlungsmandat gegeben. Die Gruppe, die die Gespräche führte, sei sehr klein gewesen, der Informationsfluss in die Führung ungenügend. In einzelnen Phasen habe selbst das Vieraugenprinzip gefehlt.

Diese Punkte klingen technisch, sind aber elementar. Ein Verhandlungsmandat legt fest, welche Ziele, roten Linien und Zugeständnisse gelten. Das Vieraugenprinzip vermindert Fehler- und Missbrauchsrisiken. Ein sauberer Informationsfluss stellt sicher, dass politische Entscheide auf dem tatsächlichen Stand der Gespräche beruhen.

Die Kommission kritisiert damit keine einzelne missverständliche Medienaussage, sondern ein Systemproblem: Verantwortung, Kontrolle und Kommunikation waren nicht ausreichend aufeinander abgestimmt.

Was der Bundesrat nun plant

Der Bundesrat hat seine Strategie angepasst. Statt zwingend an den ursprünglich vorgesehenen 36 Flugzeugen festzuhalten, soll die Schweiz höchstens so viele Jets kaufen, wie innerhalb des bewilligten Finanzvolumens finanzierbar sind. Für bereits erkennbare Mehrkosten beantragte er im März 2026 einen Nachtragskredit von 394 Millionen Franken, unter anderem wegen Inflation.

Die definitive Stückzahl soll bis spätestens im ersten Quartal 2027 feststehen. Damit verschiebt sich die zentrale Frage: Nicht mehr nur «Was kosten 36 Flugzeuge?», sondern «Wie viele vollständig einsatzfähige Flugzeuge erhält die Schweiz für das bewilligte Geld?»

Auch diese Rechnung ist anspruchsvoll. Ein Kampfflugzeug besteht nicht nur aus der Maschine. Ausbildung, Bewaffnung, Ersatzteile, Infrastruktur, Software, Wartung und Betrieb über Jahrzehnte beeinflussen den militärischen Nutzen und die Gesamtkosten. Eine kleinere Flotte kann zudem höhere Kosten pro Flugzeug oder weniger Verfügbarkeit bedeuten.

Beschaffung und militärischer Bedarf trennen

Der Kontrollbericht entscheidet nicht, ob der F-35A das militärisch richtige Flugzeug ist. Er prüft Führung und Aufsicht. Diese Unterscheidung ist wichtig. Man kann die Fähigkeiten des Jets befürworten und trotzdem die Beschaffungsführung kritisieren. Umgekehrt beweisen Führungsmängel nicht automatisch, dass jedes andere Flugzeug günstiger oder geeigneter gewesen wäre.

Für die demokratische Debatte ist jedoch entscheidend, dass die Stimmberechtigten 2020 einen Kreditrahmen für neue Kampfflugzeuge bewilligten. Wenn zentrale Preisannahmen später anders aussehen, muss transparent erklärt werden, welche Leistung innerhalb dieses Rahmens noch geliefert wird.

Was das für die Steuerzahlenden bedeutet

Kurzfristig wächst das Risiko, dass die Schweiz entweder mehr bezahlt oder weniger Flugzeuge erhält. Beides hat Folgen. Mehrkosten belasten den Bundeshaushalt und stehen in Konkurrenz zu anderen Aufgaben. Eine kleinere Flotte kann die Einsatzplanung verändern und zusätzliche Kooperationen nötig machen.

Langfristig geht es um Vertrauen. Der Bund beschafft regelmässig komplexe Systeme – von Informatik über Infrastruktur bis zur Armee. Wenn Risiken intern erkannt, öffentlich aber als gelöst dargestellt werden, leidet die Glaubwürdigkeit über das einzelne Projekt hinaus.

Für Herrn und Frau Schweizer ist der Fall deshalb ein Lehrstück über staatliche Grossprojekte. Entscheidend sind nicht nur Wettbewerb und Preisetikett, sondern klare Verantwortlichkeiten, unabhängige Kontrolle und eine Kommunikation, die Unsicherheit sichtbar macht.

Was jetzt aufgearbeitet werden muss

Erstens braucht es eine vollständige Kosten- und Leistungsrechnung für jede realistische Flottengrösse. Zweitens müssen Zuständigkeiten und Eskalationswege in internationalen Beschaffungen verbindlich geregelt werden. Drittens sollte das Parlament regelmässig über Risiken informiert werden, bevor finanzielle Entscheide faktisch unumkehrbar sind.

Der Bericht verlangt vor allem eine Korrektur der politischen Kultur: Komplexität darf erklärt werden. Ein ehrliches «Der Preis ist abhängig von amerikanischen Verhandlungen» wäre weniger bequem gewesen, aber belastbarer als ein Versprechen, das später nicht gehalten werden kann.

Die F-35-Debatte ist damit noch nicht beendet. Bis die Stückzahl feststeht, muss der Bundesrat zeigen, welche Fähigkeiten er zu welchem Preis erhält. Erst dann lässt sich beurteilen, ob das Geschäft innerhalb des Volksentscheids bleibt – finanziell wie sicherheitspolitisch.

Quellen

Stand: 9. September 2026.

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