Ausland08:15 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 6 Min.0 Kommentare

Iran will Kontakte zu ausländischen Medien unter Strafe stellen

Ein neuer Gesetzesentwurf in Teheran verbietet nicht genehmigte Kontakte mit als feindlich eingestuften ausländischen Medien und Akteuren. Für Iranerinnen und Iraner in der Schweiz könnte das besonders bei Reisen in den Iran zum Risiko werden.

Ein Mikrofon und ein Smartphone stehen getrennt durch Glas und Metallgitter in einem dunklen Studio.
KI-generiert mit OpenAI

Teheran will die Verbindung zur Aussenwelt kontrollieren

Der Entwurf zielt auf eine Kommunikationslücke, die für unabhängige Berichterstattung über den Iran entscheidend ist. Ausländische Journalistinnen und Journalisten sind bei Informationen aus dem Land häufig auf Kontakte zu Menschen angewiesen, die sich innerhalb des Iran befinden.

Genau diese Kontakte sollen stärker kontrolliert werden. Der Entwurf sieht vor, dass «Interviews, Teilnahme an Diskussionen oder andere Kommunikationen» mit ausländischen Medien oder weiteren Akteuren verboten sind, sofern diese als feindlich gegenüber der Islamischen Republik eingestuft werden.

Das Problem liegt dabei nicht nur im Verbot selbst, sondern auch in dessen Formulierung. Der Begriff des «feindlichen» ausländischen Akteurs wird nicht eindeutig definiert. Auch welche konkreten Kontakte genehmigungspflichtig wären, bleibt nach den bisher bekannten Informationen offen. citeturn0search0

Ein unmarkiertes Reisedokument, ein Smartphone mit gesperrtem Anrufsymbol und ein Koffer liegen in einem Flughafen.
KI-generiert mit OpenAI

Unklare Begriffe schaffen ein grosses Risiko

Bahar Ghandehari vom Center for Human Rights in Iran kritisiert insbesondere die weit gefassten Begriffe. Ein «ausländischer Akteur» könne grundsätzlich sehr weit ausgelegt werden. Gleichzeitig bleibe offen, wen die iranischen Behörden als feindlich gegenüber der Islamischen Republik einstufen.

Dadurch entsteht ein erheblicher Interpretationsspielraum für Sicherheitsbehörden und Gerichte. Ein Kontakt, der heute noch toleriert wird, könnte unter veränderten politischen Umständen anders bewertet werden.

Für die Betroffenen entsteht damit nicht nur ein konkretes strafrechtliches Risiko. Schon die Unsicherheit darüber, welche Kommunikation erlaubt ist, kann dazu führen, dass Menschen Kontakte zu ausländischen Medien, Forschenden oder Organisationen vorsorglich vermeiden.

Nach Einschätzung von Ghandehari ist genau diese Unsicherheit Teil der Wirkung des geplanten Gesetzes: Menschen sollen nicht erst dann vorsichtig werden, wenn sie tatsächlich angeklagt werden, sondern bereits vorher.

Der Entwurf kommt nach einer neuen Repressionswelle

Die Vorlage steht nicht isoliert. Seit den landesweiten Protesten im Januar hat sich der Druck auf politische Gegner und kritische Stimmen weiter verschärft. Laut SRF wurden seitdem Dutzende Menschen hingerichtet. Zudem gibt es Berichte über Gruppenverurteilungen und neue Verfahren gegen politische Gefangene. citeturn0search0

Die iranische Führung begründet solche Massnahmen regelmässig mit der Abwehr ausländischer Einflussnahme und der nationalen Sicherheit. Menschenrechtsorganisationen sehen darin dagegen einen Versuch, Kritik und oppositionelle Aktivitäten weiter einzuschränken.

Nach Einschätzung der Menschenrechtlerin Bahar Ghandehari hängt der neue Entwurf auch mit der Sorge der Regierung vor einer erneuten Protestbewegung zusammen. Der Staat wolle verhindern, dass Informationen, Unterstützung oder Kontakte aus dem Ausland eine neue Mobilisierung innerhalb des Iran erleichtern.

Damit würde die Kontrolle über Kommunikation zu einem weiteren Instrument der politischen Repression.

Was bedeutet das für Iranerinnen und Iraner in der Schweiz?

Für Menschen mit iranischer Staatsangehörigkeit in der Schweiz entsteht eine besondere rechtliche und praktische Unsicherheit. Ein Interview mit einem Schweizer Medium ist nach Schweizer Recht grundsätzlich nicht dadurch verboten, dass die betroffene Person iranische Staatsangehörige ist.

Entscheidend ist jedoch, welches Recht Iran auf die betreffende Person und auf eine Handlung anwendet. Ob der neue Entwurf tatsächlich auch Kontakte erfassen würde, die vollständig ausserhalb des Iran stattfinden, ist derzeit nicht abschliessend geklärt.

Genau deshalb wäre es falsch, bereits heute zu behaupten, dass jedes Interview einer in der Schweiz lebenden Iranerin oder eines Iraners automatisch eine Straftat im Iran darstellt. Der Gesetzesentwurf ist noch nicht endgültig verabschiedet und seine praktische Anwendung bleibt offen.

Das Risiko wird allerdings besonders relevant, sobald eine betroffene Person in den Iran reist. Dann kann die Frage, welche Kontakte sie zuvor im Ausland hatte, eine andere Bedeutung bekommen.

Für Reisende ist das Risiko nicht neu

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) rät bereits seit dem 2. August 2024 generell von Reisen in den Iran ab. Die Reisehinweise werden laufend überprüft und an die Sicherheitslage angepasst. citeturn0search12turn0news3

Der neue Gesetzesentwurf würde deshalb nicht erstmals ein Reiseproblem für Iranerinnen und Iraner aus der Schweiz schaffen. Er könnte jedoch eine zusätzliche rechtliche Unsicherheit schaffen, insbesondere für Personen, die trotz der Schweizer Reiseempfehlung in den Iran reisen müssen oder wollen.

Für Schweizer Staatsangehörige iranischer Herkunft ist die Situation besonders komplex. Das EDA teilte im März 2026 mit, dass im Iran rund 180 Schweizer Staatsangehörige registriert waren. Eine deutliche Mehrheit davon besitzt auch die iranische Staatsangehörigkeit. citeturn0search12

Doppelbürger sind in einer besonderen Lage

Die doppelte Staatsangehörigkeit beseitigt das Problem nicht automatisch. Die Schweiz erlaubt grundsätzlich mehrere Staatsangehörigkeiten. Entscheidend ist jedoch, wie der Iran eine Person nach seinem eigenen Recht behandelt.

Für Schweizerinnen und Schweizer mit iranischer Staatsangehörigkeit kann deshalb bei einer Einreise in den Iran eine andere rechtliche Situation gelten als in der Schweiz. Die Schweizer Behörden können zudem nur begrenzt konsularisch eingreifen, wenn eine Person von iranischen Behörden festgehalten oder strafrechtlich verfolgt wird.

Das macht die Frage nach der Reichweite des neuen Gesetzes besonders relevant: Nicht die Zulässigkeit eines Interviews in der Schweiz ist das einzige Problem, sondern das mögliche Risiko einer späteren Einreise in den Iran.

Auch Schweizer Medien stehen vor einem neuen Risiko

Der Entwurf betrifft indirekt auch Schweizer Journalistinnen und Journalisten. Wer mit einer iranischen Quelle arbeitet, muss künftig noch stärker berücksichtigen, ob diese Person später in den Iran reisen könnte.

Für eine Redaktion kann deshalb eine zusätzliche Sicherheitsprüfung notwendig werden. Ist die Quelle iranische Staatsangehörige? Besitzt sie zusätzlich die Schweizer Staatsbürgerschaft? Reist sie regelmässig in den Iran? Hat sie nahe Angehörige dort? Könnte ihre Identität den iranischen Behörden bekannt werden?

Solche Fragen ersetzen keine juristische Beratung, gehören aber zunehmend zur journalistischen Risikoabwägung. Gerade bei Quellen in autoritär regierten Staaten darf die Veröffentlichung einer Information nicht dazu führen, dass die Quelle einem vorhersehbaren persönlichen Risiko ausgesetzt wird.

Das Spannungsfeld ist deshalb doppelt: Die Medien wollen über die Situation im Iran berichten, müssen gleichzeitig aber vermeiden, dass ihre Quellen durch die Berichterstattung gefährdet werden.

Die Schweiz kann iranisches Recht nicht aufheben

Eine wichtige Grenze darf dabei nicht übersehen werden: Die Schweiz kann iranischen Staatsangehörigen auf Schweizer Boden die Ausübung ihrer Rechte nach Schweizer Recht garantieren, aber sie kann nicht bestimmen, wie Iran seine eigenen Staatsangehörigen bei einer späteren Einreise behandelt.

Genau deshalb wäre es auch falsch, aus dem Gesetzesentwurf unmittelbar eine schweizerische Verpflichtung abzuleiten. Zunächst muss feststehen, welchen Inhalt das Gesetz tatsächlich erhält und wie die iranischen Behörden es anwenden.

Sollte die endgültige Fassung ausdrücklich auch im Ausland vorgenommene Handlungen erfassen oder sollten erste Fälle zeigen, dass Kontakte in der Schweiz bei späteren Iran-Reisen verfolgt werden, würde sich die Lage allerdings deutlich verschärfen.

Was das EDA beobachten muss

Für die Schweiz stellt sich deshalb weniger die Frage, ob sie iranisches Recht akzeptieren muss. Das tut sie nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die neue Gesetzgebung die Sicherheitslage für Menschen mit iranischer Staatsangehörigkeit verändert und ob die bestehenden Reisehinweise ausreichend konkret sind.

Das EDA verfügt bereits über aktuelle Reisehinweise für Iran und warnt seit Jahren generell vor Reisen in das Land. Im März 2026 hatte die Schweiz zudem ihre Botschaft in Teheran vorübergehend geschlossen; die diplomatischen und konsularischen Möglichkeiten sind aufgrund der Sicherheitslage eingeschränkt. citeturn0search12

Sollte das iranische Parlament den Entwurf verabschieden, wäre deshalb vor allem zu beobachten, ob sich daraus konkrete neue Risiken für Schweizer Staatsangehörige und für in der Schweiz lebende Iranerinnen und Iraner ergeben.

Noch ist das Gesetz nicht beschlossen

Die politische Wirkung der Vorlage ist bereits jetzt erheblich. Sie signalisiert, dass Teheran die Kontrolle über Informationsflüsse weiter verschärfen will. Für Menschen im Iran könnte bereits die Unsicherheit über erlaubte Kontakte abschreckend wirken.

Für die Schweiz ist dagegen Zurückhaltung bei der Bewertung angebracht. Noch ist nicht abschliessend bekannt, welche Bestimmungen das Parlament verabschieden wird, welche Strafen vorgesehen sind und ob beziehungsweise wie Handlungen ausserhalb des Iran verfolgt werden sollen.

Fest steht jedoch: Sollte der Entwurf Gesetz werden, könnte sich der Handlungsspielraum für iranische Staatsangehörige weiter verengen – auch für jene, die in der Schweiz leben und hier unter dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehen.

Das eigentliche Risiko beginnt deshalb möglicherweise nicht beim Interview in der Schweiz, sondern bei der Frage, was danach passiert.

Quellen

- SRF, 7. September 2026: «Iran plant Repressionsgesetz: Medienkontakte ins Ausland verboten». - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Reisehinweise für Iran. - EDA, 26. Juni 2026: Informationen zur Situation im Iran und zu den Schweizer Reisehinweisen.

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