Israelische Siedlungen: Wo steht die Schweiz bei Handelsbeschränkungen?
Zwölf Staaten wollen den Handel mit Waren aus israelischen Siedlungen einschränken oder entsprechende europäische Massnahmen unterstützen. Die Schweiz verurteilt den Siedlungsbau – geht handelspolitisch aber bisher weniger weit.

Zwölf Staaten erhöhen den Druck
Die gemeinsame Erklärung vom 8. September ist politisch deutlich – rechtlich und handelspolitisch sind die einzelnen Schritte jedoch nicht identisch.
Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien, Schweden und Grossbritannien erklären darin ihre Absicht, nationale Beschränkungen für den Handel mit Waren aus israelischen Siedlungen einzuführen und/oder europäische Beschränkungen zu unterstützen. Gleichzeitig halten sie fest, dass einzelne Staaten entsprechende Massnahmen noch prüfen.
Grossbritannien, Frankreich und Kanada kündigten in der Erklärung ausdrücklich nationale Massnahmen an. Sie schliessen sich damit Staaten an, die bereits Schritte gegen den Handel mit Siedlungsprodukten eingeleitet haben. Die gemeinsame Erklärung nennt dabei insbesondere Irland, Spanien, die Niederlande, Norwegen und Belgien.
Die zwölf Regierungen begründen ihren Schritt mit der aus ihrer Sicht zunehmenden Siedlungsexpansion und der eskalierenden Gewalt von Siedlern im Westjordanland. Besonders umstritten ist das Siedlungsprojekt im Gebiet E1, dessen weitere Entwicklung nach Ansicht der Unterzeichner die Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung weiter gefährdet.

Es geht nicht um ein allgemeines Embargo gegen Israel
Die geplanten Massnahmen richten sich ausdrücklich gegen Waren aus israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten. Sie sind damit von einem allgemeinen Handelsboykott gegen Israel zu unterscheiden.
Genau diese Unterscheidung ist auch völkerrechtlich und handelspolitisch zentral. Israel innerhalb seiner international anerkannten Grenzen und die seit 1967 besetzten Gebiete werden von zahlreichen Staaten rechtlich unterschiedlich behandelt.
Die zwölf Länder begründen ihre Initiative mit dem Ziel, die Zwei-Staaten-Lösung zu schützen und eine weitere Ausdehnung der Siedlungen zu verhindern. Sie fordern die israelische Regierung gleichzeitig auf, den Siedlungsausbau zu stoppen und gegen Gewalt von Siedlern vorzugehen.
Grossbritannien geht besonders weit
Grossbritannien gehört zu den Staaten, die nun konkrete nationale Schritte ankündigen. London will den Handel mit Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland verbieten.
Frankreich und Kanada kündigten ebenfalls nationale Verbote an. Die Details der jeweiligen Regelungen und ihr Zeitpunkt der Umsetzung unterscheiden sich jedoch.
Frankreich hatte zuvor auf eine gemeinsame europäische Lösung gedrängt. Weil eine EU-weite Regelung bislang nicht zustande gekommen ist, setzen einzelne Staaten nun verstärkt auf nationale Massnahmen.
Die EU bleibt bei einem gemeinsamen Verbot blockiert
Auch innerhalb der Europäischen Union ist die Frage seit Monaten umstritten. Die EU behandelt Waren aus israelischen Siedlungen bereits heute anders als Waren aus Israel: Produkte aus den Siedlungen erhalten unter dem EU-Israel-Abkommen keine Präferenzbehandlung.
Ein vollständiges Importverbot ist jedoch etwas anderes. Eine solche gemeinsame EU-Regelung gibt es bislang nicht. Anfang September erklärte die EU-Aussenbeauftragte Kaja Kallas, dass es bei der Frage eines Verbots keinen Konsens unter den Mitgliedstaaten gebe.
Damit entsteht eine ungewöhnliche Situation: Mehrere EU-Staaten gehen national voran, während eine gemeinsame Regelung auf europäischer Ebene weiterhin nicht beschlossen ist.
Wo steht die Schweiz?
Die Schweiz ist nicht Teil der neuen Erklärung der zwölf Staaten. Sie hat bislang auch kein allgemeines Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen beschlossen.
Politisch ist die Haltung Berns gegenüber dem Siedlungsbau allerdings klar. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bezeichnet den israelischen Siedlungsbau in den besetzten palästinensischen Gebieten als völkerrechtswidrig und unterstützt weiterhin die Zwei-Staaten-Lösung.
Die Schweiz geht handelspolitisch dennoch einen differenzierteren Weg, als ein Blick auf die aktuelle Debatte zunächst vermuten lässt.
Siedlungsprodukte erhalten in der Schweiz keine Zollpräferenzen
Waren aus den besetzten palästinensischen Gebieten – darunter auch Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland, in Ostjerusalem und auf den Golanhöhen – erhalten in der Schweiz keine Präferenzbehandlung aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Israel.
Das bedeutet konkret: Für solche Waren können Importeure nicht einfach die Zollvergünstigungen beanspruchen, die für Waren mit präferenziellem israelischem Ursprung gelten.
Die Schweizer Zollbehörden unterscheiden dafür anhand der Angaben zum Produktionsort. Für bestimmte Orte und Industriegebiete in den besetzten Gebieten bestehen entsprechende Listen und Prüfverfahren.
Das ist jedoch kein Importverbot. Waren aus israelischen Siedlungen können grundsätzlich weiterhin in die Schweiz gelangen. Sie erhalten lediglich nicht die bevorzugte Zollbehandlung, die für entsprechende Waren mit Ursprung in Israel innerhalb der anerkannten Grenzen vorgesehen ist.
Die Schweiz geht auch völkerrechtlich auf Distanz zu Siedlungsaktivitäten
Die Schweizer Position beschränkt sich nicht auf Zollfragen. In einer Analyse des EDA zur Rechtslage nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 2024 hält die Schweiz fest, dass sie wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit den israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten nicht unterstützt.
Das EDA erklärt darin zudem, dass die Schweiz natürliche und juristische Personen davon abhält, Siedlungsaktivitäten zu unterstützen.
Gleichzeitig hält die Analyse fest, dass das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel auf das israelische Staatsgebiet innerhalb der Grenzen von 1967 angewendet wird. Für die besetzten Gebiete besteht damit keine entsprechende Schweizer Präferenzregelung.
Der Unterschied zu einem Importverbot
Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen der bisherigen Schweizer Politik und den nun angekündigten Massnahmen einzelner Staaten.
Die Schweiz sagt vereinfacht: Siedlungsprodukte sollen nicht von den Zollvorteilen des Freihandelsabkommens mit Israel profitieren.
Ein Importverbot würde deutlich weiter gehen: Bestimmte Waren dürften überhaupt nicht mehr eingeführt werden.
Die neue internationale Initiative zielt in mehreren Ländern auf diesen zweiten Schritt. Für Bern stellt sich deshalb nun die Frage, ob die bisherige Differenzierung ausreicht oder ob zusätzliche handelspolitische Massnahmen notwendig werden.
Warum die Schweiz bisher nicht nachgezogen hat
Eine Erklärung dafür liegt in der Schweizer Handelspolitik. Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch an deren gemeinsame Handelspolitik gebunden. Eine EU-Regelung würde deshalb nicht automatisch für die Schweiz gelten.
Gleichzeitig verfügt Bern bereits über ein Instrument, um zwischen Waren aus Israel und Waren aus den besetzten Gebieten zu unterscheiden: die Regeln zum präferenziellen Ursprung.
Ein zusätzliches Importverbot wäre daher ein eigenständiger politischer Entscheid. Es würde nicht lediglich eine bestehende Schweizer Zollregel technisch erweitern, sondern eine neue handelsrechtliche Beschränkung schaffen.
Die Frage nach einem Schweizer Verbot bleibt offen
Ob der Bundesrat als Reaktion auf den Vorstoss der zwölf Staaten eigene Massnahmen plant, ist derzeit nicht bekannt.
Aus der bisherigen Position des EDA lässt sich nicht ableiten, dass Bern unmittelbar ein Importverbot beschliessen wird. Die Schweiz hat den Siedlungsbau politisch wiederholt verurteilt und wirtschaftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit den Siedlungen bereits deutlich von ihren normalen Beziehungen zu Israel abgegrenzt.
Ein vollständiges Handelsverbot wäre deshalb eine neue Stufe der Schweizer Politik. Es müsste politisch und rechtlich begründet und entsprechend umgesetzt werden.
Warum der Druck gerade jetzt steigt
Die aktuelle Initiative der zwölf Staaten kommt vor dem Hintergrund einer zunehmenden internationalen Kritik an der Siedlungspolitik Israels.
In ihrer gemeinsamen Erklärung verweisen die Regierungen auf eine aus ihrer Sicht stark verschärfte Situation im Westjordanland. Sie nennen insbesondere die Ausweitung von Siedlungen, zunehmende Gewalt von Siedlern und die geplanten Ausschreibungen für das E1-Projekt.
Für die Unterzeichner geht es deshalb nicht nur um Handelsfragen. Sie betrachten wirtschaftliche Beschränkungen als ein Instrument, um den weiteren Ausbau der Siedlungen zu erschweren und die Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung zu erhalten.
Für die Schweiz wird die Abgrenzung wichtiger
Die Entwicklung stellt Bern vor eine politische Abwägung. Einerseits verfolgt die Schweiz eine klare Position gegen den Siedlungsbau und für eine Zwei-Staaten-Lösung. Andererseits unterscheidet sie bei den handelspolitischen Instrumenten zwischen dem israelischen Staatsgebiet und den besetzten Gebieten.
Diese Differenzierung könnte in den kommenden Monaten stärker unter Druck geraten, wenn weitere europäische Staaten nationale Verbote einführen.
Gleichzeitig müsste ein Schweizer Importverbot nicht nur politisch beschlossen, sondern auch praktisch umgesetzt werden. Dafür wäre eine zuverlässige Kontrolle des Ursprungs der Waren notwendig. Genau diese Frage spielt bereits bei den bestehenden Regeln zu Zollpräferenzen eine zentrale Rolle.
Was sich für Schweizer Konsumenten und Unternehmen ändern würde
Für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten dürfte ein allfälliges Importverbot wirtschaftlich nur einen begrenzten Teil des gesamten Warenhandels mit Israel betreffen, weil es gezielt auf Produkte aus den Siedlungen ausgerichtet wäre.
Für Unternehmen wäre hingegen die Herkunftskontrolle entscheidend. Importeure müssten nachweisen können, wo ein Produkt tatsächlich hergestellt wurde. Bei Waren, deren Produktionskette mehrere Standorte umfasst, kann die Bestimmung des Ursprungs entsprechend aufwendig sein.
Genau deshalb sind die bestehenden Schweizer Ursprungs- und Zollregeln für die aktuelle Diskussion relevant: Sie zeigen, dass die Schweiz bereits zwischen israelischem Staatsgebiet und den besetzten Gebieten unterscheidet.
Die Schweiz steht nicht vor der Wahl zwischen «nichts tun» und «Importverbot»
Die aktuelle Debatte wird teilweise als Gegensatz zwischen Staaten dargestellt, die gegen Siedlungsprodukte vorgehen, und Ländern, die nichts unternehmen. Für die Schweiz greift diese Darstellung zu kurz.
Bern hat bereits eine eigene Politik: Siedlungsaktivitäten werden nicht unterstützt, Siedlungsprodukte erhalten keine Zollpräferenzen im Rahmen des EFTA-Israel-Abkommens und die Schweiz hält am Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung fest.
Die offene Frage lautet deshalb nicht, ob die Schweiz überhaupt zwischen Israel und den besetzten Gebieten unterscheidet. Das tut sie bereits.
Die eigentliche Frage ist, ob Bern den nächsten Schritt gehen und aus der bisherigen zollrechtlichen Differenzierung ein echtes Einfuhrverbot für Siedlungsprodukte machen will.
Der internationale Druck verändert die Ausgangslage
Mit der Erklärung der zwölf Staaten verschiebt sich die politische Debatte. Grossbritannien, Frankreich und Kanada wollen nationale Verbote einführen, während weitere Staaten entsprechende Massnahmen prüfen oder unterstützen. Gleichzeitig bleibt eine gemeinsame EU-Lösung blockiert.
Die Schweiz muss sich daran nicht automatisch beteiligen. Sie ist weder EU-Mitglied noch Unterzeichnerin der Erklärung.
Ihre bisherige Politik ist jedoch bereits enger an die internationale Rechtslage angepasst, als ein allgemeines «Nein» zu Handelsbeschränkungen vermuten liesse.
Ob daraus künftig ein vollständiges Importverbot wird, ist offen. Klar ist aber: Die Frage nach dem Umgang mit Waren aus israelischen Siedlungen wird auch für Bern politisch schwieriger.
Quellen
- Gemeinsame Erklärung der Aussenminister von Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien, Schweden und Grossbritannien, 8. September 2026.
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Analyse zur Rechtslage nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024.
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): Präferenzielle Ursprungsregeln und Waren aus den besetzten palästinensischen Gebieten.
- Europäische Kommission: EU-Israel Technical Arrangement und Behandlung von Waren aus israelischen Siedlungen.
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Schweizer Position zur Lage im Nahen Osten.



