Bundesgerichtswahl wegen Richter-Liebesbeziehung verschoben
Die Gerichtskommission vertagt die Gesamterneuerungswahl auf die Wintersession 2026. Zwölf Revisionsgesuche sind eingegangen.

Bundesgerichtswahlen wegen Abklärungen zu Richter-Beziehung verschoben
Die Gesamterneuerungswahl des Schweizerischen Bundesgerichts wird vom Herbst auf die Wintersession 2026 verschoben. Grund sind weitere Abklärungen im Zusammenhang mit einer früheren Liebesbeziehung zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf. Die Gerichtskommission will zudem mögliche Entscheide zu inzwischen zwölf eingereichten Revisionsgesuchen abwarten.
Die Gerichtskommission der eidgenössischen Räte hat entschieden, die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts nicht wie ursprünglich vorgesehen in der Herbstsession, sondern erst in der Wintersession 2026 durchzuführen. Die Amtszeit der derzeitigen Bundesrichterinnen und Bundesrichter endet Ende dieses Jahres.
Nach Angaben der Gerichtskommission soll die zusätzliche Zeit für weitere Abklärungen genutzt werden. Gleichzeitig will sich die Kommission die Möglichkeit offenhalten, ihren Wahlvorschlag an die Vereinigte Bundesversammlung unter Berücksichtigung allfälliger Entscheide des Bundesgerichts zu den bereits eingereichten Revisionsgesuchen zu verabschieden. SRF berichtete am 26. August über den Entscheid.
Beziehung zwischen zwei Bundesrichtern im Zentrum
Im Zentrum der Abklärungen steht eine Beziehung zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf. Die Beziehung war Ende April 2026 öffentlich bekannt geworden. Beide Bundesrichter wollen sich nach Angaben der Gerichtskommission zur Wiederwahl stellen.
Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hatte zuvor ein unabhängiges Expertengremium eingesetzt. Dieses sollte insbesondere die Dauer und die Art der Beziehung klären. Der Expertenbericht wurde im Juli 2026 vertraulich an die zuständigen parlamentarischen Kommissionen übermittelt.
Der Inhalt des Berichts ist nicht öffentlich. Deshalb lässt sich derzeit nicht unabhängig beurteilen, zu welchen Feststellungen die Experten gelangt sind. Auch ist öffentlich nicht bekannt, ob sie eine sogenannte «dauernde Lebensgemeinschaft» festgestellt haben.
Warum die Frage der Lebensgemeinschaft entscheidend ist
Rechtlich geht es nicht darum, ob eine Liebesbeziehung an sich verboten ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Beziehung die Voraussetzungen einer «dauernden Lebensgemeinschaft» erfüllt.
Das Bundesgerichtsgesetz enthält für Bundesrichterinnen und Bundesrichter besondere Unvereinbarkeitsregeln. Eine dauernde Lebensgemeinschaft kann demnach mit dem Amt als Bundesrichterin oder Bundesrichter unvereinbar sein. Ob diese Voraussetzung im konkreten Fall erfüllt ist, ist derzeit nicht öffentlich geklärt.
Damit ist auch wichtig, zwischen der allgemeinen Frage einer Liebesbeziehung und der rechtlichen Qualifikation dieser konkreten Beziehung zu unterscheiden. Eine abschliessende öffentliche Feststellung, dass Donzallaz und van de Graaf gegen das Bundesgerichtsgesetz verstossen hätten, liegt derzeit nicht vor.
Bundesgericht hält Liebesbeziehungen für problematisch
Das Bundesgericht selbst hat sich bereits im Mai mit der grundsätzlichen Frage beschäftigt. Das Gesamtgericht kam an einer ausserordentlichen Sitzung zum Schluss, dass Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern grundsätzlich gegen die geltenden «Gepflogenheiten der Richterinnen und Richter am Bundesgericht» verstossen.
Zur Begründung verwies das Gericht auf das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie auf das Ansehen des Bundesgerichts. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass damit die konkrete Beziehung zwischen Donzallaz und van de Graaf rechtlich abschliessend beurteilt worden wäre. Das Bundesgericht hatte ausdrücklich angekündigt, die konkrete Einordnung nach Vorliegen des unabhängigen Expertenberichts vorzunehmen.
Zwölf Revisionsgesuche eingereicht
Die Angelegenheit hat inzwischen auch Auswirkungen auf abgeschlossene Gerichtsverfahren. Nach Angaben des Bundesgerichts sind seit dem Bekanntwerden der Beziehung zwölf Revisionsgesuche eingereicht worden.
Die Gesuchstellenden machen unter anderem geltend, zwischen den beiden Bundesrichtern habe eine dauernde Lebensgemeinschaft bestanden. Damit stellt sich die Frage, ob die Mitwirkung eines der beiden Richter an früheren Verfahren rechtlich relevant gewesen sein könnte.
Ob die Revisionsgesuche begründet sind, ist derzeit offen. Das Bundesgericht muss die einzelnen Gesuche nach den gesetzlichen Voraussetzungen beurteilen. Der vertrauliche Expertenbericht dient dabei als eine Grundlage für die Abklärung der entsprechenden Fragen.
Gerichtskommission hört Beteiligte an
Die Gerichtskommission hat inzwischen sowohl Yves Donzallaz als auch Beatrice van de Graaf angehört. Auch der Präsident des Bundesgerichts wurde befragt. Zusätzlich führte die Kommission Gespräche mit den Autorinnen und Autoren des Expertenberichts und nahm eine erste interne Diskussion vor.
Die Kommission will nun weitere Abklärungen vornehmen. Gleichzeitig soll abgewartet werden, ob das Bundesgericht über die eingereichten Revisionsgesuche entscheidet. Erst danach will die Kommission ihren Wahlvorschlag an die eidgenössischen Räte verabschieden.
Wahl erst im Dezember
Die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts hätte ursprünglich während der Herbstsession 2026 stattfinden sollen. Durch den Entscheid der Gerichtskommission wird sie nun auf die Wintersession verschoben.
Die Verschiebung betrifft die Gesamterneuerungswahl des gesamten Bundesgerichts und nicht lediglich die beiden betroffenen Richter. Damit erhalten die parlamentarischen Gremien zusätzliche Zeit, die offenen Fragen vor der Wahl zu klären.
Für Donzallaz und van de Graaf bedeutet die Verschiebung zugleich, dass ihre Wiederwahl erst später entschieden wird. Beide haben nach Angaben der Gerichtskommission ihre Bereitschaft zur erneuten Kandidatur erklärt.
Warum der Fall für das Vertrauen in die Justiz wichtig ist
Der Fall geht über die private Beziehung zweier Richter hinaus. Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden über teilweise weitreichende rechtliche Fragen. Ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind deshalb zentrale Voraussetzungen für das Vertrauen in die Justiz.
Gerade deshalb ist die Frage relevant, ob eine persönliche Beziehung zwischen zwei Mitgliedern des Gerichts einen Interessenkonflikt oder zumindest den Anschein einer möglichen Beeinträchtigung der Unabhängigkeit schaffen kann.
Das Bundesgericht hat selbst betont, dass Verhaltensweisen vermieden werden sollen, welche das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit oder das Ansehen des Gerichts infrage stellen könnten. Gleichzeitig gilt für die beiden betroffenen Richterinnen und Richter, dass die konkrete rechtliche Situation erst nach den entsprechenden Abklärungen beurteilt werden kann.
Transparenz bleibt eine zentrale Frage
Der Fall wirft damit auch eine grundsätzliche Frage auf: Wie viel Transparenz ist bei persönlichen Beziehungen von Mitgliedern eines obersten Gerichts notwendig?
Der Expertenbericht bleibt vertraulich. Das schützt einerseits die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten und ermöglicht eine unabhängige Untersuchung. Andererseits erschwert die Geheimhaltung der Öffentlichkeit die Beurteilung, auf welcher Grundlage die parlamentarische Gerichtskommission und später das Parlament ihre Entscheidungen treffen.
Die Verschiebung der Wahl zeigt deshalb auch, dass die parlamentarischen Gremien den Fall nicht vorschnell entscheiden wollen. Bevor über die Wiederwahl der betroffenen Bundesrichter entschieden wird, sollen weitere Informationen und mögliche Entscheide des Bundesgerichts vorliegen.
Entscheidungen stehen noch aus
Wie die Angelegenheit ausgeht, ist derzeit offen. Unklar ist insbesondere, welche Schlussfolgerungen aus dem Expertenbericht gezogen werden, wie das Bundesgericht mit den zwölf Revisionsgesuchen umgeht und ob die Gerichtskommission ihre bisherigen Wahlvorschläge anpassen wird.
Fest steht hingegen, dass die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichts auf die Wintersession 2026 verschoben wurde. Damit gewinnt die Politik Zeit, um die offenen Fragen rund um die Beziehung der beiden Bundesrichter und deren mögliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung zu klären.
Quellen
- Schweizer Radio und Fernsehen (SRF): «Liebe zwischen Bundesrichtern – Kommission verschiebt wegen Liebesbeziehung Bundesgerichts-Wahlen», 26. August 2026.
- Schweizerisches Bundesgericht: Medienmitteilung zur ausserordentlichen Sitzung des Gesamtgerichts vom 15. Mai 2026.
- Schweizerisches Bundesgericht: Mitteilung vom 17. Juli 2026 zur Übermittlung des Expertenberichts an die parlamentarischen Kommissionen.
- Bundesgesetz über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG), insbesondere die Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Ämtern und dauernde Lebensgemeinschaften.



