Zürich lehnt Werbeverbot für Flugreisen knapp ab
Pro und Contra im Überblick

Der Zürcher Gemeinderat hat ein Verbot von Werbung für Flugreisen knapp abgelehnt. Mit 61 zu 57 Stimmen scheiterte ein Postulat der Grünen, das den Stadtrat aufforderte, ein Verbot von Flugreise-Werbung im öffentlichen Raum zu prüfen. Die Abstimmung zeigt, wie umstritten die Frage ist: Soll der Staat Werbung für besonders klimaschädliche Angebote einschränken?
Die Debatte ist nicht auf Zürich beschränkt. Auch andere Städte beschäftigen sich mit der Frage, ob öffentliche Werbung für Flugreisen, Verbrennerautos oder fossile Energieträger noch zeitgemäss ist. Weltweit wächst eine Bewegung gegen sogenannte «fossile Werbung». In der Schweiz steht derzeit allerdings kein allgemeines Verbot von Flugwerbung auf Bundesebene bevor.
Zürich lehnt den Vorstoss knapp ab
Im Zürcher Gemeinderat verlief die Abstimmung denkbar knapp. 57 Mitglieder stimmten für das Postulat, 61 dagegen. Die Grünen argumentierten, dass Werbung dazu beitrage, Flugreisen als selbstverständlichen Bestandteil des Alltags erscheinen zu lassen. Wenn die Politik den Flugverkehr aus Klimagründen reduzieren wolle, müsse sie auch darüber sprechen, wie für Flugreisen geworben werde.
Die bürgerlichen Parteien lehnten den Vorstoss ab. FDP-Gemeinderat Patrik Brunner sprach laut SRF von einem Eingriff in die Wirtschafts- und Werbefreiheit. Damit prallen zwei unterschiedliche Vorstellungen aufeinander: Die eine Seite sieht Werbung als Instrument, das Nachfrage mitprägt. Die andere betrachtet sie als Teil einer freien Marktwirtschaft, in der Konsumentinnen und Konsumenten selbst über ihr Verhalten entscheiden sollen.
Werbung beeinflusst Verhalten – aber wie stark?
Die Befürworter eines Verbots argumentieren nicht, dass ein einzelnes Plakat einen Flug auslöst. Ihre These ist grundsätzlicher: Wenn Flugreisen ständig sichtbar und attraktiv beworben werden, kann dies dazu beitragen, dass das Fliegen gesellschaftlich als normale und unkomplizierte Form des Reisens wahrgenommen wird.
Die Stadt Zürich beschäftigt sich bereits mit der Frage, weshalb Menschen trotz ihres Bewusstseins für den Klimawandel weiterhin häufig fliegen. Eine Untersuchung im Auftrag der Stadt kommt zum Schluss, dass neben psychologischen Faktoren auch strukturelle Gründe eine Rolle spielen. Dazu gehören Preise, Reisezeit, Komfort und die Verfügbarkeit von Alternativen.
Damit ist allerdings noch nicht bewiesen, dass ein Werbeverbot den Flugverkehr in relevantem Ausmass reduzieren würde. Genau hier liegt einer der Streitpunkte der politischen Debatte.
Bern zeigt: Die rechtlichen Fragen sind kompliziert
Zürich ist nicht die erste Schweizer Stadt, die sich mit einem solchen Verbot beschäftigt. In Bern wurde bereits 2023 ein Postulat für ein Verbot von Werbeplakaten für Flugreisen und Autos eingereicht.
Der Berner Gemeinderat kam im März 2026 zum Schluss, dass ein ausdrückliches Verbot von Werbung für Flugreisen, Airlines und Autos grundsätzlich rechtlich möglich sein dürfte, sofern es auf der entsprechenden kommunalen Regelungsstufe verankert wird. Gleichzeitig verwies er auf erhebliche Abgrenzungsprobleme und den zusätzlichen Aufwand bei der Umsetzung. Besonders schwierig wäre die Frage, was genau als Werbung für einen Flug oder eine Flugreise gilt.
Das zeigt: Ein Werbeverbot wäre nicht einfach eine politische Willensbekundung. Es müsste genau definiert werden und sich innerhalb der geltenden Rechtsordnung bewegen. Die Wirtschaftsfreiheit ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie ein allfälliges öffentliches Interesse am Klimaschutz. Das SECO hält allgemein fest, dass staatliche Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit auf einer entsprechenden Rechtsgrundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein müssen.
Andere Städte gehen weiter
International gibt es bereits Beispiele. In Den Haag gilt seit Anfang 2025 ein Verbot bestimmter klimaschädlicher Werbung im öffentlichen Raum. Darunter fallen unter anderem Werbung für Flugreisen, Kreuzfahrten, Verbrennerfahrzeuge und fossile Energieträger.
Nach Angaben von SRF haben sich inzwischen mehr als 50 Städte weltweit der Bewegung gegen «fossile Werbung» angeschlossen und entsprechende Einschränkungen eingeführt. Dazu gehören unter anderem Edinburgh, Florenz, Stockholm und Sydney.
Die Massnahmen unterscheiden sich allerdings stark. Es gibt kein einheitliches Modell eines internationalen Werbeverbots. Manche Städte verbieten bestimmte Produkte vollständig, andere beschränken lediglich Werbung im öffentlichen Raum.
Die Schweiz setzt zunächst auf andere Instrumente
Auf Bundesebene geht die Schweiz derzeit einen anderen Weg. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Anbieter von Flugreisen die voraussichtlich verursachten Flugemissionen pro Passagier bei ihren Flugangeboten angeben. Die Regelung gilt unter anderem für Fluggesellschaften, Reisebüros und Online-Reiseveranstalter.
Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser erkennen können, welche Klimawirkung eine Flugreise voraussichtlich verursacht. Es handelt sich also nicht um ein Verbot, sondern um eine zusätzliche Information beim Kaufentscheid.
Auch bei der Preiswerbung bestehen bereits Vorgaben. Bei Flugangeboten muss in der Schweiz der Gesamtpreis angegeben werden, einschliesslich Treibstoff-, Flughafen- und Sicherheitsgebühren sowie weiterer Abgaben.
Was bringt ein Werbeverbot?
Ob ein Verbot von Flugwerbung tatsächlich zu weniger Flugreisen führen würde, ist die zentrale offene Frage. Befürworter sehen darin einen Baustein einer umfassenderen Klimapolitik. Gegner bezweifeln die Wirkung und warnen vor einem Eingriff in die Werbe- und Wirtschaftsfreiheit.
Hinzu kommt ein praktisches Problem: Ein Verbot müsste klar definieren, was davon betroffen wäre. Würde nur ein Plakat mit «Flug nach Barcelona ab 49 Franken» verboten? Was wäre mit der Werbung einer Airline, die gleichzeitig Bahnreisen oder andere Dienstleistungen anbietet? Und wie würde mit Online-Werbung umgegangen, die sich nicht auf ein bestimmtes Stadtgebiet beschränkt?
Die Debatte dürfte weitergehen
Der knappe Entscheid in Zürich dürfte die Diskussion deshalb nicht beenden. Vielmehr zeigt er, wie umstritten der Umgang mit Flugreisen in der Klimapolitik inzwischen ist.
Für die Schweiz zeichnet sich derzeit kein allgemeines Werbeverbot für Flugreisen ab. Städte können aber eigene Regeln für Werbung im öffentlichen Raum diskutieren. Gleichzeitig setzt der Bund ab 2027 auf mehr Transparenz über die Emissionen von Flugreisen.
Die eigentliche politische Frage geht damit über Werbung hinaus: Wie stark soll der Staat das Verhalten der Bevölkerung beeinflussen, wenn es um den Klimaschutz geht? Zwischen einem vollständigen Verbot und völligem Verzicht auf Regulierung gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Die Schweiz beginnt gerade erst, darüber zu streiten.
Quellen
- SRF: Werbeverbot für Flugreisen – längst fällig oder überflüssig?, 28. August 2026
- SRF: Zürcher Stadtparlament lehnt Werbeverbot für Flugreisen ab, 27. August 2026
- Stadt Bern: Postulat «Keine Werbung für Flugreisen und Autos», 16. März 2026
- BAFU: Angabe der Emissionen bei Flugangeboten
- BAZL: Transparenz bei Flugpreisen
- SECO: Staat und Wettbewerb
- Stadt Zürich: Was uns daran hindert, aufs Fliegen zu verzichten

