Zürich will das Kopftuch an Schulen verbieten – jetzt beginnt der schwierige Teil
Der Zürcher Kantonsrat hat eine SVP-Motion mit 87 zu 82 Stimmen überwiesen. Nun muss der Regierungsrat eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Ob und wie ein solches Verbot mit der Religionsfreiheit vereinbar ist, dürfte zur zentralen Frage werden.

Der Entscheid fiel am Montag knapp aus: 87 Kantonsrätinnen und Kantonsräte stimmten für die Motion, 82 dagegen, sechs enthielten sich. Hinter dem Vorstoss stehen vor allem SVP und FDP sowie Teile von GLP und EVP. SP, Grüne und Mitte stellten sich dagegen. Der Regierungsrat muss nun eine entsprechende Gesetzesgrundlage ausarbeiten. Dafür hat er zwei Jahre Zeit.
Noch ist das Kopftuch nicht verboten
Politisch ist der Entscheid deutlich, rechtlich aber erst der Anfang. Eine Motion verpflichtet den Regierungsrat, einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Danach muss das Kantonsparlament über die Gesetzesvorlage entscheiden.
Der Regierungsrat hatte bereits vor der Abstimmung signalisiert, dass er bereit ist, die Motion entgegenzunehmen. Bildungsdirektorin Silvia Steiner erklärte, die Regierung sei gewillt, eine verfassungskonforme Vorlage auszuarbeiten.
Damit ist eine entscheidende Frage bereits vorgegeben: Ein allfälliges Verbot darf nicht einfach politisch gewollt sein. Es muss auch mit den Grundrechten vereinbar sein.
Die SVP argumentiert mit Gleichberechtigung
Die SVP begründet ihren Vorstoss nicht allein mit religiöser Neutralität. Im Zentrum steht die Gleichstellung von Mädchen und Frauen. Die Partei argumentiert, das Kopftuch werde vielfach nicht freiwillig getragen und könne Ausdruck einer gesellschaftlichen Benachteiligung von Frauen sein.
Aus Sicht der Befürworter soll die Schule ein Ort sein, an dem Mädchen und Jungen dieselben Freiheiten und Chancen haben. Eine Lehrerin mit Kopftuch könne diese Werte nach Ansicht der SVP nicht glaubwürdig vermitteln. Die Motion verweist zudem auf Frankreich, wo religiöse auffällige Symbole an öffentlichen Schulen seit 2004 verboten sind.
Allerdings ist die französische Entwicklung nicht automatisch ein Beweis dafür, dass ein Kopftuchverbot zu besseren Bildungsergebnissen oder erfolgreicherer Integration führt. Solche Aussagen müssen wissenschaftlich getrennt vom politischen Argument der Motion betrachtet werden.
Religionsfreiheit gegen staatliche Neutralität
Die Gegner des Vorstosses setzen an einem anderen Punkt an: der Religionsfreiheit. Ein Kopftuch kann für eine Muslimin ein religiöses Bekenntnis sein. Ein staatliches Verbot greift damit in einen grundrechtlich geschützten Bereich ein.
Besonders heikel ist die Situation bei Schülerinnen. Sie sind nicht selbst Teil des Staates, sondern dessen Schutz unterstellt. Ein Kopftuchverbot für eine Schülerin ist deshalb rechtlich anders zu beurteilen als eine Einschränkung für eine Lehrerin, die im Namen einer öffentlichen Schule unterrichtet.
Genau diese Unterscheidung könnte für die Zürcher Vorlage entscheidend werden. Der Vorstoss verlangt allerdings ausdrücklich ein Verbot für Mädchen und Frauen – also sowohl für Schülerinnen als auch für Lehrerinnen.
Die entscheidende Frage: freiwillig oder unter Zwang?
Hinter der politischen Debatte steckt ein schwieriges Problem. Ein Kopftuch kann unter familiärem oder sozialem Druck getragen werden. Es kann aber ebenso Ausdruck einer persönlichen religiösen Überzeugung sein.
Ein allgemeines Verbot behandelt beide Situationen gleich. Genau das kritisieren die Gegner. Die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) betont, dass Frauen und Mädchen vor Zwang geschützt werden müssten. Gleichzeitig müsse aber zwischen Zwang und einer selbstbestimmten religiösen Lebensweise unterschieden werden.
Diese Frage lässt sich nicht allein anhand des Kleidungsstücks beantworten. Für die Schule stellt sich vielmehr die Frage, wie sie mit konkretem Druck auf Kinder umgehen soll – und ob dafür ein allgemeines Verbot tatsächlich das geeignete Mittel ist.
Warum der Rechtsweg entscheidend werden könnte
Die Zürcher Regierung steht damit vor einem schwierigen Auftrag. Sie muss eine Regelung formulieren, die politisch den Forderungen der Motion entspricht und gleichzeitig die verfassungsrechtlichen Grenzen respektiert.
Das Bundesgericht hat in früheren Fällen bereits deutlich gemacht, dass ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen nicht ohne Weiteres mit der Religionsfreiheit vereinbar ist. Entscheidend sind unter anderem die gesetzliche Grundlage, das öffentliche Interesse und die Verhältnismässigkeit eines Eingriffs.
Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Form eines Zürcher Verbots vor Gericht scheitern würde. Die konkrete Ausgestaltung wäre entscheidend. Ein Verbot für Lehrpersonen könnte beispielsweise anders beurteilt werden als ein Verbot für Schülerinnen.
Genau deshalb dürfte die Formulierung der Gesetzesvorlage mindestens so interessant werden wie die Abstimmung im Kantonsrat.
Zürich könnte zum Präzedenzfall werden
Der Zürcher Entscheid steht zudem nicht isoliert. Auch andere Kantone beschäftigen sich mit religiösen Symbolen an Schulen. Im Juni 2026 beschloss etwa der St. Galler Kantonsrat ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Im Aargau wurde ebenfalls über ein Verbot für Schülerinnen diskutiert.
Damit zeichnet sich eine schweizweite Debatte ab: Wie viel religiöse Neutralität darf der Staat verlangen? Wo endet die persönliche Religionsfreiheit? Und wann ist ein Eingriff zum Schutz von Kindern und zur Durchsetzung der Gleichstellung gerechtfertigt?
Für Zürich beginnt der Streit erst
Der Kantonsrat hat mit seinem Entscheid ein politisches Signal gesetzt. Ein geltendes Kopftuchverbot gibt es deshalb noch nicht. Zunächst muss der Regierungsrat eine Vorlage erarbeiten, danach muss das Parlament darüber befinden.
Der eigentliche Test kommt damit erst noch. Die Zürcher Politik muss aus einer kontroversen Forderung ein Gesetz machen, das in der Praxis funktioniert und gleichzeitig vor den Grundrechten Bestand haben kann.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr, ob Zürich ein Kopftuchverbot politisch will. Sie lautet, ob sich dieses Verbot rechtlich so ausgestalten lässt, dass Gleichberechtigung und Religionsfreiheit miteinander vereinbar bleiben.
Quellen
- SRF: Zürcher Kantonsrat fordert ein Kopftuchverbot in Schulen
- Kantonsrat Zürich: Beschlüsse und Sitzungsunterlagen
- Reformierte Medien: Kopftuchdebatte im Zürcher Kantonsrat
- CH Media / Radio Central: Zürcher Kantonsrat fordert Kopftuchverbot an Schulen

