Schweiz07:15 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Kennzeichnungspflicht lässt Betrugsanrufe stark sinken

Rückgang um über 75 Prozent bei falschen Behördenanrufen

Eine Person hält ein Smartphone und nutzt die Kamerafunktion, mit unscharfem Hintergrund.
Bild: Felix-Mittermeier / Pixabay

Betrügerische Anrufe im Namen von Schweizer Behörden sind massiv zurückgegangen. Die Kennzeichnungspflicht für Anrufe aus dem Ausland, die eine Schweizer Nummer vortäuschen, zeigt Wirkung. Seit ihrer Einführung ist die Zahl der gemeldeten Fälle stark gesunken.

Die Täter geben sich am Telefon als Polizisten, Staatsanwälte oder Bankangestellte aus. Sie behaupten, ein Angehöriger habe einen Unfall verursacht oder eine dringende Zahlung sei nötig. Durch eine Manipulation der Anruferkennung erscheint auf dem Display eine offizielle Schweizer Nummer – obwohl der Anruf tatsächlich aus einem Callcenter im Ausland stammt. Die Masche verursachte über Jahre hinweg erhebliche finanzielle Schäden, vor allem bei älteren Menschen.

Die Masche der falschen Behördenanrufe

Besonders perfide ist der sogenannte Schockanruf. Täter rufen vor allem ältere Menschen an und geben vor, die Tochter oder der Sohn habe einen schweren Unfall gehabt. Für die Freiheit des Angehörigen werde eine Kaution verlangt. Oft werden die Opfer unter Druck gesetzt und zu Überweisungen im fünfstelligen Bereich bewegt. Auch falsche Polizeibeamte fordern in angeblichen Ermittlungen Bargeld oder Wertgegenstände zur sicheren Aufbewahrung. Die Anrufer wirken erstaunlich authentisch, weil sie Details aus dem Leben der Opfer kennen, die sie aus sozialen Medien oder Telefonbüchern recherchiert haben.

Die Betrugsmasche ist nicht neu. Neu ist jedoch die Reaktion der Behörden. Telekom-Anbieter sind in der Schweiz verpflichtet, Anrufe zu kennzeichnen, die aus dem Ausland eintreffen, aber eine inländische Nummer vortäuschen. Auf dem Display erscheint dann ein Hinweis wie «Ausland» oder «Nummer nicht vertrauenswürdig». Damit wird der Betrug für die Angerufenen sofort erkennbar.

So wirkt die Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnungspflicht greift direkt in die Anruferkennung der Telekom-Anbieter ein. Kommt ein Anruf aus einem fremden Netz, obwohl die angezeigte Nummer eine Schweizer Nummer ist, wird der Anruf automatisch markiert. Empfängerinnen und Empfänger sehen also bereits vor dem Abheben, dass der Anruf nicht aus der Schweiz stammt. Die Umsetzung wird vom Bundesamt für Kommunikation koordiniert. Die Netzbetreiber haben die technischen Voraussetzungen schrittweise geschaffen.

Die Wirkung zeigt sich in den Zahlen. Wie die zuständigen Stellen melden, sind die gemeldeten Betrugsanrufe um über 75 Prozent zurückgegangen. Auch die Schadenssumme hat sich deutlich reduziert. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bezeichnet die Kennzeichnungspflicht als eines der wirksamsten Instrumente gegen Telefonbetrug. Betroffen waren zuvor zahlreiche Kantone, wobei immer wieder ältere Menschen zu hohen Geldbeträgen gedrängt wurden.

Rückgang um über 75 Prozent

Experten führen den Erfolg nicht allein auf die Kennzeichnungspflicht zurück. Auch die intensive Sensibilisierung der Bevölkerung trug dazu bei. Kampagnen der Polizei und der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) klären über die Maschen auf. Die Sicherheitstipps sind in mehreren Sprachen verfügbar und werden über Gemeinden, Banken und Apotheken verbreitet. Immer mehr Menschen legen einfach auf oder beenden das Gespräch frühzeitig.

Die wichtigsten Regeln im Umgang mit verdächtigen Anrufen:

  • Auflegen, wenn sich jemand am Telefon als Behörde ausgibt und Geld verlangt.
  • Die offizielle Nummer der Behörde selbst wählen und nachfragen.
  • Nie Geld an unbekannte Personen überweisen oder Bargeld deponieren.
  • Mit Angehörigen über solche Anrufe sprechen, insbesondere mit älteren Menschen.

Dennoch warnen Fachleute vor einer vorschnellen Entwarnung. Die Betrüger passen ihre Methoden an. Fachleute, darunter das NCSC und die Kantonspolizeien, beobachten, dass die Betrüger vermehrt Anrufe über das Internet nutzen, die nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen. Auch soziale Manipulation per SMS und Messengerdienste nimmt zu. Echte Schweizer Nummern von Wegwerf-Handys werden seltener missbraucht, sind aber nicht ausgeschlossen. Die Polizei rät, auch bei unbekannten Nachrichten misstrauisch zu sein.

Die Behörden wollen die Regulierung weiterentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Regulierung werden Massnahmen wie die stärkere Blockade von Anrufen aus bestimmten Risikoländern sowie eine internationale Zusammenarbeit in Betracht gezogen, da die Anrufzentralen häufig im Ausland sitzen. Telefonbetrug bleibt eine polizeiliche Priorität. Die Kantonspolizeien setzen auf Prävention und Aufklärung – die Kennzeichnungspflicht ist dabei ein zentraler Baustein.

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