
Falscher Name im OP-Bericht: Warum Dokumentation Patientensicherheit ist
Unstimmigkeiten in Operationsprotokollen am CHUV werfen Fragen zur Nachvollziehbarkeit auf. Der konkrete Fall ist offen; klar ist, weshalb korrekte Dokumentation zur Patientensicherheit gehört.
Ein Operationsbericht ist kein blosses Verwaltungsdokument. Er hält fest, was während eines Eingriffs geschah, wer beteiligt war und welche Informationen für die weitere Behandlung wichtig sind. Deshalb werfen die am Universitätsspital Lausanne bekannt gewordenen Unstimmigkeiten in Operationsprotokollen Fragen auf, auch wenn nach bisherigem Kenntnisstand die Qualität der Versorgung nicht infrage gestellt ist.
Was im konkreten Fall bekannt ist
Das CHUV hat einen leitenden Chirurgen suspendiert und den Fall der Waadtländer Staatsanwaltschaft gemeldet. Nach Berichten von Medinside und RTS soll sich der Arzt in einzelnen Operationsberichten als erster Operateur eingetragen haben, obwohl er nicht im Operationssaal gewesen sei. Das Spital betont, die Eingriffe seien durch qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte erfolgt; die übrigen Angaben in den beanstandeten Berichten seien korrekt. Die Staatsanwaltschaft prüft die Unterlagen. Für den Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.
Das ist eine wichtige Einordnung. Der Fall ist kein Beleg dafür, dass falsche Eingriffe stattfanden. Er macht aber sichtbar, dass auch ein falscher Name in einer Patientenakte Folgen haben kann. Denn der Bericht begleitet die Behandlung über den OP hinaus. Er informiert Teams auf der Station, dokumentiert Verantwortung und kann für Nachkontrollen, Qualitätssicherung, Weiterbildung und Abrechnung relevant sein.
Sicherheit entsteht durch mehrere Barrieren
Patientensicherheit beruht nicht auf einer einzelnen Unterschrift. Sichere Chirurgie verlangt eine Reihe von Kontrollen: korrekte Patientenidentifikation, Eingriffs- und Seitenmarkierung, Team-Time-out, vollständige Dokumentation sowie klare Übergaben. Patientensicherheit Schweiz verweist in ihrem Programm zur sicheren Chirurgie auf Checklisten und auf die Bedeutung der Kommunikation im Team.
Solche Verfahren sind keine Misstrauenserklärung gegenüber Fachleuten. Sie sind eine Antwort auf die Tatsache, dass Menschen unter Zeitdruck Fehler machen können und dass komplexe Abläufe Informationen verlieren lassen. Entscheidend ist, ob ein Spital Abweichungen erkennt, dokumentiert, untersucht und daraus systematisch lernt.

Transparenz ohne Vorverurteilung
In öffentlichen Debatten über Behandlungsfehler kollidieren zwei berechtigte Anliegen: Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf nachvollziehbare Information; Mitarbeitende haben Anspruch auf ein faires Verfahren. Die richtige Reaktion ist weder Verschweigen noch vorschnelle Schuldzuweisung. Der vorliegende Fall muss medizinisch, administrativ und strafrechtlich getrennt geprüft werden.
Für Betroffene ist besonders wichtig, wie Spitäler mit ihrer Akte umgehen: Wer darf Auskunft verlangen? Wie werden fehlerhafte Angaben berichtigt? Welche Stelle untersucht einen Vorfall? Das sind konkrete Fragen, die Vertrauen eher stärken als eine vage Zusicherung, es sei «alles in Ordnung».
Der Fall am CHUV erinnert deshalb an einen Grundsatz der Patientensicherheit: Gute Behandlung endet nicht am Operationstisch. Sie umfasst auch korrekte, überprüfbare Dokumentation. Das schützt Patientinnen und Patienten ebenso wie die Fachpersonen, die tatsächlich Verantwortung getragen haben.



