Lebensmittelrecht: Was sich für Konsumentinnen ändern könnte
Die Schweiz plant Anpassungen in 16 Verordnungen. Vorgesehen sind klarere Herkunftsangaben bei Honig, weitergehende Beschränkungen für Bisphenole und neue Regeln für neuartige Lebensmittel – beschlossen ist davon noch nichts.

Am 13. Oktober 2026 hat das Eidgenössische Departement des Innern eine Vernehmlassung zu einer umfassenden Revision des Lebensmittelrechts eröffnet. Das Paket betrifft 16 Verordnungen und soll den Gesundheitsschutz sowie den Schutz vor Täuschung weiterentwickeln. Zugleich will der Bund die Schweizer Vorgaben eng an das Recht der Europäischen Union anlehnen.
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist der wichtigste Punkt zunächst banal, aber entscheidend: Die Vorschläge gelten noch nicht. Die Vernehmlassung läuft bis zum 27. Januar 2027. Erst danach werden Stellungnahmen ausgewertet, die Verordnungen gegebenenfalls überarbeitet und formell beschlossen. Wer heute einkauft, findet deshalb nicht automatisch neue Etiketten oder veränderte Verpackungen vor.
Der Entwurf ist dennoch relevant, weil er konkrete Lücken schliessen und bereits bekannte Regeln ausweiten soll. Besonders sichtbar wäre dies bei Honig und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Mehr Transparenz bei Honigmischungen
Bei Honig aus mehreren Ländern soll künftig nicht nur allgemein auf eine Mischung hingewiesen werden. Vorgesehen ist, dass alle Herkunftsländer sowie ihr Anteil am Gesamterzeugnis angegeben werden müssen. Damit übernimmt die Schweiz europäische Deklarationsvorgaben.
Die Änderung könnte die Nachvollziehbarkeit verbessern. Wer Honig kauft, würde genauer erkennen, aus welchen Ländern eine Mischung stammt und wie gross die jeweiligen Anteile sind. Das ist vor allem mit Blick auf den Täuschungsschutz relevant, weil Herkunftsangaben bei Lebensmitteln für die Kaufentscheidung eine wichtige Rolle spielen können.
Die Deklaration wäre jedoch kein Qualitätsurteil. Sie sagt nicht automatisch etwas über Geschmack, Produktionsbedingungen oder Rückstände aus. Sie schafft vor allem mehr Transparenz über Zusammensetzung und geografische Herkunft.
Bisphenole: Der Vorschlag geht über Kunststoff hinaus
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Bisphenol A und andere als gefährlich eingestufte Bisphenole in Materialien mit Lebensmittelkontakt. Seit 2025 gilt in der Schweiz bereits ein Verbot für bestimmte Anwendungen, etwa in Kunststoffen, Beschichtungen und Druckfarben. Nun soll es unter anderem auf Klebstoffe und Gummi ausgeweitet werden.
Bisphenol A wird in verschiedenen industriellen Anwendungen eingesetzt und steht seit Jahren im Fokus regulatorischer Debatten. Der aktuelle Vorschlag beruht auf dem Vorsorgeansatz: Nicht nur das Lebensmittel selbst, sondern auch Materialien, die damit in Berührung kommen, sollen strenger reguliert werden.
Auch die Spielzeugsicherheit soll nach dem Vorschlag verschärft werden. Für krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie für PFAS und hormonell wirksame Stoffe sind weitergehende Verbote vorgesehen. Welche Übergangsfristen und konkreten Ausnahmen am Ende gelten würden, ist im laufenden Verfahren noch offen.
Innovationen sollen nicht ohne Bewilligung auf den Markt
Bei neuartigen Lebensmitteln – etwa Produkten, die in der Schweiz oder der EU traditionell nicht konsumiert wurden – bleibt eine Bewilligung Voraussetzung für das Inverkehrbringen. Das gilt beispielsweise für gewisse Insektenprodukte oder neue Herstellungsverfahren.
Neu ist im Entwurf ein begrenzterer Schritt vor der Marktzulassung: Unternehmen sollen Produkte unter bestimmten Voraussetzungen mit Testpersonen erproben können, um Marktpotenzial und Produktgestaltung zu prüfen. Die Sicherheit müsste dabei weiterhin dokumentiert und gewährleistet sein.
Das ist keine Freigabe für einen unkontrollierten Marktversuch. Entscheidend bleibt, dass ein Produkt vor dem regulären Verkauf bewilligt wird. Die geplante Änderung verschiebt damit nicht den Schutzstandard, sondern soll Entwicklung und Prüfung strukturierter ermöglichen.
Vollzug entscheidet über die Wirkung
Neben den sichtbaren Etiketten und Stoffverboten enthält die Vorlage einen weniger auffälligen, aber wichtigen Punkt: Der Datenaustausch zwischen Kantonen und Bund soll verbessert werden. Ziel ist eine koordiniertere Verfolgung systematischer Verstösse gegen das Lebensmittelrecht.
Ob die Revision tatsächlich zu mehr Schutz und Transparenz führt, hängt daher nicht nur vom Verordnungstext ab. Entscheidend werden auch die Kontrolle, die Vollzugspraxis und die Umsetzung durch Hersteller und Handel sein. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleibt die wichtigste Information vorerst: Die Debatte hat begonnen – verbindlich sind die vorgeschlagenen Regeln noch nicht.



