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Pflegefachfrau APN im Gespräch mit Patientin in einer Schweizer Hausarztpraxis
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GesundheitRecherche19:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

APN gegen den Ärztemangel: Entlastung nur mit klaren Regeln

Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN sollen in der Grundversorgung mehr Verantwortung übernehmen können. Doch Ausbildung, Kompetenzen, Finanzierung und Zusammenarbeit sind noch nicht abschliessend geregelt.

Die Grundversorgung steht vor zwei gegenläufigen Entwicklungen: Die Bevölkerung wird älter, chronische Erkrankungen nehmen zu und damit wächst der Bedarf an langfristiger medizinischer Begleitung. Gleichzeitig zeichnen sich in mehreren Regionen Engpässe bei Hausärztinnen und Hausärzten ab. Pensionierungen und sinkende Arbeitspensen verschärfen die Lücke. APN sind dabei keine schnelle Ersatzlösung, sondern ein zusätzlicher Baustein, dessen Nutzen davon abhängt, ob Qualifikation, Verantwortung und Zusammenarbeit im Alltag eindeutig geregelt sind.

Mehr Bedarf, weniger verfügbare Hausärzte

Der Bundesrat hält fest, dass weder zusätzliche Studienplätze noch die Rekrutierung ausländisch ausgebildeter Ärztinnen und Ärzte den erwarteten Mangel allein beheben dürften. Deshalb rückt die Frage in den Vordergrund, welche Aufgaben andere Gesundheitsfachpersonen übernehmen können, ohne dass Qualität, Sicherheit und Verantwortlichkeit verwischt werden.

Eine wichtige Rolle sollen Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing spielen. APN verfügen über einen Masterabschluss in erweiterter Pflegepraxis. Sie können etwa Menschen mit chronischen Erkrankungen begleiten, klinische Situationen vertieft beurteilen, Behandlungsabläufe koordinieren und innerhalb klarer Zuständigkeiten medizinische Leistungen erbringen.

APN sind kein Ersatzberuf für Ärztinnen und Ärzte

Die politische Debatte wird oft mit der einfachen Formel «mehr Kompetenzen gegen Ärztemangel» geführt. Sie greift zu kurz. APN sollen Ärztinnen und Ärzte nicht pauschal ersetzen. Nach dem vom Bundesrat bevorzugten Modell arbeiten sie in ambulanten Einrichtungen in eigener fachlicher Verantwortung, aber in enger Zusammenarbeit mit einer verantwortlichen Ärztin oder einem verantwortlichen Arzt.

Gerade diese Verbindung ist zentral. Patientinnen und Patienten müssen wissen, wer für welche Entscheidung zuständig ist, wann eine ärztliche Beurteilung erforderlich wird und wie die Übergabe zwischen Berufsgruppen funktioniert. Bei einfachen, standardisierten oder langfristig zu betreuenden Situationen kann eine APN die medizinische Grundversorgung sinnvoll ergänzen. Bei unklaren Diagnosen, akuten Verschlechterungen oder komplexen Entscheidungen braucht es klare Eskalationswege.

Das geltende Gesundheitsberufegesetz verpflichtet Gesundheitsfachpersonen bereits heute, innerhalb ihrer erworbenen Kompetenzen zu arbeiten. Für APN fehlt jedoch noch ein schweizweit einheitlich geregeltes Berufsprofil. Genau diese Lücke soll die laufende Revision schliessen: Der Beruf, die Ausbildungsanforderungen und die Voraussetzungen für die Berufsausübung sollen auf Bundesebene klarer definiert werden.

Die Finanzierung ist mehr als eine Formalität

Eine zweite offene Frage betrifft die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Bestimmte medizinische Leistungen von APN können nicht allein deshalb über die Grundversicherung abgerechnet werden, weil sie fachlich sinnvoll erscheinen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage im Krankenversicherungsgesetz.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern im Mai 2026 beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Damit sollen nicht einfach neue Rechnungspositionen entstehen. Zu klären sind auch die Leistungskataloge, die Zusammenarbeit mit Arztpraxen, die Dokumentation und die Qualitätssicherung.

Die Finanzierung entscheidet daher mit darüber, ob ein neues Berufsprofil tatsächlich Versorgungslücken schliesst oder bloss zusätzliche Schnittstellen schafft. Ein Modell, das fachlich gut funktioniert, aber unklar vergütet wird, bleibt in der Praxis schwer umsetzbar. Umgekehrt wäre eine Vergütung ohne verbindliche Kompetenzordnung ein Risiko für Transparenz und Patientensicherheit.

Der politische Prozess ist noch offen

Die Revision gehört zur zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative. Der Nationalrat hat die Vorlage beraten; die zuständige Kommission des Ständerats hat die Beratung aufgenommen. Ein definitiver Rechtsrahmen besteht damit noch nicht.

Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern der Kern der Debatte. Die Schweiz braucht angesichts des Fachkräftemangels neue Versorgungsmodelle. Aber eine nachhaltige Entlastung entsteht nur, wenn Ausbildungsniveau, Zuständigkeit, Haftung, Zusammenarbeit und Finanzierung zusammenpassen.

APN können die Grundversorgung stärken. Ob sie den Ärztemangel tatsächlich spürbar abfedern, wird jedoch nicht am Berufsbegriff entschieden, sondern an den Regeln, die aus diesem Begriff im Alltag einer Praxis oder eines Pflegeheims werden. Erst wenn diese Regeln für Teams und Patientinnen nachvollziehbar sind, kann die neue Rolle ihr Versprechen in der Versorgung einlösen.

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