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Aussenansicht des Spitalgebäudes GZO Wetzikon im Zürcher Oberland bei Tageslicht
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GesundheitRecherche15:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

GZO Spital Wetzikon: Die Sanierung geht in die entscheidende Phase

Das Spital arbeitet weiter, während Gläubiger über einen Nachlassvertrag entscheiden. Ein Konkurs ist nicht beschlossen – aber die Fristen bis Ende Jahr setzen alle Beteiligten unter Druck.

Das GZO Spital Wetzikon ist nicht geschlossen. Es befindet sich jedoch in einem Nachlassverfahren, das bis zum 19. Dezember 2026 verlängert wurde. Eine Nachlassstundung soll einem Unternehmen Zeit verschaffen, seine finanzielle Lage zu ordnen und mit den Gläubigern eine Lösung auszuhandeln. Sie ist weder gleichbedeutend mit einer Sanierung noch mit einem Konkurs.

Das Verfahren ist weiter offen

Für das GZO wird die nächste Etappe Ende Oktober konkret: Am 28. Oktober findet die Gläubigerversammlung statt. Danach können stimmberechtigte Gläubiger bis zum 7. November schriftlich über den vorgeschlagenen Nachlassvertrag entscheiden. Laut GZO sollen ungesicherte und nicht privilegierte Gläubiger je nach Geschäftsgang bis zu 47,5 Prozent ihrer Forderungen zurückerhalten. Ob dieses Angebot trägt, entscheidet nicht das Spital allein, sondern das gesetzlich vorgeschriebene Abstimmungsverfahren und anschliessend das Nachlassgericht.

Die notwendige Zustimmung verlangt ein doppeltes Quorum. Es braucht entweder mehr als die Hälfte der Kopfstimmen und mindestens zwei Drittel der Forderungssumme oder mindestens ein Viertel der Kopfstimmen und drei Viertel der Forderungssumme. Eine Zustimmung der Gläubiger wäre damit ein wichtiger Schritt, aber noch keine abschliessende Bestätigung der Sanierung.

Der Kanton lehnt eine 50-Millionen-Garantie ab

Die finanzielle Lage des GZO beschäftigt nicht nur Gläubiger und Spitalleitung, sondern auch die Eigentümergemeinden und den Kanton Zürich. Elf der zwölf Aktionärsgemeinden hatten beim Regierungsrat eine grundpfandgesicherte Garantie von 50 Millionen Franken beantragt. Das Geld sollte die Kapitalaufnahme für die Fertigstellung des Neubaus erleichtern, sofern die Nachlassstundung erfolgreich endet.

Der Regierungsrat wies das Gesuch im März ab. Zur Begründung verwies er darauf, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung nicht erfüllt seien. Betrieb, Finanzierung und die wirtschaftliche Verantwortung für das Listenspital lägen bei der GZO AG und ihren Eigentümergemeinden.

Die Ablehnung bedeutet nicht, dass der Kanton die Folgen einer möglichen Betriebseinstellung ignoriert. Die Gesundheitsdirektion steht nach eigenen Angaben mit umliegenden Listenspitälern, der Ärztegesellschaft des Zürcher Oberlands und der Rettungsdienstorganisation Regio144 in Kontakt. In einer Risikoanalyse kam das Amt für Gesundheit zum Schluss, dass die umliegenden Spitäler die wegfallenden Leistungen einschliesslich Notfallbehandlungen innerhalb kurzer Zeit kompensieren könnten.

Das ist eine behördliche Einschätzung zur Versorgungssicherheit. Es ist keine Aussage, dass eine Schliessung für Patientinnen, Patienten, Personal oder die Region folgenlos wäre. Zusätzliche Wege, neue Zuständigkeiten und Belastungen für andere Häuser wären naheliegende praktische Fragen.

Versorgung und Sanierung sind zwei verschiedene Fragen

In der öffentlichen Debatte werden die Finanzkrise des GZO und die regionale Gesundheitsversorgung oft gleichgesetzt. Sie hängen zusammen, sind aber nicht identisch. Der Kanton kann Leistungsaufträge neu verteilen und eine medizinische Grundversorgung organisieren. Ob das GZO als Unternehmen und Arbeitgeber weiterbesteht, entscheidet dagegen der Sanierungsprozess.

Der laufende Betrieb ist für das Verfahren wichtig. Nach Angaben der GZO werden Leistungen und Lieferungen, die seit Beginn der Nachlassstundung für den ordentlichen Spitalbetrieb erbracht werden, bezahlt. Die Stundung ermöglicht damit den Weiterbetrieb, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie garantiert aber nicht, dass der Nachlassvertrag angenommen oder vom Gericht bestätigt wird.

Entscheidend bleibt deshalb die Reihenfolge: zuerst die Abstimmung der Gläubiger, danach die gerichtliche Prüfung und schliesslich die Umsetzung eines finanziell tragfähigen Konzepts. Der öffentliche Versorgungsauftrag und die Unternehmenssanierung müssen dabei auf unterschiedlichen, aber eng verbundenen Ebenen beurteilt werden. Bis Ende Jahr ist keine einfache Schlagzeile über «Rettung» oder «Konkurs» gedeckt.

Die offene Frage lautet nicht, ob das Spital heute geschlossen ist. Sie lautet, ob der vorgeschlagene Nachlassvertrag genügend Zustimmung erhält und ob daraus eine dauerhaft finanzierbare Perspektive für das GZO entsteht. Für die Region bleibt deshalb wichtig, die juristische Frist, den Spitalbetrieb und die langfristige Versorgungsplanung nicht zu einer einzigen Behauptung zu verkürzen.

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