KI im Gesundheitswesen: Wo die Verantwortung bei Menschen bleibt
Die Schweiz arbeitet an einem allgemeinen Rahmen für künstliche Intelligenz. Im Spital gilt jedoch schon heute: Datenschutz, Medizinprodukterecht und fachliche Verantwortung müssen zusammenpassen.

Künstliche Intelligenz wird im Gesundheitswesen oft als Frage der Technik erzählt: Kann ein System Bilder auswerten, Texte zusammenfassen oder Risiken vorhersagen? Für Patientinnen und Patienten ist eine andere Frage mindestens so wichtig: Wer trägt die Verantwortung, wenn die Empfehlung falsch, unvollständig oder nicht nachvollziehbar ist?
Die Schweiz hat bisher kein einzelnes Gesetz, das jede Form künstlicher Intelligenz regelt. Der Bundesrat arbeitet an einem übergreifenden Ansatz. Für den Alltag in Spitälern und Praxen bedeutet das aber nicht, dass heute ein rechtsfreier Raum besteht. Bereits geltende Regeln setzen Grenzen – nur greifen sie auf mehreren Ebenen zugleich.
Medizinische KI ist nicht einfach jede Software
Ob ein KI-System als Medizinprodukt gilt, hängt von seinem vom Hersteller vorgesehenen Zweck ab. Software, die etwa bei Diagnose oder Therapieentscheidungen eingesetzt werden soll, kann unter das Medizinprodukterecht fallen. Dann sind Anforderungen an Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Risikomanagement und Marktüberwachung relevant. Eine Chatfunktion für administrative Informationen ist rechtlich nicht automatisch gleich zu behandeln wie ein System, das eine Röntgenaufnahme bewertet.
Diese Unterscheidung ist zentral, weil ein überzeugend wirkender Text oder ein präziser Algorithmus noch keine klinische Eignung beweist. Für die Versorgung zählt, ob ein System bei der vorgesehenen Patientengruppe verlässlich funktioniert, welche Fehler es macht und ob Fachpersonen die Resultate sinnvoll überprüfen können. Diese Fragen lassen sich nicht allein mit allgemeinen Aussagen über KI beantworten.
Gesundheitsdaten brauchen mehr als eine Einwilligung
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten Personendaten. Wer sie für ein KI-System nutzt, muss nicht nur an den Zeitpunkt der Datenerhebung denken, sondern auch an Zweckbindung, Zugriff, Aufbewahrung, Sicherheit und Transparenz. Bei Lernsystemen kommt hinzu, dass Trainingsdaten die spätere Qualität beeinflussen. Daten, die eine bestimmte Gruppe schlecht abbilden, können zu ungleichen Ergebnissen führen.
Der Swiss eHealth Barometer 2026 zeigt, dass digitale Angebote und Automatisierung in der Bevölkerung präsenter werden. Die Bekanntheit allein sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Anwendung medizinisch wirksam, datenschutzkonform oder im Versorgungsalltag verantwortbar ist. Vertrauen entsteht nicht durch ein KI-Label, sondern durch nachvollziehbare Information und eine Möglichkeit zur Korrektur.
Fachpersonen bleiben verantwortlich
Auch dort, wo ein System eine Empfehlung berechnet, bleibt die Behandlung eine professionelle Aufgabe. Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachpersonen und andere Gesundheitsberufe müssen ein Ergebnis einordnen, es mit dem individuellen Befund abgleichen und bei Zweifeln davon abweichen können. Das gilt besonders, wenn ein Modell seine Schlussfolgerung nicht verständlich erklärt oder sich die tatsächliche Versorgungssituation von den Trainingsdaten unterscheidet.
KI kann Arbeitsabläufe vereinfachen, Dokumentation entlasten oder Hinweise sichtbar machen. Sie kann jedoch nicht die klinische Beziehung, die Aufklärung und die Verantwortung für eine Entscheidung auslagern. Eine technisch korrekte Vorhersage kann im Einzelfall trotzdem unpassend sein, wenn sie relevante Informationen nicht berücksichtigt.
Der nationale Rahmen ist nur ein Teil der Antwort
Der Bund koordiniert mit DigiSanté die digitale Transformation des Gesundheitswesens. Parallel arbeitet die Bundesverwaltung an der künftigen Regulierung künstlicher Intelligenz. Daraus kann ein klarerer Rahmen entstehen. Entscheidend bleibt aber, wie dieser mit bestehenden Verfahren für Medizinprodukte, Datenschutz und Berufsrecht verbunden wird.
Für die Schweiz liegt die eigentliche Bewährungsprobe deshalb in der Umsetzung: Wer prüft eine Anwendung vor ihrem Einsatz? Welche Informationen erhalten Behandelnde und Betroffene? Wie werden Fehler dokumentiert? Und wer trägt die Verantwortung, wenn ein System eine falsche Empfehlung gibt? Eine glaubwürdige Antwort auf diese Fragen ist wichtiger als die Behauptung, KI sei entweder Heilsversprechen oder Bedrohung.
Beschaffung und Einsatz müssen zusammen gedacht werden
Spitäler und Praxen sollten vor dem Einsatz einer KI-Anwendung deshalb nicht nur den Funktionsumfang vergleichen. Sie brauchen klare Prozesse für Auswahl, Schulung, Protokollierung und die Meldung unerwarteter Ergebnisse. Ebenso wichtig ist, ob eine Anwendung aktualisiert wird und wie Veränderungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Nur so lässt sich aus einer technischen Möglichkeit ein verantwortbarer Bestandteil der Versorgung machen.



