
Kriminalität und Staatsangehörigkeit: Was die Zahlen sagen – und was nicht
Polizeistatistiken erfassen Verdachtslagen und registrierte Delikte, nicht die «Kriminalität» ganzer Bevölkerungsgruppen. Wer Staatsangehörigkeit vergleichen will, muss Bezugsgruppen, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus mitdenken.
Wenn über Kriminalität und Staatsangehörigkeit diskutiert wird, werden Zahlen oft als schnelle Antwort verwendet. Die Schweizer Polizeiliche Kriminalstatistik liefert tatsächlich Angaben zu beschuldigten Personen nach Nationalität und Aufenthaltsstatus. Sie kann deshalb Unterschiede sichtbar machen. Sie beantwortet jedoch nicht die viel weiter gehende Frage, welche Menschen «krimineller» seien.
Der Grund liegt nicht in einer fehlenden Statistik, sondern in dem, was sie misst. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zählt von der Polizei registrierte Straftaten und beschuldigte Personen. Sie ist keine Statistik über rechtskräftige Verurteilungen. Und sie bildet nicht alle Faktoren ab, die für einen fairen Vergleich verschiedener Bevölkerungsgruppen wichtig wären.
Was die Polizeistatistik zählt
Das Bundesamt für Statistik weist für 2025 insgesamt 92’147 beschuldigte Personen aus. Davon waren 38’821 Schweizer Staatsangehörige und 53’326 ausländische Staatsangehörige. Die zweite Zahl umfasst jedoch verschiedene Gruppen: Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, Personen aus dem Asylbereich und weitere ausländische Personen ohne dauerhaften Wohnsitz. Diese Kategorien haben unterschiedliche Altersstrukturen, Lebenssituationen und Kontaktmöglichkeiten mit Polizei und Behörden.
Die Daten sind deshalb nicht falsch, wenn sie getrennte Gruppen ausweisen. Problematisch wird es erst, wenn daraus ohne weitere Prüfung eine Eigenschaft von Nationalitäten abgeleitet wird. Ein Vergleich von absoluten Zahlen kann etwa weder die Grösse der jeweiligen Bevölkerungsgruppe noch deren Zusammensetzung berücksichtigen. Auch eine Rate pro Einwohnerin oder Einwohner ist nur ein erster Schritt, weil Alter und Geschlecht bei vielen Delikten stark mit dem Risiko korrelieren.
Verdacht ist keine Verurteilung
Ein zweiter Punkt ist rechtlich zentral: Als beschuldigte Person wird erfasst, gegen wen die Polizei im Zusammenhang mit einer Straftat ermittelt. Das bedeutet nicht, dass ein Gericht die Person später schuldig spricht. Verfahren können eingestellt werden, Anklagen können scheitern oder sich Vorwürfe können als nicht beweisbar erweisen. Die Unschuldsvermutung gilt in allen Kategorien der Statistik.
Darüber hinaus sind Deliktarten nicht gleichzusetzen. Eigentumsdelikte, Widerhandlungen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen, Verkehrsdelikte und schwere Gewaltstraftaten haben unterschiedliche Ursachen, unterschiedliche Anzeigequoten und unterschiedliche Ermittlungspraktiken. Wer alle Delikte in einer einzigen Kennzahl zusammenfasst, kann wichtige Unterschiede verdecken.
Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht deshalb Tabellen nach Deliktgruppen, Aufenthaltsstatus und weiteren Merkmalen. Diese Differenzierung ist kein Nebendetail. Sie entscheidet darüber, ob eine Zahl eine Beobachtung beschreibt oder ob sie zu einer unbelegten Erklärung aufgeladen wird.
Zahlen brauchen den richtigen Vergleich
Eine Quote kann nur sinnvoll verglichen werden, wenn sie dieselbe Grundgesamtheit verwendet. Wer Menschen ohne Wohnsitz, aus dem Asylbereich und ansässige Personen zu einer Zahl zusammenfasst, vergleicht Gruppen mit sehr unterschiedlichen rechtlichen und sozialen Ausgangslagen. Auch die Bevölkerungsstruktur verändert sich. Eine Gruppe mit überdurchschnittlich vielen jungen Männern wird in Deliktgruppen, die vor allem junge Männer betreffen, anders aussehen als eine altersmässig breiter zusammengesetzte Gruppe.
Das macht weder ein Delikt weniger problematisch noch eine Statistik wertlos. Es verschiebt aber die Frage weg von der Etikette einer Gruppe hin zu überprüfbaren Faktoren: Welche Delikte nehmen zu? Wer ist betroffen? Welche Prävention erreicht die Risikogruppen? Und welche Sanktionen sind wirksam?
Warum einfache Antworten nicht tragen
Kriminalität entsteht nicht allein aus Staatsangehörigkeit. Forschung und Statistik zeigen regelmässig, dass soziale Lage, Alter, Geschlecht, Wohnumfeld, Bildung, Arbeitsmarktintegration und Gewaltvorgeschichte relevant sein können. Keine dieser Variablen erlaubt, Verhalten eines einzelnen Menschen vorherzusagen. Zusammen erklären sie aber, weshalb Durchschnittswerte zwischen Gruppen unterschiedlich ausfallen können.
Für die Sicherheits- und Integrationspolitik bedeutet das: Problematische Entwicklungen dürfen weder beschönigt noch ethnisiert werden. Wenn bestimmte Delikte zunehmen oder einzelne Gruppen überproportional als Beschuldigte erscheinen, braucht es präzise Prävention, wirksame Strafverfolgung und eine ehrliche Analyse der Risikofaktoren. Pauschalverdacht hilft dabei nicht; er erschwert Vertrauen und kann dazu führen, dass die wirksamsten Massnahmen übersehen werden.
Eine gute Kriminalitätsdebatte beginnt deshalb mit einer klaren Frage: Was genau wird gezählt – Tatverdächtige, Verurteilungen, Delikte oder Opfer? Erst danach lässt sich fragen, welche Massnahmen daraus folgen. Die Statistik bietet dafür eine Grundlage. Sie ersetzt aber weder die rechtliche Einzelfallprüfung noch die gesellschaftliche Verantwortung, aus Zahlen keine Urteile über ganze Gruppen zu machen.



