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GesundheitRecherche15:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Suva Rechnungsprüfung: Rückweisungen sind kein Betrugsvorwurf

2025 prüfte die Unfallversicherung Millionen Heilkostenrechnungen. Korrekturen betreffen meist Tarife, Zuständigkeiten oder bereits erledigte Fälle.

Taschenrechner und Unterlagen als Symbolbild für die Prüfung medizinischer Rechnungen
Bild: moritz320 / Pixabay

Die Zahl fällt auf: Rund jede zehnte von der Suva im Jahr 2025 geprüfte Heilkostenrechnung ging zur Korrektur zurück. Genauer waren es nach Angaben der Unfallversicherung 297'000 von rund 2,9 Millionen Rechnungen, also 10,4 Prozent. Dadurch seien 123 Millionen Franken nicht ausbezahlt worden.

Die Kennzahl ist ein relevanter Hinweis auf die Bedeutung der Rechnungskontrolle. Sie ist aber kein Beleg dafür, dass medizinische Leistungserbringer in grossem Stil falsch abrechnen. Die Suva nennt vor allem administrative, tarifliche und versicherungsrechtliche Gründe für Rückweisungen. Wer aus der Quote einen Betrugsvorwurf ableitet, verkürzt die Faktenlage erheblich.

Was das Heilkostenmanagement prüft

Die Suva ist als Unfallversicherung dafür zuständig, Leistungen zu übernehmen, wenn sie mit einem versicherten Unfall oder einer Berufskrankheit zusammenhängen. Ihre Rechnungsprüfung soll deshalb klären, ob eine Behandlung dem konkreten Fall zugeordnet werden kann, ob sie nach dem geltenden Tarif abgerechnet wurde und ob die Rechnung vollständig sowie plausibel ist.

Im Heilkostenmanagement werden Rechnungen laut Suva unter anderem dann zurückgewiesen, wenn Kosten doppelt verrechnet wurden, eine Leistung nicht versichert ist oder ein Fall bereits abgeschlossen wurde. Auch Tarifpositionen oder formale Angaben können eine Korrektur auslösen. In einzelnen Fällen prüft die Suva den Verdacht, dass eine Leistung gar nicht erbracht wurde. Aus der veröffentlichten Gesamtzahl lässt sich aber nicht ableiten, wie oft dies vorkommt.

Diese Unterscheidung ist wichtig. Eine formale Korrektur, eine fehlende Kostengutsprache oder eine doppelte Position sind nicht dasselbe wie eine absichtliche Täuschung. Die Statistik trennt die Rückweisungsgründe nicht öffentlich in einer Weise auf, aus der sich eine Betrugsquote berechnen liesse.

Kostenkontrolle mit Wirkung – und Grenzen

Die Suva beziffert den Leistungsaufwand für Heilkosten im Jahr 2025 auf 1,34 Milliarden Franken. Gegenüber dem Vorjahr stieg dieser Betrag um rund sechs Prozent. Vor diesem Hintergrund ist eine systematische Prüfung auch eine Frage des Umgangs mit Prämiengeldern: Nicht geschuldete Zahlungen sollen verhindert werden, bevor sie anfallen.

Die ausgewiesenen 123 Millionen Franken sind jedoch nicht mit einem Gewinn oder einer endgültig nachgewiesenen Einsparung im engeren Sinn gleichzusetzen. Die Zahl beschreibt, welche Rechnungsbeträge nach der Prüfung nicht ausbezahlt wurden. Ob einzelne Rechnungen anschliessend korrigiert und erneut eingereicht werden, wie viele Entscheide angefochten werden oder welche Kontrollkosten anfallen, geht aus der veröffentlichten Zusammenfassung nicht hervor.

Für die Einordnung bedeutet das: Das Heilkostenmanagement kann helfen, die Ausgaben der Unfallversicherung zu begrenzen. Es ist aber keine Rangliste «richtiger» und «falscher» Praxen. Auch lässt sich aus den Daten nicht ableiten, ob eine einzelne Berufsgruppe besonders häufig betroffen ist.

Was die Quote offenlässt

Die veröffentlichte Quote beantwortet mehrere naheliegende Fragen nicht. Sie zeigt nicht, wie viele Rückweisungen nach einer Korrektur erneut eingereicht und später bezahlt wurden. Sie zeigt auch nicht, wie die Prüfungen nach Rechnungsarten, Leistungserbringern oder Beträgen verteilt sind. Eine hohe Zahl von Rückweisungen kann auf wirksame Kontrollen hinweisen; sie kann ebenso aus vielen standardisierten, leicht korrigierbaren Fehlern resultieren.

Deshalb wäre es falsch, die 10,4 Prozent mit einer Fehlerquote der gesamten medizinischen Versorgung gleichzusetzen. Die Kennzahl bezieht sich auf Rechnungen, die im Heilkostenmanagement der Suva geprüft wurden, und nicht auf sämtliche Arztrechnungen in der Schweiz. Für eine fundierte Debatte über Effizienz, Bürokratie und Prämien ist diese Abgrenzung entscheidend.

Verantwortung bleibt auf beiden Seiten

Für Ärztinnen, Therapeuten und Spitäler bedeutet die Prüfung, dass Rechnungen präzise dokumentiert und tarifkonform eingereicht werden müssen. Für die Suva bedeutet sie umgekehrt, Korrekturen nachvollziehbar zu begründen und Rechte von Versicherten und Leistungserbringern zu wahren. Transparenz über die häufigsten Fehlerarten könnte dabei helfen, vermeidbare Rückweisungen zu reduzieren.

Die zentrale Erkenntnis der Zahlen ist deshalb nüchterner als die Schlagzeile «jede zehnte Rechnung beanstandet»: Die Unfallversicherung kontrolliert Millionen Rechnungen, korrigiert einen erheblichen Anteil und begrenzt damit Ausgaben. Was die Statistik nicht hergibt, ist ein pauschaler Verdacht auf Betrug.

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