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Wohnungsabgabe: Was heisst «besenrein»?

Ein Überblick über die rechtliche Lage und Tipps für die Übergabe

Die Fassade eines Wohngebäudes mit Fenstern und Balkonen in einer städtischen Umgebung.
Bild: andreas160578 / Pixabay

Bei der Wohnungsabgabe sorgt der Begriff «besenrein» immer wieder für Diskussionen. Wer eine Mietwohnung zurückgibt, will sie in einem ordentlichen Zustand übergeben – aber was heisst das konkret? In einem Beitrag von SRF News wurden die wichtigsten Regeln zum Begriff zusammengefasst.

Was bedeutet «besenrein»?

«Besenrein» ist kein juristischer Fachbegriff mit einer festen Definition. Das Gesetz spricht lediglich davon, dass die Mieterin oder der Mieter die Sache in einem Zustand zurückgeben muss, der ordnungsgemässer Abnützung entspricht. In der Praxis hat sich der Begriff «besenrein» dafür etabliert.

Gemäss SRF Espresso gilt: «Besenrein bedeutet, dass eine Wohnung gekehrt und von grobem Schmutz befreit sein muss.» Das bedeutet: Der Boden muss gefegt oder gesaugt sein, sämtliche persönlichen Gegenstände müssen entfernt sein. Tapeten, Wände und Böden dürfen jedoch Spuren der normalen Nutzung aufweisen.

Was noch zumutbar ist

Entscheidend ist die Frage, ob Schäden auf die normale Abnützung zurückgehen oder ob die Mietpartei unsorgfältig mit der Wohnung umgegangen ist. Leichte Kratzer auf dem Parkett, Abdrücke von Möbeln im Teppich oder nachgedunkelte Stellen hinter Bildern sind in der Regel in Ordnung. Anders sieht es bei grober Vernachlässigung aus.

Im Beitrag heisst es weiter: «Wenn der Backofen stark eingebrannt ist oder die Dusche dicke Kalkablagerungen aufweist, verlangen viele Vermieter eine spezielle Reinigung.» Genau solche Punkte führen häufig zu Streit. Deshalb lohnt es sich, vor der Übergabe die Erwartungen abzuklären.

Tipps für die Übergabe

Damit es am Ende keinen Ärger gibt, sollten Mieterinnen und Mieter vor dem Auszug eine gründliche Reinigung einplanen. Dazu gehört auch das Putzen von Küche und Bad. Allerdings muss niemand eine Renovation durchführen – das wäre Sache der Vermieterschaft.

Ein Übergabeprotokoll hilft, Differenzen zu vermeiden. Notieren Sie gemeinsam mit dem Vermieter den Zustand der Wohnung und machen Sie Fotos. Eine frühzeitige Anfrage, welche Reinigung konkret erwartet wird, verhindert böse Überraschungen.

Wer Unterstützung braucht, findet beim Mieterinnen- und Mieterverband oder bei der Schlichtungsbehörde Hilfe. Oft führt ein ruhiges Gespräch weiter als ein formaler Brief. Wichtig ist: «Besenrein» bedeutet nicht «renoviert». Übliche Spuren sind zumutbar, massiver Schmutz jedoch nicht.

Zum Abschluss ein Rat von SRF Espresso: Lassen Sie sich allfällige Zusatzvereinbarungen zur Reinigung schriftlich geben. So können Sie bei einer späteren Auseinandersetzung nachweisen, was genau abgemacht war.

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