Bundesrat unterstützt Zuwanderungsabgabe – aber nur bei hoher EU-Zuwanderung
Eine Abgabe von mindestens 4000 Franken pro neuem EU-Arbeitnehmenden soll nur greifen, wenn die Schweiz die Schutzklausel anruft. Die Einnahmen sollen an die Bevölkerung zurückfliessen.

Keine allgemeine Eintrittsgebühr
Der Begriff «Eintrittsgebühr» kann leicht einen falschen Eindruck erwecken. Vorgesehen ist keine Abgabe, die jede Person aus der EU bei der Einreise in die Schweiz bezahlen müsste. Das Instrument soll vielmehr an die Schutzklausel für die Personenfreizügigkeit gekoppelt werden.
Erst wenn die Zuwanderung ein bestimmtes Ausmass erreicht und die Schweiz deshalb die Schutzklausel anruft, könnte die Abgabe zum Einsatz kommen. Der Bundesrat hat dafür provisorische Schwellenwerte festgelegt. Nach einer rückblickenden Berechnung wären diese seit der Einführung des freien Personenverkehrs im Jahr 2002 insgesamt acht Mal überschritten worden.
Damit wäre die Abgabe nicht Bestandteil des normalen Zuwanderungssystems. Sie wäre vielmehr ein zusätzliches Instrument für eine Situation, in der die Zuwanderung nach Einschätzung des Bundesrats zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führt.

Vier Indikatoren entscheiden über die Schutzklausel
Die Schutzklausel ist nicht allein an die Zahl der Zuwandernden gekoppelt. Der Bundesrat muss die Aktivierung prüfen, wenn einer von vier landesweiten Schwellenwerten überschritten wird.
- die Nettozuwanderung aus der EU,
- die Zahl der neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger,
- die Zunahme der Arbeitslosigkeit,
- die Entwicklung der Sozialhilfequote.
Zusätzlich kann der Bundesrat die Schutzklausel prüfen, wenn andere Indikatoren auf schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme hindeuten. Dazu gehören unter anderem Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt oder im Verkehr. Auch einzelne Kantone können eine Prüfung beantragen.
Unternehmen würden die Hauptlast tragen
Für neu einreisende unselbstständig Erwerbstätige soll die Abgabe bei den Arbeitgebern erhoben werden. Vorgesehen ist ein Mindestbetrag von 4000 Franken pro Person.
Bei Selbstständigerwerbenden wäre dagegen die zuziehende Person selbst zahlungspflichtig. Für nachziehende Familienangehörige über 18 Jahre sieht der Vorschlag einen Mindestbetrag von 2000 Franken vor.
Damit würde die Abgabe insbesondere die Unternehmen treffen, die zusätzliche Arbeitskräfte aus dem EU-Raum rekrutieren. Befürworter erhoffen sich davon einen Anreiz, stärker auf das inländische Arbeitskräftepotenzial zurückzugreifen.
Bis zu 350 Millionen Franken allein von neuen Erwerbstätigen
Die finanziellen Auswirkungen wären erheblich, sollte die Abgabe tatsächlich zur Anwendung kommen. Auf Grundlage der Zuwanderungszahlen des vergangenen Jahres könnten allein die neu zuziehenden Erwerbstätigen rund 350 Millionen Franken pro Jahr einbringen. Hinzu kämen die Abgaben auf nachziehende Familienangehörige.
Das Geld soll allerdings nicht einfach in die Bundeskasse fliessen. Nach dem Vorschlag sollen die Einnahmen vollständig an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Als mögliche Form wird eine Entlastung über die Krankenkassenprämien genannt.
Wie eine solche Rückerstattung konkret funktionieren würde, ist noch nicht entschieden.
Warum der Bundesrat seine Position angepasst hat
Besonders interessant ist die Vorgeschichte. Noch im Mai 2026 kam der Bundesrat in einem ausführlichen Bericht zum Schluss, dass eine allgemeine Zuwanderungsabgabe für Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Staaten nicht mit dem bestehenden Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar wäre. Auch bei Familienangehörigen sah er mögliche Konflikte mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die jetzt unterstützte Variante ist jedoch anders konstruiert. Sie soll nicht als dauerhafte oder allgemeine Abgabe eingeführt werden, sondern als Schutzmassnahme innerhalb der neu konkretisierten Schutzklausel des Vertragspakets Schweiz–EU.
Der Bundesrat hatte in seinem Bericht deshalb bereits darauf hingewiesen, dass eine andere rechtliche Ausgestaltung im Zusammenhang mit der neuen Schutzklausel geprüft werden könnte. Anfang September empfahl er dem Parlament nun, zwei entsprechende Forderungen aus dem Ständerat anzunehmen.
Die EU könnte Gegenmassnahmen ergreifen
Rechtlich und politisch ist das Vorhaben dennoch nicht risikolos. Die Schutzklausel sieht ein Verfahren vor, bei dem die Schweiz und die EU zunächst über die Anwendung der Schutzmassnahmen beraten.
Kommt es zu einem Streit, kann ein Schiedsgericht entscheiden. Sollte die Schweiz die Schutzklausel trotz eines für sie negativen Entscheids aktivieren, könnte die EU Gegenmassnahmen ergreifen. Diese könnten – abhängig vom konkreten Fall – auch andere Bereiche des bilateralen Binnenmarkts betreffen. Vorgesehen sind dabei unter anderem die Personenfreizügigkeit, der Luftverkehr, der Landverkehr und technische Handelshemmnisse.
Solche Gegenmassnahmen wären allerdings nicht völlig frei wählbar. Sie müssten verhältnismässig sein und könnten ihrerseits rechtlich überprüft werden.
Wirtschaft warnt vor höheren Kosten
Für Unternehmen ist die vorgeschlagene Abgabe entsprechend umstritten. Der Arbeitgeberverband warnt davor, dass zusätzliche Kosten für ausländische Arbeitskräfte die Beschäftigung verteuern könnten – gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Auch der zusätzliche administrative Aufwand wird kritisiert.
Befürworter argumentieren dagegen, dass die Abgabe einen finanziellen Anreiz schaffen könnte, verfügbare Arbeitskräfte in der Schweiz stärker zu nutzen. Gleichzeitig würde die Bevölkerung über die Rückverteilung der Einnahmen unmittelbar von den Abgaben profitieren.
Ob dieser Lenkungseffekt tatsächlich eintreten würde, ist allerdings nicht belegt. Der Bundesrat hatte in seinem Bericht vom Mai ausdrücklich festgehalten, dass für eine allgemeine Zuwanderungsabgabe kein nachweisbarer volkswirtschaftlicher Nutzen belegt werden konnte.
Der Vorschlag ist Teil des EU-Vertragspakets
Die neue Abgabe ist eng mit dem weiteren Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU verbunden. Sie soll nur dann eingeführt werden können, wenn das neue Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU in Kraft tritt und die darin vorgesehene Schutzklausel zur Anwendung kommt.
Die Idee einer Zuwanderungsabgabe wurde erst während der parlamentarischen Beratung des Vertragspakets aufgenommen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats beschloss im August, die Schutzmassnahmen um eine solche Lenkungsabgabe zu ergänzen. Der Entscheid fiel mit sieben zu null Stimmen bei sechs Enthaltungen.
Damit wird aus einer lange umstrittenen Forderung ein möglicher Bestandteil der künftigen Schweizer Zuwanderungspolitik gegenüber der EU.
Was jetzt passiert
Als Nächstes ist der Ständerat am Zug. Er soll in der Herbstsession über das EU-Vertragspaket und die damit verbundenen Änderungen beraten. Die Zuwanderungsabgabe ist dabei nur ein Teil des Gesamtpakets.
Noch steht deshalb nicht fest, ob die Abgabe tatsächlich eingeführt wird. Selbst bei einer Zustimmung des Parlaments wäre sie nicht sofort fällig. Zunächst müsste das neue Vertragspaket mit der EU in Kraft treten. Danach müsste die Schweiz die Voraussetzungen für die Schutzklausel erfüllen und diese tatsächlich anrufen.
Eine Abgabe für den Ausnahmefall
Der politische Kern des Vorschlags ist damit enger, als der Begriff «Eintrittsgebühr» vermuten lässt. Es geht nicht um eine generelle Gebühr für EU-Zuwanderer, sondern um ein zusätzliches Instrument für den Fall, dass die Zuwanderung bestimmte Schwellen überschreitet und daraus nach den Kriterien der Schutzklausel schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme entstehen.
Für Unternehmen könnte das Instrument dennoch spürbare Folgen haben: Mindestens 4000 Franken pro neuem EU-Arbeitnehmenden wären ein erheblicher zusätzlicher Kostenfaktor. Gleichzeitig könnten bei hoher Zuwanderung mehrere hundert Millionen Franken zusammenkommen, die wieder an die Bevölkerung verteilt werden sollen.
Ob daraus tatsächlich eine wirksame Steuerung der Zuwanderung entsteht oder lediglich ein neuer Konfliktpunkt im Verhältnis zur EU, wird letztlich von der konkreten Ausgestaltung und der Anwendung der Schutzklausel abhängen.
Quellen
- Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), 7. September 2026: «Bundesrat unterstützt Vorstoss – Im Notfall soll die Schweiz eine Eintrittsgebühr verlangen dürfen». - Bundesrat, 6. Mai 2026: «Bundesrat legt Bericht über Zuwanderungsabgabe vor». - Bundesrat, 14. Mai 2025: «Bundesrat definiert Kriterien für Anwendung der Schutzklausel». - Staatspolitische Kommission des Ständerats, 18. August 2026: «Bilaterale III: Zuwanderungsabgabe als Schutzmassnahme».



