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Unterlagen zur Säule 3a mit Vorsorgeausweis und Schweizer Franken auf einem Tisch
Symbolbild, KI-generiert · JournalPlus
05:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 2 Min.0 Kommentare

Säule 3a 2027: Höhere Abzüge sind mehr als ein Steuerdetail

Die neuen Limiten schaffen etwas mehr Vorsorgespielraum. Ob und wie viel sich steuerlich lohnt, bleibt individuell.

Die Säule 3a erhält 2027 etwas mehr Spielraum. Ab dem 1. Januar dürfen Personen mit einer 2. Säule höchstens CHF 7'373 statt CHF 7'258 steuerlich abzugsfähig einzahlen. Für Erwerbstätige ohne 2. Säule steigt der Höchstbetrag von CHF 36'288 auf CHF 36'864. Das sind 115 beziehungsweise 576 Franken mehr als im Vorjahr.

Die Änderung klingt nach einer kleinen Zahl in der Steuererklärung. Für viele Haushalte berührt sie aber eine grössere Frage: Wie viel Geld kann und will ich heute für die Zeit nach dem Erwerbsleben zurücklegen? Wer die neue Limite ausschöpfen möchte, muss das Geld im laufenden Budget freimachen. Und wer es in die gebundene Selbstvorsorge einzahlt, kann grundsätzlich nicht frei darüber verfügen.

Wichtig ist die Begriffsunterscheidung. Der Höchstabzug ist die oberste Grenze für die abzugsfähige Einzahlung – zugleich also die Einzahlungslimite. Er bedeutet nicht, dass eine Person CHF 115 oder CHF 576 weniger Steuern bezahlt. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt davon ab, ob überhaupt zusätzlich einbezahlt wird, wie hoch das steuerbare Einkommen ist und welche Regeln am Wohnort gelten. Pauschale Sparversprechen wären deshalb unseriös.

Für Personen ohne 2. Säule gilt zusätzlich: Der hohe Höchstbetrag ist nicht automatisch verfügbar. Massgebend sind höchstens 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, begrenzt auf CHF 36'864. Die Säule 3a ist grundsätzlich für Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen vorgesehen. Wer kein solches Einkommen erzielt, kann nicht einfach wegen der höheren Limite regulär einzahlen.

Die neue Obergrenze ist auch kein Sparauftrag. Wer die Limite 2026 nicht ausgeschöpft hat, muss sie 2027 nicht zwingend erreichen. Umgekehrt kann nur der tatsächlich einbezahlte Betrag abgezogen werden. Für jemanden, der bereits den bisherigen Höchstbetrag einzahlt, eröffnet die Anpassung einen kleinen zusätzlichen Spielraum. Für jemanden mit engem Budget verändert sie ohne zusätzliche Einzahlung zunächst nichts.

Die verfügbare Limite ist damit ein Rahmen, keine Empfehlung für eine bestimmte Einzahlungshöhe.

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Symbolbild: Die Säule 3a verbindet Steuerabzug mit langfristiger Vorsorgeplanung. · KI-generiertes Symbolbild · JournalPlus

Der Schritt ist dennoch mehr als ein Steuerdetail. Gerade bei Teilzeit, Selbstständigkeit, einem Stellenwechsel oder einer späteren Erwerbsphase kann die private Vorsorge stärker ins Gewicht fallen. Die 3a-Limite setzt den Rahmen; sie ersetzt aber weder eine Budgetplanung noch eine Prüfung der eigenen Vorsorgelücke. Auch die Wahl zwischen mehreren 3a-Konten oder Policen erhöht die Jahreslimite nicht: Entscheidend ist die Summe aller Einzahlungen.

Wer für 2027 einzahlen will, sollte zudem nicht bis zur letzten Überweisung warten. Für den Abzug muss das Geld bis spätestens 31. Dezember auf dem individuellen Vorsorgekonto oder Versicherungsvertrag gutgeschrieben sein. Eine blosse Belastung des privaten Bankkontos reicht nicht. Aufrunden ist ebenfalls nicht erlaubt.

Für Herr und Frau Schweizer ist die sinnvolle Reihenfolge deshalb einfach: Erst die eigene Erwerbs- und Budgetsituation klären, dann die zulässige Limite bestimmen und erst danach den möglichen Steuerabzug einordnen. Die höhere Limite kann helfen, die Vorsorge zu stärken. Sie ist aber kein Grund, kurzfristig benötigtes Geld wegzusperren oder mit einer pauschalen Steuerersparnis zu rechnen.

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