FMCH verlangt Moratorium für Tardoc-Höchstgrenze
Dachverband der invasiven Medizin kritisiert Tarifdeckel

Ärzteverband FMCH fordert Moratorium für TARDOC-Höchstgrenze
Die Diskussion um die Höchstgrenze für ärztliche Leistungen im ambulanten Tarif TARDOC verschärft sich. Der Dachverband FMCH fordert, neue pauschale Begrenzungen erst dann umzusetzen, wenn die tariflichen Bewertungsgrundlagen überprüft und die Auswirkungen auf die verschiedenen Fachgebiete untersucht worden sind.
Die Forderung kommt von den Präsidentinnen und Präsidenten der FMCH-Fachgesellschaften, die sich Ende August zu einer Retraite in Bern trafen. Nach Ansicht des Verbands braucht es zunächst belastbare Daten und einen sachgerechten Tarif. Eine Deckelung dürfe nicht dazu führen, dass medizinisch korrekt erbrachte Leistungen wegen tariflicher Fehlbewertungen unter Druck geraten.
Höchstgrenze geht auf Parlamentsauftrag zurück
Die geplante Begrenzung ist nicht allein von den Tarifpartnern erfunden worden. Sie geht auf einen politischen Entscheid zurück. Das Parlament hat im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 verlangt, dass im ambulanten Arzttarif eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte der ärztlichen Leistung vorgesehen wird.
Der Bundesrat hat die Tarifpartner FMH, H+ und prio.swiss deshalb aufgefordert, gemeinsam eine entsprechende Regelung auszuarbeiten. Die drei Organisationen reichten ihr Konzept am 2. Juni 2026 als Bestandteil der Tarifversion 2027 beim Bundesrat ein. Das Bundesamt für Gesundheit prüft den Antrag derzeit. Ein Entscheid wird nach aktuellem Stand im vierten Quartal 2026 erwartet.
Damit ist die konkrete Ausgestaltung der Höchstgrenze noch nicht vollständig abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage steht zwar fest, über die Genehmigung des eingereichten Konzepts und die konkrete Umsetzung ist aber noch nicht abschliessend entschieden.
1'577 Taxpunkte als geplante Obergrenze
Nach dem von den Tarifpartnern eingereichten Konzept liegt die Höchstgrenze bei 1'577 Taxpunkten für die ärztliche Leistung (AL) pro Arbeitstag. Entscheidend ist allerdings nicht, ob eine Ärztin oder ein Arzt an einem einzelnen Tag über diesen Wert kommt.
Die Berechnung erfolgt als Durchschnitt über einen Kalendermonat. Dafür wird die Summe der relevanten AL-Taxpunkte durch die Zahl der Arbeitstage beziehungsweise der massgebenden Tage im jeweiligen Monat geteilt. Die Regelung soll damit besonders hohe Abrechnungsvolumen erfassen, die medizinisch oder zeitlich nicht plausibel erscheinen.
Die Begrenzung betrifft ausschliesslich den ärztlichen Anteil einer TARDOC-Leistung. Der Infrastruktur- und Personalleistungsanteil (IPL) fällt nicht darunter. Ebenfalls ausgenommen sind unter anderem ambulante Pauschalen sowie bestimmte Zuschläge für Notfälle und Dringlichkeit und Leistungen für Berichte und Gutachten.
FMCH verlangt zuerst bessere Daten
Genau bei der Frage nach der richtigen Bemessungsgrundlage setzt die Kritik der FMCH an. Der Verband der invasiv tätigen Fachgesellschaften befürchtet, dass eine pauschale Höchstgrenze unterschiedliche medizinische Tätigkeiten zu wenig berücksichtigt.
Nach Auffassung der FMCH muss zunächst geklärt werden, ob auffällige Abrechnungsvolumen tatsächlich auf eine zu hohe Zahl erbrachter Leistungen zurückzuführen sind. Möglich seien auch Unterschiede in den tariflichen Bewertungen oder besondere Strukturen einzelner Fachgebiete.
FMCH-Präsident Michele Genoni warnt deshalb davor, eine Höchstgrenze auf Bewertungsgrössen abzustützen, die aus Sicht des Verbands selbst noch überprüft werden müssen. Der Verband verlangt, die Daten der einzelnen Fachgesellschaften auszuwerten und die Auswirkungen auf die Versorgung zu analysieren.
Nicht alle Fachgebiete sind gleich betroffen
Die Frage ist insbesondere für Fachrichtungen relevant, in denen an einem Arbeitstag viele komplexe ambulante Eingriffe durchgeführt werden. Die FMCH vertritt 17 Fachgesellschaften der invasiven Medizin mit rund 8'000 Ärztinnen und Ärzten.
Eine pauschale Grenze kann deshalb je nach Fachgebiet unterschiedlich wirken. Die FMH selbst hat inzwischen damit begonnen, Abrechnungsdaten auszuwerten und besonders betroffene Fachrichtungen und Praxiskonstellationen zu identifizieren.
Nach Angaben der FMH wird die Höchstgrenze voraussichtlich nur einen kleinen Teil der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Welche Fachrichtungen tatsächlich stärker betroffen wären, soll die laufende Datenauswertung zeigen.
Was bei einer Überschreitung passiert, ist noch offen
Ein zentraler Punkt ist noch nicht abschliessend geklärt: Wie genau mit einer Überschreitung der Höchstgrenze umgegangen wird. Die FMH weist darauf hin, dass das konkrete Vorgehen derzeit noch offen ist.
Damit lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht sagen, dass Leistungen oberhalb der Grenze automatisch nicht mehr vergütet würden. Zunächst muss der Bundesrat über das Konzept entscheiden. Danach sind weitere Fragen der praktischen Umsetzung zu klären.
FMCH will Moratorium für weitere Deckelungen
Die FMCH geht mit ihrer Forderung über die konkrete TARDOC-Höchstgrenze hinaus. Der Verband verlangt grundsätzlich ein Moratorium für neue pauschale Deckelungen und Begrenzungen im ambulanten Tarif.
Neue Begrenzungen sollten erst eingeführt werden, wenn offene Tariffragen geklärt, mögliche Fehlbewertungen korrigiert und die Folgen für die einzelnen Fachgebiete untersucht worden sind. Kostenkontrolle sei notwendig, müsse aber auf einer belastbaren Datengrundlage erfolgen.
Damit stellt sich die FMCH nicht grundsätzlich gegen die Kontrolle auffälliger Abrechnungen. Im Gegenteil: Missbrauch müsse kontrolliert und konsequent sanktioniert werden. Der Streit dreht sich vielmehr um die Frage, ob eine pauschale Höchstgrenze das geeignete Instrument dafür ist.
Bundesrat prüft Konzept der Tarifpartner
Der Bundesrat steht damit vor einer schwierigen Abwägung. Einerseits soll die neue Tarifstruktur verhindern, dass über den Einzelleistungstarif medizinisch oder zeitlich nicht plausible Leistungsvolumen abgerechnet werden. Andererseits darf die Regelung die ambulante Versorgung nicht unnötig beeinträchtigen.
Das Bundesamt für Gesundheit prüft den Antrag der Tarifpartner deshalb insbesondere darauf, ob er mit den gesetzlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Billigkeit vereinbar ist. Der Entscheid wird nach aktuellem Stand im vierten Quartal 2026 erwartet.
Die Diskussion dürfte damit noch nicht beendet sein. Selbst nach einer Genehmigung bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung und zur Wirkung auf einzelne Fachrichtungen. Die FMH will dafür weitere Daten auswerten und gegebenenfalls Anpassungen in die tarifpartnerschaftlichen Verhandlungen einbringen.
Eine Debatte zwischen Kostendruck und Versorgung
Der Streit um die TARDOC-Höchstgrenze zeigt ein grundsätzliches Problem der Schweizer Gesundheitspolitik: Kosten sollen begrenzt werden, gleichzeitig muss die ambulante Versorgung leistungsfähig bleiben.
Eine pauschale Obergrenze kann ein Instrument gegen offensichtlich überhöhte Abrechnungen sein. Sie kann aber auch unerwünschte Effekte haben, wenn die Unterschiede zwischen Fachgebieten und Praxen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Entscheidend wird deshalb sein, was die Daten tatsächlich zeigen.
Für den Bundesrat geht es in den kommenden Monaten nicht nur um die Frage, ob 1'577 Taxpunkte die richtige Grenze sind. Es geht auch darum, ob die Regelung in der Praxis jene Fälle trifft, für die sie gedacht ist – ohne die Versorgung dort zu erschweren, wo hohe Leistungsvolumen medizinisch begründet sind.
Quellen
- Medinside: Tardoc-Höchstgrenze: Die FMCH möchte ein Moratorium, 27. August 2026.
- Bundesamt für Gesundheit: Informationen zur Höchstgrenze für verrechenbare Taxpunkte pro Arbeitstag, 7. Juli 2026.
- FMH: Höchstgrenze der ärztlichen Leistungen im TARDOC, aktualisiert im August 2026.
- Bundesamt für Gesundheit: Ambulanter Arzttarif TARDOC und Ambulante Pauschalen.



