
13. AHV-Rente: Was die geplante Mehrwertsteuer finanziert – und was offenbleibt
Die zusätzliche Rente wird im Dezember ausbezahlt. Über die Teilfinanzierung entscheiden die Stimmberechtigten erst Ende November.
Zwei Entscheide werden in der Debatte um die 13. AHV-Rente oft vermischt. Der erste ist bereits gefallen: Die zusätzliche Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Der zweite steht noch bevor: Am 29. November entscheiden die Stimmberechtigten, ob die Mehrwertsteuer zur Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente erhöht werden soll.
Die Auszahlung der 13. Rente hängt nicht von dieser Abstimmung ab. Volk und Stände hatten die entsprechende Initiative im März 2024 angenommen. Im Dezember erhalten rund 2,6 Millionen Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente den Zuschlag. Er entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausgerichteten Altersrenten. Wer im Dezember keine Altersrente bezieht, erhält ihn nicht: Hinterlassenenrenten und IV-Renten werden weiterhin zwölfmal jährlich ausbezahlt. Ergänzungsleistungen dürfen wegen der 13. Altersrente nicht gekürzt werden.
Eine Teilfinanzierung, keine Gesamtlösung
Die 13. AHV-Rente kostet im Einführungsjahr über vier Milliarden Franken. Der Bund trägt als Teil der regulären AHV-Finanzierung gut einen Fünftel dieser zusätzlichen Ausgaben. Die vom Parlament beschlossene Zusatzfinanzierung soll einen Teil der restlichen Lücke schliessen: Der Normalsatz der Mehrwertsteuer würde um 0,4 Prozentpunkte von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Der Sondersatz für Beherbergung würde von 3,8 auf 4 Prozent angehoben.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz bliebe dagegen bei 2,6 Prozent. Dazu zählen unter anderem Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Bücher und gewisse Güter der Landwirtschaft. Wer Lebensmittel einkauft, zahlt durch diese Vorlage also nicht mehr Mehrwertsteuer. Bei einem Produkt oder einer Dienstleistung zum Normalsatz würde eine Rechnung von 100 Franken vor Mehrwertsteuer rechnerisch um 40 Rappen stärker belastet. Ob und wie ein Unternehmen diese Veränderung in einen Endpreis überträgt, ist aber eine eigene Preisentscheidung.
Die Steuererhöhung ist noch nicht in Kraft. Sie kommt nur zustande, wenn Volk und Stände am 29. November zustimmen, und könnte frühestens Anfang 2028 gelten. Für die Auszahlungen 2026 und 2027 gäbe es daher keine Einnahmen aus dieser Zusatzfinanzierung.

Was die Zahlen für Haushalte bedeuten
Das BSV rechnet damit, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2029 rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr einbringt. Das verringert das AHV-Defizit, bezahlt die 13. Rente aber nicht vollständig. Ohne zusätzliche Einnahmen schätzt der Bund das jährliche Defizit im Jahr 2035 auf fast fünf Milliarden Franken; mit der vorgesehenen Erhöhung auf rund drei Milliarden Franken.
Für Pensionierte ist vor allem der Dezembertermin wichtig. Für Erwerbstätige und Familien zählt, welche Ausgaben dem Normalsatz unterliegen. Die konkret verabschiedete Vorlage enthält keine zusätzlichen AHV-Lohnbeiträge. Wer also arbeitet, wäre über den Konsum betroffen, nicht über einen höheren AHV-Abzug auf dem Lohnzettel.
Die Abstimmung entscheidet damit nicht über das Ob der 13. AHV-Rente, sondern über einen Baustein ihrer Finanzierung. Die übrigen Fragen – etwa die langfristige Stabilisierung der AHV ab 2030 – bleiben auf der politischen Agenda. Das macht die Vorlage weder belanglos noch zur vollständigen Lösung: Sie ist eine klar begrenzte Antwort auf eine deutlich grössere Finanzierungsaufgabe.