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Glyphosat im Libanon: Wo bleibt die Schweizer Stimme?

Israel versprüht Pflanzengift, die Schweiz hilft humanitär – eine Position des EDA fehlt.

Glyphosat im Libanon
Bild: Open AI

Im Südlibanon sind nach einem israelischen Luft-Einsatz im Februar Rückstände des Herbizids Glyphosat in Bodenproben nachgewiesen worden. Die libanesischen Behörden sprechen von ungewöhnlich hohen Konzentrationen und haben im Juni Beschwerde beim UN-Sicherheitsrat eingereicht. Israel hat den Einsatz der Substanz bislang nicht bestätigt. Im Zentrum steht die Frage, welchem Zweck die Sprühaktion diente und welche Folgen sie für Landwirtschaft und Umwelt hat.

Am 1. Februar 2026 kündigte die israelische Armee der UN-Friedensmission UNIFIL einen Luft-Einsatz entlang der Blauen Linie zwischen Israel und dem Libanon an. Nach Angaben von UNIFIL bezeichnete Israel die dabei eingesetzte Substanz als «nicht toxisch» und forderte die Blauhelme auf, sich aus dem Gebiet fernzuhalten oder Schutz zu suchen.

Anschliessend wurden in den betroffenen Gebieten Bodenproben genommen. Nach Angaben des libanesischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums wurde darin Glyphosat nachgewiesen. Auch ein späterer Bericht der Vereinten Nationen hält fest, dass Laboranalysen das Herbizid in den Proben identifizierten. Israel hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht öffentlich geäussert.

Ungewöhnlich hohe Konzentrationen

Die Angaben zur Konzentration unterscheiden sich je nach Quelle. Der libanesische Landwirtschaftsminister Nizar Hany sprach gegenüber der ARD von 30- bis 50-mal höheren Werten als bei einer üblichen landwirtschaftlichen Anwendung. Frühere Angaben der libanesischen Behörden und andere Berichte nannten teilweise 20- bis 30-fach erhöhte Werte.

Im Juni veröffentlichte das libanesische Aussenministerium weitere Angaben. Demnach wurden in Bodenproben aus Aita al-Schaab, Ras al-Naqoura und Dhayra Glyphosat-Konzentrationen von bis zu 22'750 Mikrogramm pro Gramm festgestellt. Die libanesische Regierung legte diese Ergebnisse einer Beschwerde beim UN-Sicherheitsrat und beim UN-Generalsekretär zugrunde.

Die unterschiedlichen Zahlen sollten allerdings nicht ohne Weiteres miteinander verglichen werden. Entscheidend sind unter anderem die jeweils untersuchte Probe, die Messmethode und der verwendete Referenzwert. Öffentlich zugängliche Quellen erlauben keine vollständige Beurteilung, wie repräsentativ die einzelnen Proben für die gesamte betroffene Fläche sind.

Was ist Glyphosat?

Glyphosat ist ein breit eingesetztes Herbizid. Es wirkt nicht selektiv gegen einzelne Unkrautarten, sondern schädigt Pflanzen, die mit dem Wirkstoff behandelt werden. In der Landwirtschaft wird es unter anderem zur Unkrautbekämpfung eingesetzt.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation WHO, stufte Glyphosat 2015 als «wahrscheinlich krebserregend für den Menschen» ein. Andere Behörden bewerten das gesundheitliche Risiko bei bestimmungsgemässer Anwendung anders. Die Einstufung der IARC bedeutet insbesondere nicht, dass jede Exposition zwangsläufig Krebs verursacht.

Welche Folgen hat der Einsatz für die Landwirtschaft?

Für die Landwirtschaft im Südlibanon ist der Vorfall besonders problematisch. Die Region war bereits während der Kämpfe schwer beschädigt worden. Nach Angaben des libanesischen Landwirtschaftsministers erstreckt sich das von der Sprühaktion betroffene Gebiet über rund 18 Kilometer entlang der Grenze.

Im Südlibanon spielen Oliven, Tabak und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse eine wichtige Rolle für die Einkommen der Bevölkerung. Die Landwirtschaft war bereits durch die Kampfhandlungen, Brände und die Zerstörung von Anbauflächen belastet.

Wie lange sich die betroffenen Böden und die Vegetation von der konkreten Sprühaktion erholen, lässt sich derzeit nicht verlässlich bestimmen. Auch die langfristigen Auswirkungen auf Boden, Wasser, Tiere und Ökosysteme sind anhand der öffentlich zugänglichen Untersuchungen noch nicht abschliessend geklärt.

Warum wurde die Substanz versprüht?

Über das genaue Ziel der Aktion gibt es keine öffentlich bestätigte israelische Darstellung. In der Analyse der Tagesschau werden zwei mögliche militärische Gründe genannt: Zum einen könnte die Vegetation reduziert werden, um bewaffneten Gruppen weniger Deckung zu bieten. Zum anderen wird die mögliche Schaffung einer kontrollierten Pufferzone entlang der Grenze diskutiert.

Eine gezielte Absicht, die Lebensgrundlage der Zivilbevölkerung dauerhaft zu zerstören, ist damit jedoch nicht bewiesen. Diese Unterscheidung ist wichtig: Die Auswirkungen einer Massnahme können erheblich sein, ohne dass damit automatisch ihre konkrete Absicht feststeht.

Libanon bringt den Fall vor die Vereinten Nationen

Die libanesische Regierung hat den Vorfall inzwischen offiziell international thematisiert. Am 10. Juni 2026 übermittelte das libanesische Aussenministerium dem UN-Sicherheitsrat und dem UN-Generalsekretär eine Beschwerde, die sich auf einen Bericht des National Council for Scientific Research stützt.

Der Libanon argumentiert unter anderem, der Einsatz von Herbiziden als Methode der Kriegführung sei nach der Chemiewaffenkonvention verboten. Ob der konkrete Vorgang tatsächlich eine Verletzung des Völkerrechts darstellt, ist damit jedoch noch nicht abschliessend entschieden. Die Beschwerde ist zunächst die rechtliche und politische Position der libanesischen Regierung.

Auch Syrien betroffen?

Die Sprühaktionen beschränkten sich laut den vorliegenden Berichten nicht auf den Libanon. Auch aus dem syrischen Grenzgebiet wurden ähnliche Vorgänge gemeldet. Für diese Fälle ist die öffentlich zugängliche Beweislage allerdings weniger detailliert als für den Südlibanon.

Die Aussagen sollten deshalb nicht gleichgesetzt werden. Für den Libanon liegen dokumentierte Proben und eine spätere offizielle Beschwerde der Regierung vor. Bei den Berichten aus Syrien sind die verfügbaren Informationen weniger umfassend.

Die Schweiz unterstützt den Libanon

Die Schweiz ist gleichzeitig humanitär und diplomatisch im Libanon engagiert. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stellte 2026 insgesamt 13,5 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe im Nahen und Mittleren Osten bereit. Davon sind 5,5 Millionen Franken für den Libanon vorgesehen.

Bei einem Besuch im Libanon Anfang Juli 2026 informierten sich Vertreterinnen des EDA und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) über die humanitäre Situation. Ende Juni waren nach Angaben des EDA mehr als 700'000 Menschen im Libanon binnenvertrieben; rund 52'000 davon lebten in Gemeinschaftsunterkünften. Seit März wurden infolge der Kampfhandlungen mehr als 4'200 Todesopfer und über 12'000 Verletzte registriert.

Die Schweiz engagiert sich damit sowohl über humanitäre Hilfe als auch über ihre «Guten Dienste». Das EDA führte im Juli politische Gespräche mit libanesischen Stellen und befasste sich dabei ausdrücklich mit der Situation im Süden des Landes.

Was sagt Bern zum Glyphosat-Vorwurf?

Eine konkrete öffentliche Stellungnahme des EDA zum Glyphosat-Vorfall ist in den ausgewerteten offiziellen Quellen nicht ersichtlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass daraus auf eine bestimmte Haltung der Schweiz geschlossen werden kann.

Die Schweiz befindet sich damit in einem Spannungsfeld: Sie leistet im Libanon humanitäre Hilfe und bietet ihre Guten Dienste an, muss bei der Bewertung konkreter Vorwürfe gegen eine Konfliktpartei aber zwischen politischer Positionierung, gesicherten Tatsachen und einer noch offenen völkerrechtlichen Beurteilung unterscheiden.

Was bisher feststeht – und was offen bleibt

Fest steht, dass Israel der UNIFIL im Februar einen Luft-Einsatz mit einer als «nicht toxisch» bezeichneten chemischen Substanz angekündigt hatte. In anschliessend genommenen Bodenproben wurde nach Angaben libanesischer Behörden und später auch laut UN-Bericht Glyphosat nachgewiesen. Die libanesische Regierung hat den Vorgang im Juni beim UN-Sicherheitsrat beanstandet.

Offen bleibt dagegen, welche genaue militärische Absicht hinter dem Einsatz stand, wie gross die tatsächlich betroffene Fläche ist und welche langfristigen Folgen die gemessenen Konzentrationen für Böden und Ökosysteme haben. Ebenso ist die völkerrechtliche Bewertung des konkreten Vorgangs nicht abschliessend geklärt.

Gerade bei einem politisch hochsensiblen Konflikt ist diese Unterscheidung entscheidend. Die dokumentierten Befunde sind ernst zu nehmen – zugleich sollten aus ihnen keine weitergehenden Tatsachen oder Absichten abgeleitet werden, die bislang nicht belegt sind.

Quellen

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