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Meta unter Druck: 18-Milliarden-Vergleich in den USA – was plant die Schweiz?

Jugendschutz und Algorithmen im Zentrum der Debatte

Meta
Bild: open AI

Während die USA Meta wegen des Umgangs mit Jugendlichen unter Druck setzen, arbeitet die Schweiz an neuen Regeln für grosse Online-Plattformen. Im Zentrum stehen Jugendschutz, Algorithmen und mehr Transparenz.

Die Schweiz will grosse Social-Media-Plattformen stärker regulieren. Der Bundesrat hat dafür einen Vorentwurf für das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) vorgelegt. Die Vernehmlassung lief bis zum 16. Februar 2026. Der genaue weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens steht noch aus.

Betroffen wären vor allem sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen. Als «sehr gross» gelten nach dem Vorentwurf Dienste, die monatlich durchschnittlich von mindestens zehn Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden – derzeit entspricht das rund 900'000 Nutzerinnen und Nutzern.

Für diese Anbieter sind unter anderem mehr Transparenz bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten, interne Beschwerdemöglichkeiten, Vorgaben für Werbung sowie mehr Transparenz bei Empfehlungssystemen vorgesehen. Auch Behörden und Forschende sollen unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Plattformdaten erhalten.

Internationaler Druck wächst

Der internationale Druck auf die grossen Plattformkonzerne nimmt gleichzeitig zu. Meta, die Mutterfirma von Facebook und Instagram, erzielte im vergangenen Jahr Rekordeinnahmen aus Werbung: 196,2 Milliarden US-Dollar, umgerechnet 168,3 Milliarden Euro. Das berichtet die Deutsche Welle.

Anfang August reichten 29 US-Bundesstaaten, darunter Kalifornien, Colorado und New Jersey, Klage gegen Meta ein. Sie werfen dem Unternehmen vor, seine Plattformen absichtlich so zu gestalten, dass junge Nutzende süchtig werden. Kurz darauf wurde ein Vergleich bekannt: Meta zahlt bis zu 18 Milliarden US-Dollar an 47 Bundesstaaten, den District of Columbia und die US-Territorien. Mit Texas wurde separat eine Einigung über 1 Milliarde US-Dollar erzielt.

Camille Carlton vom Center for Humane Technology fordert strengere Vorgaben: «Unternehmen dieser Grössenordnung, die so viel Einfluss auf das Leben von Menschen haben, müssen grundlegende Sicherheitsstandards erfüllen. Diese Idee ist nicht radikal. Es ist derselbe Standard, den wir an andere Produkte wie Autos, Medikamente und Kinderspielzeug anlegen.»

Jugendschutz wird zum zentralen Streitpunkt

Weltweit verschärfen Regierungen die Regeln für soziale Medien. Australien, Indonesien, Brasilien und Malaysia haben bereits Verbote oder strikte Einschränkungen für Kinder eingeführt. In den USA gewinnt der Kids Online Safety Act (KOSA) an Unterstützung. Er sieht strengere Sicherheitseinstellungen für Minderjährige vor.

Auch in der Schweiz ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen inzwischen ein wichtiger Teil der Debatte. Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) lehnt pauschale Social-Media-Verbote ab. Sie fordert stattdessen klare Regeln, Medienkompetenz und eine stärkere Verantwortung der Plattformbetreiber.

In ihrer Stellungnahme zum KomPG fordert die EKKJ, den Kinder- und Jugendschutz ausdrücklich im Gesetz zu verankern. Plattformen sollen konkrete Schutzmassnahmen für Minderjährige ergreifen. Die Kommission nennt unter anderem altersgerechte Meldesysteme, Schutz der Privatsphäre, Sicherheitsmassnahmen, regelmässige Risikobewertungen und einen besseren Zugang unabhängiger Forschender zu Plattformdaten.

Was passiert mit den Algorithmen?

Eine der entscheidenden Fragen betrifft die Empfehlungssysteme. TikTok, Instagram, YouTube und andere Plattformen entscheiden mithilfe von Algorithmen, welche Inhalte Nutzerinnen und Nutzer als Nächstes sehen.

Der Schweizer Vorentwurf will diese Systeme nicht einfach verbieten. Er sieht vielmehr Transparenzpflichten vor. Plattformen müssten die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungssysteme und deren Gewichtung offenlegen. Zudem soll für jedes Empfehlungssystem mindestens eine Option angeboten werden, die nicht auf Profiling basiert.

Damit geht es um eine grundlegende Frage: Wie viel Einfluss sollen private Plattformunternehmen darauf haben, welche Informationen Menschen sehen – und wie lange sie auf einer Plattform bleiben?

Die Schweiz setzt nicht auf ein pauschales Verbot

Genau hier unterscheidet sich die Schweizer Diskussion von manchen internationalen Forderungen. Die EKKJ hält pauschale Verbote für Kinder und Jugendliche nicht für eine ausreichende Lösung. Sie argumentiert, dass solche Verbote wichtige digitale Lern- und Teilhabemöglichkeiten einschränken können. Stattdessen müssten sowohl Kinder und Eltern als auch die Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Gleichzeitig sieht die Kommission die Algorithmen kritisch. Die marktorientierte Logik der Plattformen ziele darauf, Aufmerksamkeit zu binden und die Nutzungsdauer zu maximieren. Deshalb brauche es verbindliche Transparenzpflichten und klare gesetzliche Vorgaben.

Ein langer Weg

Die Schweiz hat damit einen konkreten Gesetzesentwurf auf dem Tisch, aber noch kein neues Gesetz. Nach Abschluss der Vernehmlassung muss der Bundesrat die Vorlage weiterbearbeiten, bevor sie ins Parlament gelangt. Viele politische Fragen sind deshalb noch nicht endgültig entschieden.

Der internationale Vergleich zeigt gleichzeitig, wie schwierig die Regulierung grosser Plattformen ist. Während in den USA Milliardenvergleiche und Gerichtsverfahren den Druck auf Unternehmen wie Meta erhöhen, versucht die Schweiz stärker über Transparenz, Nutzerrechte und Aufsicht vorzugehen.

Für Schweizer Nutzerinnen und Nutzer könnte das langfristig spürbar werden: etwa durch mehr Informationen darüber, warum bestimmte Inhalte angezeigt oder entfernt werden, bessere Beschwerdemöglichkeiten und mehr Transparenz bei Werbung und Empfehlungssystemen.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht mehr, ob Social Media reguliert werden soll. Es geht darum, wie weit die Regulierung gehen darf – und wer letztlich dafür sorgt, dass Kinder geschützt werden, ohne Meinungsfreiheit und digitale Teilhabe unnötig einzuschränken.

Quellen

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