Meta einigt sich mit US-Staaten auf Milliarden-Vergleich
Der Vergleich in den USA wirft auch für die Schweiz Fragen zum Datenschutz auf.

Meta muss Jugendschutz verschärfen und zahlt Milliarden an US-Staaten
Meta hat sich im US-Rechtsstreit um den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf einen milliardenschweren Vergleich geeinigt. Der Facebook- und Instagram-Konzern zahlt im Rahmen der Vereinbarung bis zu 16,68 Milliarden US-Dollar an die beteiligten US-Bundesstaaten und verpflichtet sich gleichzeitig zu weitreichenden Änderungen beim Jugendschutz. Eine gerichtliche Bestätigung steht noch aus.
Der Vergleich beendet einen viel beachteten Prozess vor einem Bundesgericht in Oakland. 29 US-Bundesstaaten hatten Meta vorgeworfen, Facebook und Instagram gezielt so gestaltet zu haben, dass junge Nutzer möglichst lange auf den Plattformen bleiben und ein suchtähnliches Nutzungsverhalten entwickeln.
Darüber hinaus ging es um den Umgang mit den Daten von Kindern sowie um Vorwürfe, Meta habe die Öffentlichkeit über die Sicherheit seiner Plattformen getäuscht. Meta weist die Vorwürfe zurück und legt mit dem Vergleich kein Schuldeingeständnis ab.
Bis zu 16,68 Milliarden Dollar
Nach den vorliegenden Gerichtsunterlagen soll Meta im Rahmen der Vereinbarung bis zu 16,68 Milliarden US-Dollar zahlen. Die Summe liegt deutlich unter den möglichen Forderungen, die im Verlauf des Verfahrens im Raum standen.
Für Meta ist der Vergleich deshalb auch eine Möglichkeit, das Risiko eines langwierigen Prozesses und eines möglicherweise deutlich höheren Urteils zu begrenzen. Gleichzeitig muss der Konzern seine Plattformen für Jugendliche umfassend verändern.
Der Vergleich ist allerdings noch nicht endgültig. Er muss vom zuständigen Gericht bestätigt werden, bevor die Vereinbarung vollständig wirksam wird.
Zwei Stunden Instagram und Facebook pro Tag
Eine der auffälligsten Änderungen betrifft die tägliche Nutzungsdauer. Jugendliche sollen Facebook und Instagram künftig standardmässig insgesamt höchstens zwei Stunden pro Tag nutzen können.
Das Limit gilt über beide Plattformen hinweg. Jugendliche können die Beschränkung nicht selbst aufheben. Dafür ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Zusätzlich soll eine automatische Nachtsperre eingeführt werden. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens sollen Jugendliche die Plattformen standardmässig nicht nutzen können.
Damit reagiert Meta auf einen der zentralen Kritikpunkte des Verfahrens: die Frage, ob soziale Netzwerke durch ihre technische Gestaltung dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche besonders lange online bleiben.

Weniger Benachrichtigungen während der Schulzeit
Auch bei den Benachrichtigungen sind Änderungen vorgesehen. Während der Schulzeit sollen Push-Mitteilungen standardmässig deaktiviert werden. Ausgenommen sind unter anderem direkte Nachrichten sowie Hinweise zur Sicherheit oder zum Schutz des Kontos.
Darüber hinaus sollen Jugendliche regelmässig daran erinnert werden, Pausen einzulegen. Nach einer bestimmten kontinuierlichen Nutzungsdauer sollen entsprechende Hinweise erscheinen.
Die Vereinbarung sieht ausserdem zusätzliche technische Möglichkeiten für Eltern vor, mit denen sie die Nutzung ihrer Kinder besser kontrollieren können.
Weniger algorithmisches Scrollen
Ein weiterer Bestandteil des Vergleichs betrifft die Art, wie Inhalte angezeigt werden. Meta soll Jugendlichen einen nicht personalisierten Feed anbieten.
Dort werden Inhalte nicht auf dieselbe Weise anhand der individuellen Interessen algorithmisch zusammengestellt. Damit soll insbesondere das Prinzip des endlosen Scrollens abgeschwächt werden, bei dem Nutzer immer neue Inhalte angezeigt bekommen.
Auch bestimmte Funktionen werden für Minderjährige eingeschränkt. Dazu gehören unter anderem sichtbare Like-Zahlen und Schönheitsfilter.
Strengere Alterskontrollen
Meta verpflichtet sich zudem zu verbesserten Verfahren zur Alterskontrolle. Kinder unter 13 Jahren sollen von Facebook und Instagram entfernt werden.
Damit soll verhindert werden, dass Kinder die Plattformen entgegen den bestehenden Altersvorgaben nutzen. Gleichzeitig soll die Alterskontrolle auch dazu beitragen, dass Minderjährige nicht auf Inhalte zugreifen können, die für ihre Altersgruppe ungeeignet sind.
Die Vereinbarung sieht daneben weitere Einschränkungen beim Zugang zu problematischen Inhalten vor.
Worum ging es in dem Verfahren?
Die US-Bundesstaaten warfen Meta vor, Instagram und Facebook bewusst mit Funktionen ausgestattet zu haben, die junge Nutzer möglichst lange auf den Plattformen halten.
Die Kläger machten geltend, dass diese Gestaltung zu erheblichen Risiken für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beitragen könne. Genannt wurden unter anderem Angstzustände, Depressionen und weitere psychische Belastungen.
Ein weiterer Vorwurf betraf die persönlichen Daten von Kindern unter 13 Jahren. Nach Darstellung der Kläger habe Meta solche Daten ohne die erforderliche Zustimmung der Eltern gesammelt und verwendet.
Meta weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern betont gleichzeitig, dass er den Schutz junger Menschen auf seinen Plattformen verbessern wolle.
Der Vergleich beendet den Prozess – aber nicht alle Verfahren
Mit der Vereinbarung wird der konkrete Rechtsstreit der beteiligten US-Staaten beendet, sobald das Gericht den Vergleich bestätigt. Damit verschwinden jedoch nicht automatisch sämtliche juristischen Auseinandersetzungen von Meta über den Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Der Konzern sieht sich in den USA weiterhin mit weiteren Verfahren von Einzelpersonen, Behörden und anderen Klägern konfrontiert. Auch andere grosse Plattformbetreiber wie TikTok, YouTube und Snap stehen wegen des Umgangs mit jungen Nutzern unter erheblichem politischen und juristischen Druck.
Meta will neue Regeln auch zum Branchenstandard machen
Die Vereinbarung geht über Meta hinaus. Das Unternehmen wirbt dafür, dass auch andere grosse Plattformen vergleichbare Schutzmassnahmen übernehmen.
Ein Teil der finanziellen Verpflichtungen und einzelner strengeren Regelungen ist daran geknüpft, dass andere grosse Anbieter ähnliche Standards übernehmen. Damit könnte aus dem Vergleich ein breiterer Standard für den Umgang sozialer Netzwerke mit Jugendlichen entstehen.
Die Mehrheit der vorgesehenen Schutzmassnahmen soll über mehrere Jahre bestehen bleiben. Ein unabhängiger Prüfer soll ausserdem kontrollieren, ob Meta die vereinbarten Vorgaben einhält.
Was bedeutet der Vergleich für die Schweiz?
Für Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz gelten die neuen US-Regeln nicht automatisch. Der Vergleich verpflichtet Meta zunächst im Rahmen des amerikanischen Rechts und des dortigen Verfahrens.
Das bedeutet: Ein zweistündiges tägliches Nutzungslimit oder eine automatische Sperre zwischen Mitternacht und 6 Uhr gilt dadurch nicht automatisch für Schweizer Jugendliche.
Der Fall ist für die Schweiz dennoch interessant. Auch hier wird seit Jahren darüber diskutiert, wie Kinder und Jugendliche besser vor problematischen Auswirkungen sozialer Medien geschützt werden können.
Die Entwicklung in den USA zeigt dabei, wie weitreichend staatliche Behörden gegen grosse Plattformbetreiber vorgehen können. Die amerikanische Vereinbarung könnte deshalb auch international als Referenz für weitere politische und regulatorische Debatten dienen.
Schweizer Datenschutz gilt unabhängig vom US-Vergleich
Der US-Vergleich ersetzt zudem nicht die Schweizer Datenschutzregeln. Für Meta gelten in der Schweiz die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Schweizer Datenschutzrechts.
Das Schweizer Datenschutzrecht stellt unter anderem besondere Anforderungen an die Bearbeitung personenbezogener Daten und an die Transparenz gegenüber betroffenen Personen. Für Unternehmen mit Sitz im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Pflichten bestehen.
Ob die Schweiz eigene Massnahmen zur Begrenzung der Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige einführt, ist eine davon getrennte politische Frage.
Ein Signal an die gesamte Tech-Branche
Die Bedeutung des Vergleichs geht deshalb über die Zahlung von Milliarden hinaus. Er zeigt, dass US-Behörden von grossen Plattformunternehmen nicht nur finanzielle Entschädigungen verlangen, sondern auch konkrete Änderungen an der technischen Gestaltung ihrer Produkte durchsetzen können.
Für Meta bedeutet dies einen erheblichen Eingriff in die bisherige Funktionsweise von Instagram und Facebook. Nutzungszeit, Benachrichtigungen, Alterskontrollen, Empfehlungsalgorithmen und bestimmte Funktionen werden für Jugendliche stärker eingeschränkt.
Damit wird der Streit um die Verantwortung sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche zunehmend zu einer Frage der Produktgestaltung und nicht mehr nur zu einer Frage nach den Inhalten, die auf den Plattformen veröffentlicht werden.
Was jetzt noch offen ist
Der Vergleich muss zunächst noch gerichtlich bestätigt werden. Erst danach steht endgültig fest, wie die Vereinbarung umgesetzt wird.
Offen ist ausserdem, wie sich die Zahlungen auf die einzelnen beteiligten Bundesstaaten verteilen und wie die Mittel verwendet werden. Die Vereinbarung sieht insbesondere auch langfristige Programme und Massnahmen im Bereich des Jugendschutzes vor.
Entscheidend wird zudem sein, wie konsequent Meta die neuen technischen Vorgaben tatsächlich umsetzt und wie wirksam die unabhängige Kontrolle ausfällt.
Fazit
Der Vergleich zwischen Meta und den US-Bundesstaaten ist ein bedeutender Schritt im Streit um den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf sozialen Netzwerken. Meta zahlt bis zu 16,68 Milliarden US-Dollar und verpflichtet sich gleichzeitig zu weitreichenden Änderungen bei Instagram und Facebook.
Jugendliche sollen die Plattformen standardmässig nur noch zwei Stunden täglich nutzen können. Nachts wird der Zugang zwischen Mitternacht und 6 Uhr blockiert, während der Schulzeit werden Benachrichtigungen weitgehend abgeschaltet. Hinzu kommen strengere Alterskontrollen, Einschränkungen bestimmter Funktionen und ein nicht personalisierter Feed.
Meta räumt mit dem Vergleich kein Fehlverhalten ein. Der Konzern beendet damit jedoch einen für ihn riskanten Prozess und verpflichtet sich gleichzeitig zu Veränderungen, die weit über eine reine Geldzahlung hinausgehen.
Für die Schweiz gelten diese Massnahmen nicht automatisch. Der Fall dürfte aber auch hier aufmerksam verfolgt werden. Er zeigt, welche Richtung der internationale Druck auf grosse Social-Media-Plattformen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen inzwischen nimmt.
Quellen
- Tagesschau: «Meta und US-Staaten einigen sich auf Milliarden-Vergleich», 26. August 2026.
- Reuters: «Meta reaches $16.68 billion settlement over social media harms to children», 26. August 2026.
- Meta: «Our Agreement With Bipartisan Attorneys General: Calling on TikTok and YouTube to Join Us in Supporting Teens», 26. August 2026.
- Office of the Attorney General of Georgia: «Carr Announces Largest Big Tech Settlement in History», 26. August 2026.



