Psychotherapie: Kommission will psychiatrische Diagnose
Psychotherapeuten wehren sich gegen die Pläne

Neue Hürde für Psychotherapie? Nationalratskommission verlangt psychiatrische Diagnose
Wer künftig eine psychologische Psychotherapie zulasten der Grundversicherung beginnen will, könnte dafür zunächst eine gesicherte psychiatrische Diagnose benötigen. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) will das heutige Anordnungsmodell entsprechend verschärfen. Hintergrund sind stark gestiegene Kosten. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten warnen dagegen vor zusätzlichen Wartezeiten und einer Belastung der ohnehin knappen psychiatrischen Ressourcen.
Die SGK-N hat am 21. August 2026 mit 16 zu 9 Stimmen die Motion «Obligatorische Krankenpflegeversicherung: Gezielter Einsatz der Prämien- und Steuergelder» eingereicht. Sie verlangt, dass bei Beginn einer psychologischen Psychotherapie eine gesicherte medizinische Diagnose vorliegt, die von einer Psychiaterin oder einem Psychiater gestellt wurde.
Die Kommission begründet ihren Vorstoss vor allem mit den stark gestiegenen Kosten für psychologische Psychotherapie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Gleichzeitig will sie erreichen, dass das Therapieangebot gezielter gesteuert wird und Menschen mit schwereren psychischen Erkrankungen besseren Zugang zur Behandlung erhalten.
Was sich seit 2022 verändert hat
Die aktuelle Diskussion ist eine Folge des Systemwechsels in der psychologischen Psychotherapie. Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen selbstständig und auf eigene Rechnung zulasten der Grundversicherung abrechnen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Dieses sogenannte Anordnungsmodell löste schrittweise das frühere Delegationsmodell ab.
Vor dem Systemwechsel konnten psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen im Rahmen des Delegationsmodells unter ärztlicher Aufsicht über die Grundversicherung abrechnen. Die Übergangsregelung lief Ende 2022 aus. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die delegierte Psychotherapie nicht mehr.
Das Anordnungsmodell wurde eingeführt, um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu verbessern und eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Heute können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig zulasten der OKP tätig sein.
Die Kosten sind deutlich gestiegen
Die Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bilden den wichtigsten Hintergrund für den Vorstoss der SGK-N.
Die Kosten für psychologische Psychotherapie zulasten der Grundversicherung stiegen von 528 Millionen Franken im Jahr 2021 auf 922 Millionen Franken im Jahr 2024. Das entspricht einem Anstieg um 394 Millionen Franken beziehungsweise durchschnittlich 20,4 Prozent pro Jahr. Besonders stark war die Zunahme zwischen 2022 und 2023, als das Anordnungsmodell das Delegationsmodell vollständig ablöste.
Die Kostenentwicklung lässt sich laut BAG allerdings nicht mit einem einzigen Grund erklären. Rund 30 Prozent des Wachstums entfallen auf höhere Tarife. Knapp 25 Prozent lassen sich durch die langfristig steigende Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen und das Bevölkerungswachstum erklären. Weitere knapp 45 Prozent entfallen auf andere, nicht direkt beobachtbare Faktoren, darunter die Verlagerung von Leistungen aus dem Selbstzahler- und Zusatzversicherungsbereich in die Grundversicherung.
Damit lässt sich aus den Zahlen nicht ableiten, dass die Einführung des Anordnungsmodells allein für den gesamten Kostenanstieg verantwortlich ist.
Das neue Modell hat laut BAG auch Vorteile
Die Evaluation des BAG zeichnet deshalb ein differenzierteres Bild als die reine Kostenentwicklung.
Der Systemwechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell wird von Patientinnen und Patienten sowie Fachpersonen überwiegend als gelungen beurteilt. Die Anordnungspraxis habe sich etabliert und funktioniere grundsätzlich gut. Auch der Zugang zur psychologischen Psychotherapie werde tendenziell als verbessert wahrgenommen.
Gleichzeitig ist die Zahl der zur OKP zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten deutlich gestiegen. Dennoch bestehen weiterhin lange Wartezeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sowie in ländlichen Regionen. Der Fachärztemangel und die steigende Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen beeinflussen die Versorgung zusätzlich.
Die politische Diskussion entsteht damit aus einem Spannungsfeld: Der Zugang zur Psychotherapie hat sich verbessert, gleichzeitig sind die Kosten für die Grundversicherung deutlich gestiegen.
Was die SGK-N ändern will
Die SGK-N will deshalb eine zusätzliche Hürde einführen. Vor Beginn einer Psychotherapie, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet wird, soll eine gesicherte medizinische Diagnose vorliegen, die von einer Psychiaterin oder einem Psychiater gestellt wurde.
Nach Vorstellung der Kommissionsmehrheit soll damit sichergestellt werden, dass die Leistungen der Grundversicherung gezielter eingesetzt werden. Gleichzeitig soll der Zugang für Menschen mit schwereren psychischen Erkrankungen verbessert und das Kostenwachstum gebremst werden.
Die Kommission kritisiert insbesondere, dass psychologische Psychotherapien heute auf ärztliche Anordnung hin beginnen können, ohne dass vor Therapiebeginn zwingend eine psychiatrische Fachdiagnose vorliegt.
Wichtig ist dabei: Die Forderung nach einer psychiatrischen Diagnose ist bislang ein politischer Vorstoss und keine geltende Regel. Die Motion muss zunächst im Parlament beraten werden.
Psychotherapeuten warnen vor einer neuen Zugangshürde
Gegen die geplante Verschärfung formiert sich Widerstand in der Berufsgruppe. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben einen Aufruf gestartet, mit dem sie den Nationalrat und den Ständerat auffordern, die Motion abzulehnen.
Bis zum Abend des 25. August hatten nach Angaben von Medinside mehr als 2'000 Personen unterschrieben, die meisten davon Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Sie befürchten, dass eine obligatorische psychiatrische Diagnose den Zugang zur Behandlung erschweren könnte.
Die Fachleute argumentieren unter anderem, dass psychiatrische Ressourcen bereits knapp seien. Eine zusätzliche Untersuchung vor jeder Psychotherapie könnte deshalb neue Engpässe schaffen und Wartezeiten verlängern.
Auch den diagnostischen Prozess sehen die Psychotherapeuten anders als die Kommissionsmehrheit. Psychische Erkrankungen seien nicht immer bereits beim ersten Gespräch eindeutig erkennbar. Symptome könnten sich überschneiden, verändern oder erst im Verlauf mehrerer Gespräche richtig eingeordnet werden. Eine umfassende Diagnostik könne deshalb Anamnese, klinische Beobachtung, Differentialdiagnostik und teilweise mehrere Gespräche erfordern.
Die Fachleute wollen das Anordnungsmodell ausbauen
Die Gegner der Motion fordern deshalb keine Rückkehr zum früheren Delegationsmodell. Stattdessen wollen sie das heutige Anordnungsmodell vereinfachen und weiterentwickeln.
Ihr Ziel ist ein direkterer Zugang zu eidgenössisch anerkannten psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die Zusammenarbeit mit der Psychiatrie soll nach ihrer Vorstellung entsprechend dem klinischen Bedarf erfolgen und nicht als obligatorische Kontrollstufe vor jeder Psychotherapie vorgeschrieben werden.
Die Psychotherapeuten bestreiten dabei nicht, dass Qualität und Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden müssen. Sie bezweifeln jedoch, dass eine zusätzliche psychiatrische Diagnosepflicht dafür das geeignete Instrument ist. Nach ihrer Einschätzung ist bislang nicht nachgewiesen, dass eine solche Pflicht die Qualität verbessert oder die Kosten wirksam senkt.
Ein Problem ist der Mangel an Fachärzten
Die Diskussion trifft auf eine bereits angespannte Versorgungslage. Das BAG weist in seiner Evaluation ausdrücklich auf den Fachärztemangel hin. Gleichzeitig bestehen weiterhin lange Wartezeiten, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie in ländlichen Gebieten.
Eine obligatorische psychiatrische Abklärung vor Beginn jeder psychologischen Psychotherapie könnte deshalb einen zusätzlichen Engpass erzeugen. Ob dieser Effekt tatsächlich eintreten würde, ist allerdings eine politische und gesundheitspolitische Streitfrage und noch keine festgestellte Folge der Motion.
Die Befürworter der Motion setzen dagegen darauf, dass psychiatrische Fachpersonen vor Beginn einer über die Grundversicherung finanzierten Therapie besser beurteilen können, ob tatsächlich eine psychische Erkrankung mit entsprechendem Behandlungsbedarf vorliegt.
Eine zweite Motion soll bessere Daten liefern
Parallel zur Motion zur Psychotherapie hat die SGK-N eine zweite Motion eingereicht. Sie wurde mit 13 zu 9 Stimmen angenommen und trägt den Titel «Regelmässige Datenerhebungen zu psychischen Erkrankungen und zum psychischen Wohlbefinden».
Damit soll die Datengrundlage zur Häufigkeit psychischer Erkrankungen in der Schweiz verbessert werden. Die Kommission sieht darin eine Grundlage, um die Versorgung künftig besser planen und die Entwicklung psychischer Erkrankungen genauer beobachten zu können.
Auch diese Motion ist noch keine neue gesetzliche Regelung. Beide Vorstösse müssen zunächst im Parlament beraten werden.
Was jetzt passiert
Mit der Verabschiedung der Motion durch die SGK-N ist die Diskussion erst eröffnet. Die Kommission hat ihre Forderung mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen. Nun wird sich der Nationalrat mit dem Vorstoss befassen. Sollte die Motion dort angenommen werden, wäre das weitere parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Bis zu einer allfälligen Gesetzes- oder Verordnungsänderung gilt das heutige Anordnungsmodell weiter. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können somit weiterhin unter den geltenden Voraussetzungen selbstständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig sein.
Zwischen besserem Zugang und steigenden Kosten
Die Auseinandersetzung zeigt ein grundlegendes Problem der Schweizer Gesundheitspolitik: Eine bessere Versorgung kann gleichzeitig höhere Kosten verursachen.
Die Evaluation des BAG zeigt, dass der Zugang zur psychologischen Psychotherapie seit dem Systemwechsel tendenziell verbessert wurde. Gleichzeitig sind die Kosten der Grundversicherung innerhalb von drei Jahren von 528 auf 922 Millionen Franken gestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von höheren Tarifen über eine zunehmende Inanspruchnahme bis zur Verlagerung bisher privat finanzierter Leistungen in die Grundversicherung.
Die SGK-N will angesichts dieser Entwicklung stärker steuern. Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten befürchten dagegen, dass eine zusätzliche psychiatrische Hürde ausgerechnet dort neue Engpässe schafft, wo bereits lange Wartezeiten bestehen.
Damit stehen sich zwei Ziele gegenüber: Die Grundversicherung soll bezahlbar bleiben, gleichzeitig sollen Menschen mit psychischen Problemen möglichst rasch Zugang zu einer geeigneten Behandlung erhalten. Wie dieser Ausgleich aussehen soll, dürfte nun im weiteren parlamentarischen Verfahren zum zentralen Streitpunkt werden.
Quellen
- Schweizerische Bundesversammlung, SGK-N: «Kostenwachstum bei der psychologischen Psychotherapie bremsen», 21. August 2026.
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): «Neuregelung der psychologischen Psychotherapie hat sich etabliert», 24. Juni 2026.
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Zweiter Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie.
- Medinside: «Les psychothérapeutes se mobilisent contre l’obligation de diagnostic psychiatrique», 26. August 2026.



