
Abstimmungssonntag: Zwei Initiativen, zwei weitreichende Verfassungsentscheide
Am 27. September stimmt die Schweiz über Neutralität und Ernährung ab. Ein gemeinsamer Leitfaden zeigt, worüber entschieden wird – und worüber nicht.
Am Sonntag, 27. September 2026, entscheidet die Schweiz über zwei eidgenössische Volksinitiativen. Beide würden die Bundesverfassung ändern, doch ihre Wirkung wäre grundverschieden: Die Neutralitätsinitiative betrifft die aussen- und sicherheitspolitische Handlungsfreiheit, die Ernährungsinitiative die Ausrichtung des Schweizer Ernährungssystems.
Zu beiden Vorlagen hat JournalPlus bereits die Einzelfragen analysiert. Dieser Leitfaden stellt sie direkt nebeneinander: Was bedeutet ein Ja, was bleibt bei einem Nein – und welche Behauptungen reichen weiter als der Abstimmungstext?
Neutralität: Eine Praxis würde zur Verfassungsregel
Die Neutralitätsinitiative verlangt eine «immerwährende und bewaffnete Neutralität». Die Schweiz dürfte keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten. Eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen wäre nur für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für dessen Vorbereitung erlaubt.
Besonders umstritten ist die Sanktionsklausel. Die Schweiz dürfte sich grundsätzlich nicht an nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten beteiligen. Ausnahmen wären Verpflichtungen gegenüber den Vereinten Nationen sowie Massnahmen, die verhindern, dass andere Staaten Sanktionen über die Schweiz umgehen. Gute Dienste und Vermittlung blieben ausdrücklich möglich.
Ein Ja würde damit nicht erstmals Neutralität schaffen; die Schweiz ist bereits neutral. Neu wäre die enger gefasste Praxis auf Verfassungsstufe. Bundesrat und Parlament warnen, dies beschränke die aussenpolitische Flexibilität und erschwere abgestimmte Reaktionen auf Völkerrechtsverletzungen. Das Initiativkomitee argumentiert umgekehrt, klare Regeln stärkten Glaubwürdigkeit und Friedenspolitik.
Ernährung: 70 Prozent aus dem Inland
Die Ernährungsinitiative verlangt, dass die Schweiz die Produktion und den Konsum gesunder, umwelt- und tierfreundlicher Lebensmittel fördert. Spätestens zehn Jahre nach Annahme sollen mindestens 70 Prozent des Lebensmittelverbrauchs aus inländischer Produktion stammen. Zudem nennt der Text mehr pflanzliche Lebensmittel, sauberes Trinkwasser und eine ressourcenschonende Landwirtschaft.
Heute hängt der Selbstversorgungsgrad stark davon ab, ob importierte Futtermittel und unterschiedliche Berechnungsmethoden berücksichtigt werden. Die geforderten 70 Prozent sind deshalb keine blosse Fortschreibung einer einzelnen Statistik, sondern ein politisches Ziel mit Folgen für Produktion, Konsum, Importe und möglicherweise Preise.
Bundesrat und Parlament halten die Vorgabe für zu weitgehend und innerhalb der Frist nicht realistisch. Die Befürworter sehen darin einen verbindlichen Umbau hin zu resilienterer und gesünderer Ernährung. Offen bleibt im Initiativtext, mit welchen Instrumenten Bund und Kantone das Ziel genau erreichen würden. Diese Ausgestaltung wäre Sache der späteren Gesetzgebung.

Die beiden Initiativen betreffen unterschiedliche Bereiche, würden aber beide die Bundesverfassung verändern. Bild: JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild.
Zwei häufige Kurzschlüsse
Ein Ja zur Neutralitätsinitiative wäre nicht automatisch ein Austritt aus allen internationalen Kooperationen. Es würde aber den Spielraum bei Sanktionen und militärischer Zusammenarbeit enger definieren. Ebenso bedeutet ein Nein nicht die Abschaffung der Neutralität: Die heutige Rechtslage und Praxis blieben bestehen.
Bei der Ernährungsinitiative garantiert ein Ja weder sofort 70 Prozent Inlandanteil noch einen bestimmten Ladenpreis. Es setzt einen Verfassungsauftrag und eine Zehnjahresfrist. Ein Nein wiederum beendet die bestehende Agrar-, Umwelt- oder Ernährungspolitik nicht; laufende Programme bleiben bestehen.
So fällt der Entscheid
Als Verfassungsinitiativen brauchen beide Vorlagen das doppelte Mehr: die Mehrheit der gültigen Volksstimmen und die Mehrheit der Kantonsstimmen. Die Vorlagen werden getrennt beurteilt. Stimmberechtigte können deshalb zweimal unabhängig Ja oder Nein stimmen.
Der Nationalrat empfiehlt die Neutralitätsinitiative mit 124 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen zur Ablehnung; der Ständerat mit 29 zu 10 bei 5 Enthaltungen. Auch bei der Ernährungsinitiative empfehlen Bundesrat und Parlament ein Nein; die Schlussabstimmungen fielen in beiden Räten ohne Gegenstimme aus. Diese Empfehlungen sind politische Positionen – entschieden wird an der Urne.
Der gemeinsame Nenner der Abstimmung ist nicht das Thema, sondern die Tragweite. In beiden Fällen geht es um verbindliche Verfassungsziele, deren konkrete Umsetzung später ausgehandelt werden müsste. Wer abstimmt, sollte deshalb zwischen Wortlaut, politischer Absicht und möglichen Folgen unterscheiden.
Warum der Abstimmungstext wichtiger ist als der Titel
Beide Vorlagen ändern die Bundesverfassung. Damit brauchen sie das doppelte Mehr von Volk und Ständen. Ein Ja legt den verfassungsrechtlichen Auftrag fest; viele praktische Folgen würden erst in Gesetzen und Verordnungen konkretisiert. Für die Entscheidung lohnt sich deshalb der Blick auf Wortlaut, Übergangsbestimmungen und die Erläuterungen des Bundesrates. Kampagnenslogans verdichten die Konflikte, beantworten aber selten, welche Zuständigkeiten sofort wechseln und welche erst politisch ausgehandelt werden müssten.



