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Zwei unbeschriftete Vertragsmappen, Waage und verzweigte Wege vor einer Schweizer und europäischen Stadtkulisse.
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PolitikAnalyse12:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Bilaterale III: Wie viel Autonomie der Schweiz tatsächlich bleibt

Das Vertragspaket bindet sechs Binnenmarktabkommen an künftiges EU-Recht. Die Schweiz behält Verfahren und Referenden, hat aber in Brüssel kein Stimmrecht.

Die Kritik am neuen Vertragspaket zwischen der Schweiz und der Europäischen Union arbeitet mit einem starken Bild: Brüssel bestimme künftig, was hierzulande gelte. Die offiziellen Vertragstexte zeigen ein differenzierteres Verhältnis. Die Schweiz übernimmt neues EU-Recht nicht automatisch. Sie entscheidet weiterhin nach ihren verfassungsmässigen Verfahren – einschliesslich eines möglichen Referendums. Gleichzeitig wächst in den betroffenen Bereichen der Druck, gleichwertige Regeln zu bewahren. Ein Nein bleibt möglich, kann aber den Marktzugang belasten.

Sechs Abkommen, nicht das ganze Schweizer Recht

Die institutionellen Regeln gelten nach Angaben des Bundes für vier bestehende Binnenmarktabkommen – Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr und technische Handelshemmnisse – sowie für die neuen Abkommen über Strom und Lebensmittelsicherheit. Sie erfassen damit nicht pauschal die rund hundert bilateralen Verträge und schon gar nicht das gesamte EU-Recht.

«Dynamisch» bedeutet, dass relevante Weiterentwicklungen des EU-Rechts in diesen Abkommen geprüft werden. Der Gemischte Ausschuss entscheidet, ob eine Änderung in das jeweilige Abkommen aufgenommen werden soll. Auf Schweizer Seite gelten danach die üblichen Zuständigkeiten von Bundesrat, Parlament und Volk. Wo ein Referendum möglich ist, bleibt es möglich. Die Landwirtschaft ist laut Bund von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen; betroffen ist beim neuen Lebensmittelabkommen der definierte Bereich der gesamten Lebensmittelkette.

Mitreden ohne Stimmrecht

Die Schweiz erhält ein sogenanntes Decision Shaping: Fachleute können bei der Vorbereitung neuer EU-Regeln mitwirken, Informationen früh erhalten und schweizerische Anliegen einbringen. Das ist mehr Einfluss als eine nachträgliche Übernahme ohne Beteiligung. Es ist jedoch keine gleichberechtigte Mitentscheidung. Im formellen Gesetzgebungsverfahren der EU haben weder Bundesrat noch Parlament eine Stimme.

Darin liegt der Kern des Souveränitätsstreits. Rechtlich bleibt der Schweizer Entscheid bestehen. Politisch und wirtschaftlich wird er in Bereichen schwieriger, in denen Unternehmen und Konsumentinnen von einheitlichen Regeln profitieren. Autonomie misst sich deshalb nicht nur daran, ob Bern Nein sagen darf, sondern auch daran, welche Folgen dieses Nein hat.

Transparente Regelblätter, Wahlurne und Entscheidungsbaum auf einem Schreibtisch.
Dynamische Rechtsübernahme lässt die innerstaatlichen Genehmigungsverfahren bestehen. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Streitbeilegung setzt Grenzen

Kommt es zum Streit über Anwendung oder Auslegung, soll ein paritätisch besetztes Schiedsgericht entscheiden. Betrifft die Frage einen Begriff des EU-Rechts, muss es den Europäischen Gerichtshof um eine verbindliche Auslegung dieses EU-Rechts ersuchen. Den konkreten Streit entscheidet anschliessend das Schiedsgericht. Diese Rollenverteilung ist politisch umstritten, weil der EuGH damit bei EU-Rechtsbegriffen das letzte Wort zur Bedeutung hat – nicht aber über die schweizerische Umsetzung als Ganzes.

Lehnt die Schweiz eine relevante Rechtsentwicklung ab und entsteht dadurch ein Ungleichgewicht, kann die EU verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Auch deren Verhältnismässigkeit kann überprüft werden. Das ist keine folgenlose Wahlfreiheit, aber ebenso wenig ein unbeschränktes Sanktionsrecht.

Der demokratische Entscheid kommt noch

Der Bundesrat hat die Botschaft am 13. März 2026 ans Parlament überwiesen. Er schlägt vier Bundesbeschlüsse vor, die dem fakultativen Referendum unterstehen. Ob das Parlament diese Konstruktion übernimmt und welche Vorlagen später tatsächlich vors Volk kommen, ist Teil der bevorstehenden Debatte.

Wer von vollständiger Fremdbestimmung spricht, unterschlägt die schweizerischen Genehmigungsrechte. Wer das Paket als blosse Fortsetzung der bisherigen Bilateralen beschreibt, unterschätzt dagegen den dauerhaften Anpassungsdruck und das fehlende Stimmrecht in Brüssel. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob die Schweiz ihre Autonomie verliert. Sie lautet, wie viel institutionellen Einfluss und wirtschaftliche Berechenbarkeit sie für eine politisch teurer werdende Abweichung erhält.

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