
Feuerwerksinitiative: Was der Start der Nein-Kampagne noch nicht entscheidet
Das Nein-Komitee eröffnet am 6. Oktober seine Kampagne. Über den Ausgang entscheidet der Starttermin ebenso wenig wie das Schlagwort «Verbot».
Mit dem Kampagnenstart des Nein-Komitees am 6. Oktober beginnt die sichtbare Phase des Abstimmungskampfs zur Feuerwerksinitiative. Am 29. November entscheidet die Schweiz über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Der Auftakt liefert Argumente und Gesichter, aber noch keine Aussage über die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage.
Worüber abgestimmt wird
Die Vorlage zielt nicht auf jedes Feuerwerk, sondern auf den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Der genaue Wortlaut und die Übergangsbestimmungen sind entscheidend: In der politischen Debatte wird oft verkürzt von einem «Feuerwerksverbot» gesprochen. Das greift zu kurz, wenn stille pyrotechnische Produkte oder bewilligte Anlässe anders behandelt werden.
Befürworter stellen Schutz vor Lärm, Verletzungen, Bränden sowie die Belastung von Tieren und Menschen in den Vordergrund. Gegner betonen Tradition, Eigenverantwortung, Gewerbefreiheit und den Spielraum der Kantone und Gemeinden. Die Ausgangslage ist damit nicht nur eine Frage persönlicher Vorlieben, sondern auch eine Frage, auf welcher Ebene Risiken geregelt werden sollen.
Was der Kampagnenstart zeigt
Die vom überparteilichen Komitee angekündigte Medienkonferenz versammelt Vertreter aus Politik, Gewerbe und der Feuerwerksbranche. Das signalisiert eine breit angelegte Gegenkampagne. Es sagt aber nicht, wie die Stimmbevölkerung die konkrete Verfassungsänderung auslegt. Bei Volksabstimmungen können Begriffe, Vollzugsfragen und lokale Erfahrungen wichtiger werden als der erste mediale Auftritt.
Das BAFU hat rechtliche und wirtschaftliche Fragen zur Initiative untersuchen lassen. Für die Beurteilung zählen insbesondere die möglichen Ausnahmen, die Kontrolle im Handel und die Folgen für Anlässe. Auch für die Gemeinden stellt sich die Frage, ob eine nationale Regel Klarheit schafft oder bestehende lokale Instrumente unnötig ersetzt.
Wer sich eine Meinung bilden will, sollte deshalb Initiativtext, bundesrätliche Unterlagen und die Argumente beider Lager nebeneinander lesen. Der Kampagnenstart ist ein politischer Moment. Die Entscheidung am 29. November betrifft jedoch einen präzisen Regelungstext – und dessen Folgen weit über Silvester hinaus.
Quellen UVEK, Abstimmungen: https://www.uvek.admin.ch/de/abstimmungen Initiativtext, Fedlex: fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/fga… BAFU, Abklärungen: bafu.admin.ch/dam/de/sd-web/qe0CkQ6fvLZQ/rechtliche-und-wir… admin.ch, Nein-Kampagne: admin.ch/de/start-der-nationalen-nein-kampagne-nein-zum-feu…



