
Wenn Religion Politik begründet: Die eigentliche Frage ist nicht der Glaube, sondern die Macht
Religiöse Sprache ist in der Politik nicht neu. Gefährlich wird sie dort, wo sie demokratische Regeln durch einen Anspruch auf höhere, unangreifbare Wahrheit ersetzt.
Religion ist nicht aus der Politik verschwunden. Sie war es auch nie. Politische Bewegungen arbeiten seit je mit Vorstellungen von Schuld, Erlösung, Ordnung und Untergang. Mehr Aufmerksamkeit erhält heute eine Sprache, die politische Ziele als Teil eines übergeordneten Kampfes zwischen Gut und Böse darstellt. Der Ausdruck «politische Theologie» kann dafür eine hilfreiche Beobachtung sein – er taugt aber nicht als Etikett für jede religiöse Stimme im öffentlichen Raum.
Zwischen staatlich gestützter Kriegsrhetorik in Russland, religiös gefärbten Kulturkämpfen in den USA und einzelnen Unternehmern, die religiöse Bilder verwenden, liegen erhebliche Unterschiede. Sie zu einer einheitlichen Bewegung zu verschmelzen, wäre analytisch zu grob. Entscheidend ist nicht, ob jemand gläubig ist oder religiöse Begriffe verwendet. Entscheidend ist, welche Macht an solche Begriffe geknüpft wird und ob Widerspruch weiterhin möglich bleibt.
Nicht jede moralische Sprache ist ein Angriff auf die Demokratie
Politik handelt zwangsläufig von Werturteilen. Wer sich für Armutsbekämpfung, Klimaschutz, Frieden, Familie oder wirtschaftliche Freiheit einsetzt, beruft sich meist auf ein Bild vom guten Leben. Religiöse Menschen dürfen ihre Überzeugungen in diese Debatte einbringen – genauso wie Humanistinnen, Atheisten oder Menschen ohne festes weltanschauliches Etikett. Das Recht auf freie Meinungsäusserung verliert nicht an Wert, weil ein Argument religiös begründet wird.
Problematisch wird es erst, wenn eine politische Position nicht mehr als überprüfbare und kritisierbare Entscheidung erscheint, sondern als unangreifbare Wahrheit. Dann kann Opposition zur moralischen Verfehlung erklärt, Medienkritik zur Feindschaft und Kompromiss zum Verrat werden. Die demokratische Frage lautet deshalb nicht: Darf Glaube politisch sein? Sie lautet: Bleiben Gesetz, Grundrechte und friedlicher Machtwechsel stärker als jede weltanschauliche Selbstgewissheit?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnet die Religionsfreiheit als Grundlage einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft. Dazu gehören die Freiheit zu glauben, nicht zu glauben oder die Religion zu wechseln. Der Staat muss dabei als neutraler und unparteiischer Organisator des Verhältnisses zwischen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen auftreten. Seine Aufgabe ist, gleiche Freiheit und friedliches Zusammenleben zu ermöglichen.

Die Schweiz ist religiös und säkular zugleich
Für die Schweiz ist das keine abstrakte Aussenbeobachtung. Artikel 15 der Bundesverfassung garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Er schützt nicht nur Religionsgemeinschaften, sondern auch die Freiheit, keiner anzugehören, Überzeugungen zu wechseln oder sie zu kritisieren. Niemand darf zu einer Religionsgemeinschaft oder zu einer religiösen Handlung gezwungen werden.
Die Gesellschaft ist zudem weltanschaulich vielfältig. Nach Daten des Bundesamts für Statistik gehörte 2021 knapp ein Drittel der Bevölkerung ab 15 Jahren keiner Religionsgemeinschaft an; gleichzeitig leben viele Menschen ihren Glauben verbindlich. Die Schweiz ist also weder einfach «säkular» noch «religiös». Sie muss Regeln finden, die bei sehr unterschiedlichen Lebensentwürfen für alle gelten.
Das zeigt sich bei Fragen zu Unterricht, Symbolen, Feiertagen oder öffentlichen Räumen. Solche Konflikte lassen sich weder durch ein Verbot religiöser Stimmen noch durch eine privilegierte Stellung einzelner Überzeugungen lösen. Massgeblich sind eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und eine verhältnismässige Lösung. Dieses Verfahren schützt Minderheiten ebenso wie die Freiheit der Mehrheit, ihre Überzeugungen zu leben.
Für Herr und Frau Schweizer ist das kein abstrakter Verfassungsunterricht. Es geht darum, ob Kinder mit unterschiedlichen Hintergründen gleich behandelt werden, ob eine Behörde weltanschaulich offen entscheidet und ob politische Rechte davon unabhängig bleiben, was jemand glaubt oder nicht glaubt.
Woran sich eine offene Demokratie erkennen lässt
Warnzeichen beginnen nicht bei einem Bibelzitat, einer Moscheeveranstaltung oder einer ethischen Forderung. Sie beginnen, wenn Gegner pauschal als unrein, staatsfeindlich oder nicht zugehörig markiert werden. Sie beginnen, wenn Gesetze nur noch für andere gelten sollen oder wenn Gerichte, Medien und Wahlergebnisse als illegitim erklärt werden, sobald sie einem eigenen Heilsversprechen widersprechen.
Der stärkste Schutz dagegen ist nicht staatlich verordnete Sprachlosigkeit. Er liegt in unabhängigen Gerichten, freien Medien, nachvollziehbaren Gesetzen, politischer Bildung und Verfahren, die Minderheitenrechte sichern. Diese Institutionen verhindern nicht jede Polarisierung. Aber sie begrenzen die Möglichkeit, persönliche Gewissheit in allgemeine Zwangsgewalt zu übersetzen.
Die Schweiz kann religiös aufgeladene Konflikte anderer Länder nicht aus der Ferne lösen. Sie kann jedoch ihre eigene Norm ernst nehmen: Weltanschauungen gehören in die Gesellschaft; über staatliche Macht entscheiden Verfassung, Recht und die gleiche Würde aller Menschen. Gerade diese Trennung ist kein Mangel an Überzeugung, sondern die Voraussetzung dafür, dass unterschiedliche Überzeugungen friedlich nebeneinander bestehen können.
Quellen
- Bundesverfassung, Art. 15: Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Bundesamt für Statistik: Bevölkerung ohne Religionszugehörigkeit
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Leitfaden zu Artikel 9, Religionsfreiheit
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Refah Partisi gegen Türkei
- Auslöser der Recherche: NZZ-Beitrag zu politischer Theologie



