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Eheringe, Taschenrechner und Unterlagen als Symbolbild für die Ehepaarbesteuerung
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PolitikRecherche21:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

Ehepaar-Initiative: Was am 29. November tatsächlich entschieden wird

Die Vorlage verlangt eine gemeinsame Besteuerung bei der direkten Bundessteuer ohne Benachteiligung von Ehepaaren. Die für 2032 vorgesehene Individualbesteuerung würde dadurch nicht automatisch ausser Kraft gesetzt.

Am 29. November stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» ab. Der Titel klingt nach einem alten Streit über die sogenannte Heiratsstrafe. Die Ausgangslage ist aber neu: Im März hat das Volk bereits das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen. Es soll spätestens 2032 in Kraft treten.

Wer die November-Vorlage verstehen will, muss deshalb zwei Fragen auseinanderhalten. Die erste lautet: Wie sollen Ehepaare bei der direkten Bundessteuer behandelt werden? Die zweite: Was geschieht mit dem bereits beschlossenen Systemwechsel zur Individualbesteuerung? Die Abstimmung beantwortet die erste Frage direkt, die zweite aber nicht abschliessend.

Eheringe, Taschenrechner und Unterlagen als Symbolbild für die Ehepaarbesteuerung
Symbolbild: Ehepaarbesteuerung betrifft Systemfragen und Haushaltsbudgets. · KI-generiertes Symbolbild · JournalPlus

Was die Initiative in die Verfassung schreiben würde

Der Wortlaut der Initiative ist klar im Grundsatz und offen in der Ausgestaltung. Das Einkommen eines Ehepaars soll zusammengerechnet werden. Gleichzeitig soll das Gesetz gewährleisten, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Die Vorlage betrifft die direkte Bundessteuer.

Sie schreibt hingegen keinen vollständigen neuen Tarif vor. Auch legt sie nicht fest, welche Familie in Franken um wie viel entlastet würde. Über die konkrete Umsetzung müsste der Gesetzgeber entscheiden. Falls drei Jahre nach einer Annahme keine Ausführungsbestimmungen gelten, sieht der Initiativtext eine Verordnung des Bundesrats vor. Diese müsste neben der gemeinsamen Berechnung eine alternative Berechnung mit Tarif und Abzügen für unverheiratete Personen vorsehen; geschuldet wäre der tiefere Betrag.

Das klingt technisch, ist aber zentral. Die Initiative garantiert nicht einfach eine pauschale Steuersenkung für alle Verheirateten. Ihre Wirkung hängt von der späteren Gesetzgebung ab – und bei einzelnen Haushalten unter anderem von der Einkommensaufteilung, Kindern und Abzügen. Zudem geht es hier um die direkte Bundessteuer, nicht automatisch um jede kantonale oder kommunale Steuerrechnung.

Die Individualbesteuerung ist bereits beschlossen

Am 8. März 2026 wurde das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Dieses Modell besteuert Personen unabhängig vom Zivilstand individuell. Der Bundesrat hat im August entschieden, das Gesetz spätestens 2032 in Kraft zu setzen. Die Kantone erhalten damit Zeit, ihre Gesetze und technischen Abläufe anzupassen.

Diese Reform verfolgt ebenfalls das Ziel, Benachteiligungen von Ehepaaren zu beseitigen, setzt aber am System an: Nicht das gemeinsame Einkommen des Paares, sondern die einzelnen Einkommen sind die Grundlage. Die November-Initiative wählt den gegenteiligen verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt. Sie will die Zusammenrechnung beibehalten und eine Benachteiligung innerhalb dieses Systems ausschliessen.

Damit geht es nicht bloss um die Höhe eines Abzugs. Es geht um die Frage, ob die Besteuerung von Ehepaaren als gemeinsames oder individuelles System organisiert werden soll. Beide Ansätze können Belastungsunterschiede verändern, aber sie tun es auf unterschiedliche Weise.

Ein Ja wäre kein automatischer Widerruf

Der Bundesrat hält fest: Selbst wenn die Initiative am 29. November angenommen wird, bleibt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung gültig. Ein Ja zur Initiative würde das Gesetz also nicht automatisch ausser Kraft setzen. Für einen anderen Umgang mit der Verpflichtung der Kantone zur Individualbesteuerung wäre wiederum eine Änderung durch das Parlament nötig.

Das ist für die Debatte wichtiger als es zunächst klingt. Ein einzelner Abstimmungssonntag löst nicht jede rechtliche und praktische Folge vorweg. Wie ein angenommenes Verfassungsprinzip und das bestehende Gesetz später aufeinander abgestimmt würden, wäre Sache der Gesetzgebung. Behauptungen, die Vorlage entscheide schon definitiv über jede künftige Steuerrechnung, greifen deshalb zu kurz.

Die finanzielle Spannweite zeigt, weshalb Details zählen. In seiner Botschaft rechnet der Bundesrat bei einer alternativen Steuerberechnung – je nach Tarifgestaltung und auf Basis hochgerechneter Daten – mit Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken jährlich. Diese Bandbreite ist keine Prognose eines festen Ergebnisses, sondern verdeutlicht die Bedeutung der späteren Ausgestaltung.

Was Ehepaare vor der Abstimmung wissen sollten

Für Herr und Frau Schweizer ist die Frage daher nicht: «Bekomme ich mit einem Ja sicher weniger Steuern?» Seriös lässt sich das ohne die konkrete spätere Umsetzung und die persönliche Situation nicht beantworten. Relevant sind die Einkommensverteilung, Kinder, Abzüge, Wohnort und die Unterscheidung zwischen direkter Bundessteuer und kantonalen Steuern.

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Der Bundesrat begründet dies damit, dass er zwar die Beseitigung einer steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren teilt, die Wahl zwischen gemeinsamer und individueller Besteuerung aber nicht in der Verfassung festschreiben will.

Die im Ausgangspunkt erwähnte Medienkonferenz des Bundes ist für den 13. Oktober angekündigt. Nach Recherche-Stand vom 6. Oktober hat sie noch nicht stattgefunden; dieser Beitrag stützt sich deshalb auf den Initiativtext, die Bundesbotschaft und die bereits beschlossenen Rechtsgrundlagen.

Die Abstimmung verdient genau diese Nüchternheit. Sie ist weder ein einfacher Tarifentscheid noch die sofortige Rückabwicklung der Individualbesteuerung. Sie entscheidet über eine Verfassungsrichtung bei der direkten Bundessteuer – und über den Rahmen, in dem Politik und Verwaltung die Ehepaarbesteuerung weiter ausgestalten müssten.

Quellen

• Eidgenössische Steuerverwaltung: Wortlaut und Chronologie der Ehepaar-Initiative: estv.admin.ch/de/eidgenoessische-volksinitiative-ja-zu-fair… • Bundesrat: Abstimmungsvorlagen für den 29. November 2026: https://www.estv.admin.ch/de/newnsb/KpnrPOW9cpZAvB6IXOekf • Parlament: Eidgenössische Volksabstimmungen am 29. November 2026: https://www.parlament.ch/de/services/volksabstimmungen • EFD: Individualbesteuerung tritt 2032 in Kraft: https://www.efd.admin.ch/de/newnsb/khPH1Sn08Zr6iGZYe4tsB • EFD: Resultat der Volksabstimmung über die Individualbesteuerung vom 8. März 2026: https://www.efd.admin.ch/de/abstimmung-individualbesteurung • Bundesrat: Botschaft zur Ehepaar-Initiative (PDF): newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92229.pdf…

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