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Satellitenaufnahme des Roten Meeres mit Bab el-Mandeb im Süden, NASA-Archivbild vom 25. Juni 2003
Rotes Meer und Bab el-Mandeb, Satellitenaufnahme vom 25. Juni 2003. Sichtbar ist Staub, kein Rauch eines aktuellen Angriffs. NASA / Wikimedia Commons; Public Domain (NASA), unveränderte Datei.
Internationale PolitikAnalyse17:30 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

Saudi-Arabien meldet Raketenabwehr – die Schifffahrtsgefahr bleibt

Die Koalition spricht von zehn abgefangenen Huthi-Raketen. Die aktuelle maritime Lagebewertung meldet zugleich keine neuen bestätigten Angriffe im südlichen Roten Meer – aber weiterhin ein erhebliches Risiko.

Die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition hat am Sonntag, 25. Oktober 2026, die Abwehr von zehn ballistischen Raketen gemeldet. Nach Angaben ihres Sprechers Turki al-Malki wurden sie von den Huthi im Jemen auf den Süden des Königreichs abgefeuert und zerstört. Die staatliche Saudi Press Agency veröffentlichte die Erklärung. Eine unabhängige Überprüfung der Zahl oder der Abfangvorgänge liegt damit nicht vor.

Für die Handelsschifffahrt folgt daraus keine automatische Sperrung des Roten Meeres. Der gleichentags veröffentlichte Lagebericht des Joint Maritime Information Center, kurz JMIC, unterscheidet zwischen dem Krieg an Land und bestätigten Vorfällen auf See. Diese Trennung ist auch für Schweizer Unternehmen entscheidend, die Waren über den Korridor zwischen Asien und Europa transportieren lassen.

Zehn Raketen sind nicht zehn Schiffsangriffe

Die saudische Erklärung nennt als Zielgebiet die südliche Region, nicht ein Handelsschiff. Anadolu gibt dieselbe Darstellung der Koalition wieder und hält fest, dass Angaben zu Verletzten oder Schäden fehlen. Eine zweite Nachricht über die Erklärung ist deshalb noch keine zweite unabhängige Beobachtung des Geschehens.

Die Huthi können mit ihren Waffen sowohl Ziele an Land als auch auf See bedrohen. Daraus darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass jede Meldung aus dem saudisch-jemenitischen Konflikt einen neuen maritimen Angriff belegt. Ebenso wenig beweist die behauptete erfolgreiche Abwehr, dass alle Schiffe entlang der jemenitischen Küste sicher wären.

Offene Passage, weiterhin erhebliche Gefahr

Der JMIC-Bericht mit Informationsstand 25. Oktober, 13 Uhr UTC, meldet für die vorangegangenen 72 Stunden keine bestätigten Angriffe oder Störungen im südlichen Roten Meer und bei Bab el-Mandeb. Die Meerenge sei für kommerziellen Verkehr offen, bleibe aber unberechenbar. Die Gefahrenstufe steht unverändert auf «Substantial»: Ein weiterer Angriff gilt nach der Definition des Zentrums als ernsthafte Möglichkeit.

Der Bericht zählt vom 22. bis 24. Oktober insgesamt 58 Durchfahrten bei Bab el-Mandeb. Als historischen Vergleich nennt er rund 61 pro Tag im Jahr 2023. Die aktuelle Zahl umfasst drei Tage und darf nicht unmittelbar wie ein Tageswert gelesen werden. Die zugrunde liegende Erfassung betrifft frachttragende Schiffe mit mehr als 1000 Tonnen Tragfähigkeit, nicht jedes Fahrzeug auf See.

Die US-Schifffahrtsbehörde MARAD warnt in ihrer aktiven Mitteilung 2026-013 besonders vor Risiken für Schiffe mit saudischen Verbindungen. Auch die Anläufe anderer Schiffe derselben Unternehmensflotte können nach ihrer Einschätzung relevant sein. Die Flagge allein beschreibt das mögliche Gefahrenprofil daher nicht vollständig.

Eine ruhigere Meldelage in einem Abschnitt ist auch keine Entwarnung für die gesamte Region. Derselbe JMIC-Bericht führt einen Angriff auf einen Flüssiggastanker bei der Strasse von Hormuz auf. Diese Meerenge liegt am Zugang zum Persischen Golf, nicht bei Bab el-Mandeb. Wer beide Korridore zusammenzählt oder gleichsetzt, verschiebt die Gefahr auf eine geografisch falsche Route.

Containerschiff Reecon Whale im Schwarzen Meer vor Constanța, Archivaufnahme von Oktober 2016
Containerschiff Reecon Whale vor Constanța im Schwarzen Meer, Oktober 2016. Symbolaufnahme für Warenverkehr, kein Bild aus dem aktuellen Konfliktgebiet. HopsonRoad / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0; unverändert.

Versicherungsdeckung ist eine konkrete Vereinbarung

Eine allgemeingültige neue Versicherungsprämie lässt sich aus der heutigen Raketenmeldung nicht berechnen. Der internationale Transportversicherungsverband IUMI erläuterte am 21. September, dass Versicherer für Kriegsrisiken zusätzliche Angaben zur vorgesehenen Fahrt verlangen: betroffenes Gebiet, Aufenthaltsdauer sowie Zeit zum Be- und Entladen.

Eine Änderungs- oder Kündigungsmitteilung bedeutet laut IUMI zudem nicht zwangsläufig das Ende jeder Deckung. Sie kann dazu dienen, das Risiko neu zu beurteilen und die Versicherung zu angepassten Bedingungen fortzuführen. Das ist die Erklärung eines Branchenverbands, keine Deckungszusage für eine bestimmte Schweizer Lieferung. Massgeblich bleiben Vertrag und ausdrückliche Bestätigung des Versicherers.

Was Schweizer Warenbesitzer prüfen können

Routenentscheidungen lassen sich nicht aus einer einzigen Schlagzeile ablesen. Die Genfer Reederei MSC kündigte etwa am 14. September eine begrenzte Rückkehr ihres Indusa-Dienstes über Suez für westwärts transportierte Ladung an; ostwärts sollte er weiter um das Kap der Guten Hoffnung führen. Die Mitteilung ist ein datiertes Beispiel für unterschiedliche Fahrpläne, keine Garantie für die heutige Route jeder Buchung.

UNCTAD beschreibt längere Wege als Belastung für Treibstoffverbrauch, verfügbare Schiffskapazität und Lieferzeiten. Für Schweizer Importeure sind deshalb drei konkrete Angaben nützlicher als eine pauschale Krisenprognose: die bestätigte Führung der eigenen Sendung, die gültige Versicherungsdeckung und der belastbare Liefertermin. Die heutige Abfangmeldung ersetzt keine dieser Auskünfte. Eine offene Meerenge ist noch keine sichere oder pünktliche Lieferkette.

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