Ein Taschenrechner, Rechnungen und Schweizer Franken liegen auf einem Esstisch in einer Schweizer Wohnung.
JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild
FinanzenAnalyse11:45 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 4 Min.0 Kommentare

Die Schweizer Pflichtlast steigt – vor allem wegen der Prämien

Ein Single bindet im Modell 31,5 Prozent des Durchschnittslohns für Steuern, Pflichtbeiträge, Pensionskasse und Grundversicherung; eine Einverdienerfamilie mit zwei Kindern 26,9 Prozent – vor der Mehrwertsteuer.

Die wichtigste Zahl: 30,5 Prozent

Wie viel ein Schweizer Haushalt an den Staat und an obligatorische Systeme abgibt, lässt sich nicht mit einer einzigen Quote beantworten. Die beste amtliche Näherung liefert die Haushaltsbudgeterhebung des Bundesamts für Statistik (BFS). Im Jahr 2023 verfügte ein durchschnittlicher Privathaushalt über 10’341 Franken Bruttoeinkommen pro Monat. Davon gingen 3’154 Franken an obligatorische Transfers: 1’245 Franken für Steuern, 1’062 Franken für Sozialversicherungsbeiträge, 689 Franken für die obligatorische Grundversicherung und 159 Franken für regelmässige Transfers an andere Haushalte. Zusammen waren das 30,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

Diese Zahl beschreibt jedoch keinen «typischen» Single und keine vierköpfige Familie. Der Durchschnittshaushalt umfasste 2,07 Personen; 61 Prozent der Haushalte verfügten über weniger als das durchschnittliche verfügbare Einkommen. Zudem war die jährliche Stichprobe mit 3038 Haushalten zu klein für robuste Detailwerte jeder Haushaltsform. Eine präzise Profilrechnung muss deshalb offenlegen, welche Annahmen sie verwendet.

Zwei vergleichbare Modellhaushalte

JournalPlus rechnet mit dem von der OECD für 2025 geschätzten Schweizer Durchschnittslohn von 100’715 Franken. Für die Einkommenssteuer verwendet die OECD den Kanton und die Stadt Zürich. Das schafft ein international vergleichbares Modell. Es ist aber kein landesweiter Steuerdurchschnitt: Wohnort, Konfession, Abzüge, Erwerbsaufteilung und Alter verändern das Ergebnis teils erheblich.

Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder beträgt die direkt vom Lohn getragene Belastung aus Einkommenssteuer und staatlichen Sozialbeiträgen gemäss OECD 18,1 Prozent oder rund 18’229 Franken. Hinzu kommen modellhaft 7,83 Prozent beziehungsweise 7’886 Franken für die Pensionskasse und die mittlere Erwachsenenprämie 2026 von 5’584 Franken. Damit sind 31’699 Franken oder 31,5 Prozent des Bruttolohns gebunden, bevor Konsumsteuern anfallen.

Bei einem verheirateten Einverdienerpaar mit zwei Kindern sinkt die OECD-Belastung nach Steuern, Sozialbeiträgen und Familienleistungen auf 5,1 Prozent oder rund 5’136 Franken. Rechnet man dieselbe Pensionskassenannahme und die mittleren Prämien für zwei Erwachsene und zwei Kinder hinzu, ergeben sich 27’129 Franken beziehungsweise 26,9 Prozent des Bruttolohns. Die Grundversicherung allein kostet in diesem Modell 14’107 Franken pro Jahr – vor einer allfälligen individuellen Prämienverbilligung.

Eine Waage trennt die Unterlagen eines Singlehaushalts von den Rechnungen einer vierköpfigen Familie.
Ein Single und eine Familie mit zwei Kindern tragen unterschiedliche Pflichtlasten: Familien profitieren steuerlich, bezahlen aber vier Krankenkassenprämien. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Familien zahlen anders, nicht einfach weniger

Der Abstand zum Single entsteht vor allem durch Kinderabzüge, den günstigeren Familientarif und Familienzulagen. Gleichzeitig bezahlt eine Familie vier Kopfprämien. Ob sie tatsächlich besser dasteht, hängt daher stark vom Kanton, vom Alter der Kinder, von einem zweiten Einkommen und von der Prämienverbilligung ab. Die obige Rechnung bildet bewusst ein Einverdienerpaar ab; ein Doppelverdienerpaar kann steuerlich anders belastet sein.

Auch die Pensionskasse darf nicht als Steuer missverstanden werden. Sie ist obligatorische Vorsorge und bleibt grundsätzlich Vermögen der versicherten Person. Die Grundversicherungsprämie ist ebenfalls keine Staatseinnahme: Sie fliesst an regulierte, aber rechtlich eigenständige Krankenversicherer. Für das Haushaltsbudget sind beide Zahlungen zwingend; für die Frage, was «der Staat erhält», müssen sie separat ausgewiesen werden.

Fünf Jahre: Die Prämie läuft der Teuerung davon

Bei der eigentlichen Steuerlast hat sich wenig bewegt. Der OECD-Steuerkeil für einen durchschnittlich verdienenden Single lag 2020 bei 22,7 Prozent der gesamten Arbeitskosten und 2025 bei 23,0 Prozent. Beim Einverdienerpaar mit zwei Kindern stieg er von 9,6 auf 10,8 Prozent. Der Steuerkeil umfasst auch Arbeitgeberbeiträge und ist deshalb nicht mit den obigen Haushaltszahlungen gleichzusetzen; für den Zeitvergleich zeigt er aber eine weitgehend stabile Lohnbelastung.

Anders die Krankenkasse: Die mittlere Erwachsenenprämie stieg von rund 375 Franken pro Monat im Jahr 2021 auf 465,30 Franken 2026 – um 24,1 Prozent. Bei Kindern ging es von 99,90 auf 122,50 Franken, ein Plus von 22,6 Prozent. Für das Familienmodell bedeutet das 2’710 Franken mehr pro Jahr, für den Single 1’084 Franken. Das allgemeine Preisniveau erhöhte sich über die Jahre 2021 bis 2025 kumuliert dagegen um rund 7,0 Prozent. Die Prämien wuchsen damit mehr als dreimal so stark wie die Inflation.

Mehrwertsteuer: Warum 8,1 Prozent die falsche Rechnung sind

Zur Pflichtlast kommen Konsumabgaben. Doch 8,1 Prozent Mehrwertsteuer auf sämtliche Ausgaben zu schlagen wäre falsch. Lebensmittel und Medikamente werden meist mit 2,6 Prozent besteuert, Beherbergung mit 3,8 Prozent; Mieten, viele Gesundheitsleistungen und Versicherungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Wie viel ein Haushalt bezahlt, entscheidet daher sein Warenkorb, nicht bloss sein Einkommen.

Ähnlich verhält es sich mit den Stempelabgaben. Sie brachten dem Bund 2025 zwar 2,568 Milliarden Franken ein. Fast 60 Prozent stammten jedoch aus der Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen, weitere 845 Millionen aus bestimmten Versicherungsprämien. Viele Haushalte bezahlen direkt gar keine Stempelabgabe; eine Pro-Kopf-Aufteilung würde wirtschaftliche Belastung vortäuschen, wo keine individuelle Rechnung existiert. Auch Mineralölsteuern, Alkohol- und Tabakabgaben hängen vom Verhalten ab.

Die ehrliche Antwort ist eine Spannbreite

Für das Haushaltsbudget lautet die belastbare Grössenordnung: Im landesweiten Durchschnitt gehen 30,5 Prozent des Bruttoeinkommens an obligatorische Transfers. Im transparenten Modell bindet ein Single 31,5 Prozent, eine Einverdienerfamilie mit zwei Kindern 26,9 Prozent – jeweils vor Mehrwertsteuer und anderen Konsumabgaben. Wer wissen will, was der Staat tatsächlich erhält, muss Krankenkasse und Pensionskasse wieder abziehen. Die wichtigste Veränderung der vergangenen fünf Jahre kommt nicht aus dem Steueramt, sondern aus dem Gesundheitswesen.

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