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Eine Serviceangestellte deckt in einem Café einen Tisch, während Gäste frühstücken.
Sonntagsarbeit ermöglicht anderen die Freizeit. KI-generiertes Symbolbild, keine Aufnahme eines konkreten Betriebs. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild
SchweizAnalyse07:00 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Der freie Sonntag lebt von der Arbeit anderer

Café, Pflege, Verkehr: Sonntagsdienste halten die Schweiz in Bewegung. Entscheidend ist auch, wer über diese Arbeitszeit mitbestimmen kann.

Der Kaffee wird serviert, der Zug fährt, im Spital wird gepflegt. Wer am Sonntag frei hat, begegnet Menschen, deren Arbeit diesen freien Tag erst möglich macht. Darin liegt ein Widerspruch der Sonntagsruhe: Sie kann nie für alle gleichzeitig gelten. Umso wichtiger ist die Frage, wie die nötige Arbeit verteilt wird – und wie viel Einfluss Beschäftigte darauf haben.

Die Debatte lässt sich deshalb nicht auf offene oder geschlossene Ladentüren reduzieren. Ein zusätzlicher Dienst verändert auch die Zeit, die eine Familie gemeinsam verbringen kann. Ein freier Montag schafft Erholung; er schafft aber keinen schulfreien Montag für die Kinder und keinen freien Tag für den Freundeskreis.

Ein geschützter Tag mit vielen Ausnahmen

Nach dem Schweizer Arbeitsgesetz ist die Beschäftigung von Arbeitnehmenden zwischen Samstag 23 Uhr und Sonntag 23 Uhr grundsätzlich verboten. Ausnahmen brauchen eine rechtliche Grundlage. Für bestimmte Betriebe und Beschäftigte bestehen Sonderbestimmungen, etwa im Gastgewerbe. Die Regeln des Arbeitsgesetzes lassen sich zudem nicht unterschiedslos auf sämtliche Berufe übertragen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft unterscheidet zwischen vorübergehender und regelmässiger Sonntagsarbeit. Für Bewilligungen sind je nach Fall die kantonalen Behörden oder der Bund zuständig. Diese Unterscheidung betrifft auch den Ausgleich: Der gesetzliche Lohnzuschlag von 50 Prozent gilt bei vorübergehender Sonntagsarbeit. Wer regelmässig sonntags arbeitet, hat allein deswegen keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf diesen Zuschlag. Vertragliche oder gesamtarbeitsvertragliche Regelungen sind zusätzlich zu beachten. Das erläutern sowohl das Seco als auch der Unia-Ratgeber.

Geld und freie Zeit erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben. Für Sonntagsarbeit sieht das Gesetz auch Ersatzruhe vor. Nach den allgemeinen Regeln werden Einsätze bis fünf Stunden durch gleich lange Freizeit ausgeglichen; bei längeren Einsätzen ist ein Ersatzruhetag vorgesehen. Für den konkreten Anspruch bleiben die anwendbaren Branchenbestimmungen entscheidend.

Ein Busfahrer bereitet einen leeren Bus an einer Haltestelle vor.
Auch am Sonntag braucht der öffentliche Verkehr Personal. KI-generiertes Symbolbild. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Was die Forschung tatsächlich zeigt

Eine Forschungsübersicht des Interdisziplinären Zentrums für Geschlechterforschung der Universität Bern vom Juli 2025 untersucht die Folgen von Sonntagsarbeit. Auftraggeberin war die Sonntagsallianz, ein Zusammenschluss unter anderem gewerkschaftlicher und kirchlicher Organisationen. Diese Herkunft gehört zur Einordnung des Berichts.

Die Auswertung weist auf Schwierigkeiten für Familienleben, soziale Kontakte und gesellschaftliches Engagement hin. Besonders relevant erscheint, ob Beschäftigte ihre Arbeitszeit mitgestalten können. Freiwillig gewählte Einsätze können anders erlebt werden als fremdbestimmte Dienste. Bei Gesundheit und Arbeitszufriedenheit ist die Studienlage hingegen uneinheitlich.

Die Forschenden benennen eine wichtige Schwäche: Viele Untersuchungen fassen Sonntag, Wochenende, Nacht- und Schichtarbeit zusammen. Häufig zeigen sie Zusammenhänge, ohne Ursachen beweisen zu können. Aus solchen Daten lässt sich nicht seriös folgern, jeder Sonntagseinsatz mache krank. Ebenso wenig rechtfertigen sie die Annahme, ein Ersatzruhetag löse sämtliche sozialen Folgen. Die Übersicht liefert Argumente für bessere Arbeitsbedingungen, aber keine einfache Formel für alle Berufe.

Dienstpläne sind auch Familienplanung

Daraus ergibt sich eine praktische Konsequenz: Wer Sonntagsarbeit beurteilt, sollte neben dem Lohn auch die Planbarkeit betrachten. Wie früh steht der Einsatz fest? Lassen sich Dienste tauschen? Können Beschäftigte Wünsche anmelden, ohne dass stets dieselben Personen die Lücken schliessen müssen? Das sind Fragen an die Arbeitsorganisation, keine zusätzlichen gesetzlichen Ansprüche.

Für manche Menschen kann ein Sonntagseinsatz gut zum eigenen Alltag passen. Andere verlieren damit eine seltene gemeinsame Zeit. Beides kann im selben Betrieb vorkommen. Eine faire Lösung muss diese Unterschiede berücksichtigen, statt entweder völlige Freiwilligkeit oder durchgehend gleiche Belastung zu unterstellen.

Auch die Perspektive der Kundschaft gehört dazu. Notwendige Versorgung, Ausflugsverkehr und der Wunsch nach einem spontanen Einkauf sind unterschiedliche Bedürfnisse. Ob eine Dienstleistung sonntags angeboten werden soll, ist deshalb jeweils zu begründen. Ihre Bequemlichkeit für die einen sagt noch wenig über die Zumutbarkeit für die anderen.

Der freie Sonntag bleibt eine gemeinsame Errungenschaft, gerade weil nicht alle gleichzeitig frei haben können. Seine Qualität misst sich auch daran, ob jene, die arbeiten, verlässlich zu Erholung und gemeinsamer Zeit kommen. Ein Dankeschön an der Kasse oder im Café ist freundlich. Ein planbarer Dienstplan reicht weiter.

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